Da muss ich mich korrigieren, Einzelpersonen sind natürlich nach wie vor beleidigungsfähig, nur Christen und Deutsche als Gruppe eben nicht mehr.
Hier die Urteile:
Die Deutschen ( StA Nürnberg Fürth, Vfg. vom 8.3.1995, Az. 402 Js 32830/95 und StA München 1, Vfg. vom 11.3.1997, Az.112 Js 10111/97 )
Die Christen in Deutschland ( LG Köln, Beschluss vom 29.4. 1982, Az. 105 Qs 109 und 117 /82 zu finden in MDR 1982,771 )
Ohje. Wo fange ich an? Ich will's mal in zwei Schritten probieren, einmal ganz grundsätzlich und einmal zu deinen angeführten (einer offensichtlichen Märchenwelt entstammenden) Aktenzeichen:
1. Die Aussage, bestimmte Personengruppen dürften beleidigt werden ist schon deswegen von Grund auf falsch, weil im Strafrecht immer über den einzelnen Fall, niemals darüber hinaus entschieden wird. Nur weil im Einzelnen Mal ein Urteil oder Beschluss dazu ergangen ist, dass etwa ein bestimmter Zeitungsartikel von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt und daher eine als ehrverletzend erscheinende Aussage über Christen rechtmäßig war, heißt das nicht, dass Christen grundsätzlich herabgewürdigt und beleidigt werden dürften. Das ist sogar gewaltiger Quatsch. Wenn das so wäre, würde eine Handvoll gerichtliche Entscheidungen für immer und ewig ausreichen, um zukünftige Fälle trennscharf zu beurteilen. Die Realität ist aber selbstverständlich eine andere: die Beleidigung bestimmter Menschengruppen beschäftigt Gerichte und Staatsanwaltschaften jedes Jahr unzählige Male, ganz egal wieviele hundert Urteile vorher in vergleichbaren Fällen ergangen sind. Jeder Fall ist anders. Eine Tatsache, die relativ einfach nachzuvollziehen sein müsste..
2. Diese Fundstellen sind frei erfunden. Eine sehr kurze Recherche hat ergeben, dass sie von einer Website einer in der rechtsextremen Szene beheimateten Hamburger Rechtsanwältin stammen. Zunächst ist schon super seltsam, warum hier Aktenzeichen von staatsanwaltlichen Verfügungen genannt werden: eine Verfügung einer Staatsanwaltschaft ist keine gerichtliche Entscheidung. Selbst wenn diese Verfügungen unbekannten Inhalts tatsächlich existieren würden, wären sie mitnichten irgendein Beleg für Deine These.
Den angeblichen Beschluss des Landgerichts Köln von 1982 (aktueller ging wohl nicht lol ...) habe ich mal gesucht: auch er existiert nicht. Offensichtlich wird die dreiste Lüge, wenn man die Zeitschrift "Monatsschrift für Deutsches Recht" (MDR), in conreto die zitierte Ausgabe von 1982, heraussucht. Ich habe zufällig einen Zugang zur MDR. Der angeblich unter 1982, 771 abgedruckte Artikel existiert nicht. Es handelt sich um einen alten Artikel aus dem Zivilrecht, auch beginnt er nicht auf Seite 771.
Wenn das also alles ist, um Deine stumpfe These zu untermauern, dann ist das - soviel Frechheit nehme ich mir jetzt Mal raus - eine ziemlich peinliche und dumpfe Nummer. Aktenzeichen sehen natürlich ungemein seriös aus. Noch dazu, wenn Spruchkörper und Datum angefügt werden. Blöd nur, wenn sie frei erfunden sind. Nächstes Mal könnte man zumindest Mal Aktenzeichen erfinden, die etwas aktueller sind.
Staatsanwaltliche Verfügungen sind natürlich keine Gerichtsurteile, aber sie sorgen dafür, dass es erst gar keine Urteile gibt.
So wie in der Einstellung des Verfahrens gegen einen türkischen Elternrat, weil die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, das deutsche Volk in seiner Gesamtheit könnte ruhig als "Köterrasse" bezeichnet werden. Volksverhetzung wäre das nicht.
Aber so wie ich dich als antideutsche Systemmade einschätze, wirst du deren Begründung vollumfänglich unterschreiben.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Du und die anderen seid Weltmeister darin, Dinge zu behaupten. Nur mit Belegen: da wird's eng. Füg an die besagte Verfügung. Na los. Disclaimer: erfundene Aktenzeichen und Artikel zählen selbstverständlich nicht.
Btw finde ich absolut ätzend, dass Du in kaum einen Beitrag ohne Beleidigung auskommst. Ganz ehrlich hier gibt es User, mit denen ich inhaltlich krassere Kontroversen habe, als mit Dir. Nur kommen die ohne Beleidigungen aus.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)