am 18.11.2020 wird über das neue Bevölkerungsschutzgesetz abgestimmt
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so wie es aussieht soll damit diversen Gerichtsurteilen zur Zurücknahme von Corona-Zwangsmaßnahmen vorgebeugt werden,Grundlage für die Sondersitzung des Bundesrates ist die Bitte der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren möglichst rasch abzuschließen - noch vor der nächsten regulären Plenarsitzung am 27. November 2020. § 15 der [Links nur für registrierte Nutzer] des Bundesrates regelt diesen Eilfall. Schon dem Ersten Bevölkerungsschutzgesetz hatte der Bundesrat am 27. März 2020 in einer Sondersitzung zugestimmt; Die Beratung des Zweiten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolgte am 15. Mai 2020 ebenfalls fristverkürzt - nur einen Tag nach dem Bundestag.
deshalb die Eile
... aus dem Gesetzentwurf:
[Links nur für registrierte Nutzer]Bisherige Erfahrungen während der Pandemielage machen des Weiteren Anpassungen der Vorschriften zum Vollzug des IfSG durch die Bundeswehr notwendig.
wieder ein Schritt hin zur Diktatur:
Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich
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