Ja , Abas , ich liebe dich auch und sollten wir uns , wider erwarten , mal treffen würde ich dich knutschen bist du lachst wie ein Elch !Rechtsverstoesse gegen Ausgangsbeschraenkungen, Rechtsverstoesse gegen
gerichtliche Auflagen bei Demonstrationen bzw. Rechtsverstoesse gegen die
Eindaemmungmassnahmen duerfen nicht laenger als Ordnungswidrigkeiten
mit Geldbusse sondern muessen als strafrechtliche Vergehen geahndet werden.
Beim Erstverstoss kann das Gericht bei nachgewiesenem, schuldhaften Verhalten
den Beschuldigten zur einer Haftstrafe auf Bewaehrung verurteilen. Bei erneuten
Verstoessen muss das Gericht den Rechtsbrecher wg. seines Vergehns zu einer
Haftstrafe bis zu 1 Jahr bzw. zwangsweiser Ableistung sozialer Dienst verurteilen.
Waere ich Richter liesse ich insbesondere " Querdenkern " und bekennenden
Anhaengern der Alternative fuer Dumme die demokratische Wahl
zwischen der Haftstrafe und zwangsweiser Ableistung sozialer Dienste, wie z.B.
Reinigungsdienst von Toiletten in Fluechtlingslagern.
Im Strassenverkehrsrecht gibt es auch zahlreiche Tatbestaende die nicht als
Orndungswidrigkeiten sondern als Straftaten verfolgt und geahndet werden,
wie z.B. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder gefaehrlicher Eingriff in
den Strassenverkehr. Es ist ein heftiger Schlag ins Gesicht aller verstaendigen,
vernuenftigen und rechtstreuen Buerger wenn Rechtsbrecher die gegen das
geltende Recht der Eindaemmungsmassnahmen verstossen mit laecherlichen
Geldbussen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet werden.
Das ist keine Staatsgewalt die den Namen tatsaechlich verdient. Das ist die
Bereitung eines Streichelzoos und rosaroten Ponyhofs fuer Rechtsbrecher die
mit ihrer dreisten, egomanischen und asozialen Verhaltensweise, gleichzeitig
das Volk und den Staat verhoehnen.