Versagen der Justiz, mit wenigen Ausnahmen


Aufarbeitung der Corona-Krise
Richter: Justiz versagte in Corona-Krise

Kaum Anhörungen von Sachverständigen / Kaum Prüfungen von Verhältnismäßigkeit / Keine Aufarbeitung der Fehler

multipolar | Veröffentlicht vor 1 Tag
Zeitweilig galt die Maskenpflicht im Freien und sogar auf dem Fahrrad (hier in Frankfurt im Oktober 2020)
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Die deutsche Justiz hat sich laut Carsten Schütz, Direktor des Fuldaer Sozialgerichts, während der Corona-Krise höchst problematisch verhalten. Die Kritik äußerte und erläuterte er bei einer Veranstaltung der katholischen Akademie des Bistums Fulda (21. Februar), bei der rückblickend Fehler im Umgang mit der Corona-Krise identifiziert werden sollten. Nachdem die Parlamente „abgenickt“ hätten, was die Regierung sagte, sei nur die Justiz als dritte Gewalt übrig geblieben, um der Machtausübung Grenzen zu setzen, erklärte der Richter. Dies habe sie jedoch nicht getan.

„Ich bin über die Staatsgewalt, der ich angehöre, sehr enttäuscht“, erklärte Schütz mit Blick auf Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Dort heißt es: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Selbst die Evaluierungskommission der Bundesregierung habe festgestellt, dass dieser Grundsatz und damit eines der staatstragenden Prinzipien während der Corona-Krise „auf den Kopf gestellt“ worden sei, unterstrich der Richter.

Vor allem den Umgang seiner Kollegen mit Verfahren im Kontext der Corona-Krise kritisierte Schütz. Es habe kaum mündliche Anhörungstermine mit Sachverständigen gegeben, Differenzierungen und Verhältnismäßigkeitsprüfungen hätten kaum stattgefunden. Etwa, was psychische Beeinträchtigungen von Kindern durch die Corona-Maßnahmen anbelangte. Bis heute habe die Justiz „nicht zu Protokoll gegeben, dass sie etwas gelernt hätte“, eine Aufarbeitung fand nicht statt. „Im Gegenteil, es geht weiter“, so der Richter mit Blick auf nach wie vor anhängige Verfahren wegen Corona-Bußgeldern.
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