Versklavung und Überwachung der Leute durch "digitalen Impfpass", der nächste Schritt
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"Mit den Weltvergiftern kann es daher auch keinen Frieden geben. Es werden auf Dauer nur wir oder sie weiterexistieren können. Und ich bin entschlossen, meinen Weg niemals zu verlassen. Ich habe den Propheten des Zerfalls einen kompromisslosen Kampf angesagt, der erst mit meinem Tod enden wird." (Aus: Beutewelt, Friedensdämmerung)
auf der stillen treppe: swesda/nathan, frischling, veruschka
meine beiträge sind ausschließl. mein geistiges eigentum.warnhinweis: fehlinterpretationen meiner aussagen gehen ausschl. zu lasten des lesers.
Die Banden des RKI, tagten schon am 6. Januar 2020, um den Lock Down und die Panik zu organisieren. 25 Namen, des RKI Krisenstabes, welche ohne Wissenschaft: Lockdown beschlossen, bereits Anfang Januar 2020 tagten. wo Corona Virus noch kein Thema war, es auch keine 10 angebliche Tote gab Weltweit. Alles best bezahlte Verbrecher, welche die Ermordung und Isolierung der Alten beschlossen und den Kinder Terror, Die Firmen zerstörten, aber nicht in der Lage sind, den angeblich gefährlichen neuen Virus, je zu isolieren. Die Fotos auf der RKI Website, sind plumpe Fake Erfindungen, in 500 Varianten Weltweit
Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage: RKI muss Krisenstab offenlegen
Das Berliner Verwaltungsgericht hat unserer Klage gegen das Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben. Die Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen der Corona-Krise entscheidet. Unklar bleibt weiterhin, ob die Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf politischem Druck basierte. Das Gericht stützte das Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht. Wir haben deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
PAUL SCHREYER, 26. April 2021,
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Im März dieses Jahres erging nun ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen: VG 27 L 335/20), in dem vom RKI verlangt wird, die Termine der Sitzungen des Krisenstabes zu nennen, sowie dessen Mitglieder, soweit sie als leitende Mitarbeiter auf dem öffentlich einsehbaren Organigramm der Behörde eingetragen sind. Für die Mitarbeiter unterhalb der Leitungsebene sei der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte vorrangig, sie müssten daher nicht öffentlich genannt werden, so das Gericht. Das RKI hat mehr als 1.000 Mitarbeiter, etwa 80 davon – die Abteilungs- und Fachgebietsleiter – sind im Organigramm vermerkt. Von diesen teilte uns das RKI, dem Gerichtsbeschluss folgend, inzwischen die 25 leitenden Mitglieder des Krisenstabes mit, sowie die Daten der Sitzungen.
Krisenstab früher einberufen, als bislang bekannt
Der Krisenstab wurde demnach bereits am 6. Januar 2020 einberufen – zu einem Zeitpunkt, als in der öffentlichen Kommunikation des RKI, und auch der Bundesregierung insgesamt, noch keine Rede vom Coronavirus war....
25 Namen von Verantwortlichen
Multipolar veröffentlicht die 25 Teilnehmer des Krisenstabes in einer Grafik (die fraglichen Namen der Mitglieder sind dort dunkel hinterlegt), basierend auf dem offiziellen Organigramm, so dass auch die Funktionen der Verantwortlichen in der Behörde sichtbar werden.
Von allen Unterbereichen des RKI am stärksten im Krisenstab vertreten ist die Abteilung für Infektionsepidemiologie unter Leitung von Dr. Osamah Hamouda. Die entscheidende fachliche Zuständigkeit und somit größte Verantwortung für die Risikobewertung tragen, so darf man vermuten, neben Hamouda wohl die beiden ihm unterstellten Fachgebietsleiter Dr. Ute Rexroth (Fachgebiet 38: Infektionsepidemiologisches Krisenmanagement, Ausbruchsuntersuchungen und Trainingsprogramme) und Prof. Dr. Walter Haas (Fachgebiet 36: Respiratorisch übertragbare Erkrankungen) sowie der Leiter der am RKI angesiedelten IBBS (Informationsstelle des Bundes für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogene), Dr. Christian Herzog und der Leiter von Projektgruppe 4 (Epidemiologische Modellierung von Infektionskrankheiten), Prof. Dr. Dirk Brockmann.
Die entscheidende Frage allerdings bleibt offen: Aufgrund welcher Fakten haben diese Personen, mit den Behördenleitern Prof. Dr. Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Lars Schaade an der Spitze, am Dienstag, dem 17. März 2020 entschieden, die Risikobewertung mit Blick auf das Coronavirus in Deutschland von „mäßig“ auf „hoch“ anzuheben? ............
Politischer Druck statt wissenschaftlicher Fakten?
Das RKI ist allerdings bis heute nicht in der Lage, konkrete Kennziffern zu nennen, die die Änderung der Risikobewertung begründet haben sollen. Zwar erklärte die Behörde bereits im Juli 2020:..................[Links nur für registrierte Nutzer]
Die sind so borniert und verbiestert. Die meisten Verkäuferinnen sind sich absolut sicher, dass sie selbst in der schlimmsten Krise nach dem Krieg eigentlich nicht unbedingt was verkaufen müssen, besonders nicht, wenn der Kunde anfängt, über schwachsinnige Maßnahmen zu diskutieren, die sie sich selber festgelegt haben. Im örtlichen Edeka kommt man selbst vormittags zu zweit nicht mit einem Einkaufswagen rein, sondern man muss zwei nehmen, auch wenn man nur eine Packung Eier kaufen will. Keine Chance, denen zu erklären, dass sie doch sehen können, dass der Laden total leer ist, und die Vorschrift kein Gesetz ist, sondern eine selbst auferlegte Behinderung, weil sie nicht wie andere Märkte eine effektivere Zugangskontrolle installieren wollte. Dass das sonst kein anderer Markt mehr macht, interessiert sie nicht. Dann werden die erst recht pampig. Genau, wie die es bis heute nicht geschafft haben, Obst und Gemüse an der Kasse zu wiegen. Hoffnungslos rückständig, aber Hauptsache, noch stolz obendrauf.
Don't ask for sunshine!
Das ist die einzige Denkweise der Regierung, wie mit dem Masken Blödsinn, trieb die Wirt in Stress, in den Ruin:. Vorsatz was sich nur Verbrecher ausdenken können
Verfassungsbeschwerde § 28b
Klage in Karlsruhe: Gesetzgeber darf menschliches Leben nicht anhand Modellrechnungen diktieren
Von Kathrin Sumpf26. April 2021 Aktualisiert: 26. April 2021 18:12
Die erste Verfassungsbeschwerde gegen § 28b Infektionsschutzgesetz wurde von fünf Beschwerdeführern eingereicht. Staatsrechtler Prof. Dr. Dietrich Murswiek vertritt die Kläger. Hier ein erster Blick in den 51-seitigen Text.
Am 22. April legte Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer gemeinsam mit Florian Post (MdB der SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern Verfassungsbeschwerde gegen die Änderungen im Infektionsschutzgesetz in Karlsruhe ein. Prof. Dr. Dietrich Murswiek, einer der renommiertesten deutschen Staatsrechtler, vertritt die Kläger. Neben der Verfassungsbeschwerde wurde ein Antrag auf eiligen Rechtsschutz gestellt.
Dem Gesetzgeber des Grundgesetzes steht nicht die Kompetenz zu, menschliches Leben über modellberechnete Algorithmen zu steuern.“
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Erfundene Viren, Modelle, bis heute, das Betrugs Modell. [Links nur für registrierte Nutzer]
Geändert von navy (26.04.2021 um 18:10 Uhr)
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Die kriegen es doch von den "leitenden Angestellten" vorgesagt. Klar sind die Massnahmen Schwachsinn. Das kann selbst die duemmste Verkaeuferin sehen. Aber wie soll sie das einem der "Fachkraefte" mit hoeherem Abschluss erklaeren? Wenn sie sich da durchsetzen will, wird sie als "arrogant" und "renitent" gebrandmarkt. Kann sich vielleicht danach einen neuen Job suchen. Also wird mitgemacht.
Aber lass die Ketten doch so machen.... Das oeffnet den Markt fuer Anbieter, die weniger covidiotisch agieren. Also wenn ich (alleine) einkaufen gehe, dann gehe ich auch zu Geschaeften hin, wo ich doch gern was kaufen wuerde, wenn die aber auf den Massnahmen bestehen, gehe ich weiter. Das ist wenn ich denen nicht noch erklaere, dass sie sich das Geschaeft kaputtmachen mit Sachen die nicht mal eine Rechtsgrundlage machen (hier ist das verfassunswidrig). Ist etwas Muehe, finde dann aber Geschaefte, die um Dienstleistung am Kunden bemueht sind. Solche machen derzeit uebrigens die besseren Geschaefte als diese Unsinnsregelwichser. Letztere muessen es wohl erst am Umsatz bzw. an Verlusten merken, dass sie sich selbst haben verarschen lassen.
In so einer verantwortlichen Stellung kann man sich nicht rausreden, dass das doch eigentlich kein Vorsatz war und man es doch eigentlich nur gut gemeint war.
Ein allgemeiner Maskenzwang ist nicht nur doof, sondern auch gesundheitsschaedlich. In Kombination mit den anderen Anmassungen ist das kalkuliert, um Kranken- und Sterbezahlen hochzutreiben.
Wahrheit Macht Frei!
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
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