Die 2G-Regelung ist schlichtweg verfassungswidrig - so einfach ist das! Daran ändern auch verquaste Gefälligkeitsgutachten von sog.
"Führenden Rechtswissenschaftlern" nichts, die es - nebenbei bemerkt - gar nicht gibt. Das Urteil des BVerfG legitimiert eine 2G-Regelung nicht (und wird es auch absehbar nicht tun) und ist daher als Argument vollkommen obsolet. Dem Normengeber steht es selbstverständlich nicht zu, die Maßstäbe für die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen willkürlich neu zu definieren - auch damit liegt der sog. "führende Rechtsexperte" so daneben, wie das Kind im Klo. Wenn ein Rechtsprofessor schlussendlich einen verfassungswidrigen Grundrechtseingriff in einer Anreizfunktion als begründet argumentiert, dann hat er damit bereits bewiesen, dass ihm jeglicher juristischer Sachverstand fehlt.
Ersichtlich ist aus dem von dir zitierten Statement an allen Ecken und Enden, dass der Mann tatsächlich höchst hanebücherne Kapriolen schlagen muss, um irgendwie dieses unerwünschte Urteil scheinbar infrage stellen zu können - alleine das zeigt bereits auf, dass er für eine tatsächliche substantiierte Begründung restlos nichts zu bieten hat
. Aber für die Propagandamaschinerie machen sich solche Statements natürlich gut... hört es sich doch soooo wichtig und bedeutsam an, wenn ein sog. "führender Rechtswissenschaftler" dem juristisch entlarvten Maßnahmenhumbug mit allgemein erwünschtem Corona-Gebet unter scheinbarer juristischer Begründung entgegenrülpst.
Entscheidend ist jedoch, dass die Feststellungen eines Franz C. Mayer ungefähr so bedeutungslos sind, wie der vielberedete Sack Reis in China