Als mein Vater starb hatte meine Mutter das Problem , das Konto war überzogen , nicht viel , das Limit war nicht ausgeschöpft , aber Konto war dicht !
Damals gab es noch Sterbegeld , eine Sozialleistung die an und für sich ausgezahlt werden muss , dazu kam dann noch mal die Rente , weil mein Vater
kurz vor dem Ersten gestorben ist , sowie eine Sterbeleistung aus der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers meines Vaters , da waren dann
über 8000 Euro auf dem Konto , nach Abzug der Überziehung und trotzdem wollten sie das Geld nicht freigeben da meine Mutter angeblich keine
Verfügungsberechtigung hatte !
War das ein Theater , meine Mutter fertig mit den Nerven wegen Beerdigung , Tod meine Vaters und dann noch so was !
Ein heftiges Donnerwetter vom Anwalt brachte die Blödköppe aber schnell auf Spur !
Die ZPO.
Das ist der jedem zustehende Pfändungsfreibetrag bei Arbeitseinkommen, der regelmäßig erhöht wird und seit 01.07.2022 1.330,16 € beträgt. Beim Vorhandensein unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Betrag weiter. Die Grundlagen ergeben sich aus § 850c ZPO. Bei Unterhaltspfändungen sind diese Grenzen geringer. Bei weiteren Fragen Anwalt oder in Ländern, in denen eine solche eingerichtet wurde: Öffentliche Rechtsauskunft z.B. in Hamburg ÖRA.
Geändert von Väterchen Frost (25.07.2022 um 16:10 Uhr)
"Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
(Sir Arthur Conan Doyle)
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