Was soll das?
Erst schickst du mir einen Link, der nur zu einer Anmeldemaske von Wikipedia führt, und dann schickst zu kurz darauf einen Link zu einer Wiki-Seite über Mikroorganismen-Kulturmedien-Binsenweisheiten.
Das kenne ich doch schon längst alles. DU solltest das lesen, damit du weisst, wie die Nährmedien für Viren beschaffen sein müssen, und du das nachbilden kannst - und du die Viren in einem vielleicht bald angeschafften EM sehen kannst.
Nee, das ist wie es lief. Von wegen Schmarrn, man hat das damals toternst genommen. Auch wenn es heute mehr Technologie gibt. Viel anders ist es auch nicht.
Der Schmarrn ist die Behauptung das man "Virenstrukturen entschluesselt". Dazu muss man erst wissen, dass man 'Virus' hat. Aber es gibt eben kein beweistaugliches Experiment dazu, dass zeigen koennte, dass man 'Virus' hat. Das Problem dar Pseudovirusisolation habe ich schon erklaert. Man muss erst Virus haben, bevor man damit experimentieren kann. Es reicht nicht Virus in Proben reingepostuliert zu haben und dann damit zu experimentieren. Das Problem ist aber, dass die Methodik zu Wunschergebnisse fuehrt. Will heissen, wenn man will bekommt man bei Scrabble die Worte die man sucht. Dass heisst aber nicht das der Scrabblesack ein geschriebenes Buch ist.
Wahrheit Macht Frei!
So, mal wieder was zum Thema. Es gibt immer noch Bußgelder und sogar Geldstrafen gegen Impfverweigerer.
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Ewiggestrig: Bußgeld für ungeimpfte Pflegeheim-Mitarbeiterin 500 Euro für Verstoß
Zwischenzeitlich mehren sich fast täglich die Bestätigungen, dass die Impfung weder eine Infektion noch eine Weitergabe des Virus verhindert. Im niedersächsischen Celle ist dies offensichtlich aber noch nicht angekommen. Der Landkreis hatte die Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung Lobetal (Motto: „Gemeinsam sind wir stark und geimpft sind wir stärker“) mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie keinen Impfnachweis vorlegen konnte.
Der Staatsanwalt zeigte zumindest teilweises Einsehen und sprach sich auf ein Bußgeld von 500 Euro aus. Der Vorsitzende Richter folgte seinem Antrag und verurteilte die ungeimpfte Hauswirtschafterin zur Zahlung des Betrages zuzüglich der Prozesskosten.
Von einer Aufarbeitung des Unrechts, von Einsicht oder gar ehrlicher Reue bei den Verantwortlichen und ihren Vollstreckern, sind wir noch weit entfernt.
Bundeswehr: „mRNA-Impfung so sicher wie Vorsuppe“ Unglaubliche Leidensgeschichte eines Offiziers
Völlig schockierend ist für mich, was in der Bundeswehr aktuell immer noch abläuft. Wir schreiben den März 2023 und die Bundeswehr hat nicht aufgehört, neue Disziplinar- und Strafverfahren gegen Offiziere zu beginnen, die sich nicht „impfen“ lassen.
Heute habe ich wieder ein Update von einem Offizier bekommen, dem seit Anfang dieses Jahres (!) wegen Befehlsverweigerung der Prozess gemacht wird, straf- und nun auch diziplinarrechtlich. Angedroht wird ihm neuerdings eine 50-prozentige (!) Gehaltskürzung, der Entzug des Dienstausweises und ein Uniformverbot – das Ganze als Draufgabe zu der ohnehin schon seit einigen Wochen laufenden strafrechtlichen Anklage wegen Befehlsverweigerung, auf die immerhin bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe steht....
Erst vor einigen Tagen hat das Augsburger Landgericht Johann K., einen zwischenzeitlich ausgeschiedenen Soldaten, zu einer Strafe von 4.500 Euro verurteilt. (90 Tagessätze á 50 Euro) Sein Vergehen: Er hatte sich geweigert, sich impfen zu lassen und damit die „Duldungspflicht verletzt“. Zum Vergleich: Genauso hoch war 2021 die Strafe für einen Richter, der 4000 Kinderporno-Dateien besaß und sich dafür aus Strafakten bediente (150 Tagessätze á 30 Euro).
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