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Thema: Hartz IV Schlemmereien

  1. #751
    Mitglied Benutzerbild von Azaloth
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Richtig, aber das ist der angegebene Tag.
    Ab dem Tag wurde die Zahlung in Auftrag gegeben. War wohl ein Fehler in der Kommunikation.

  2. #752
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Selbst bei einem P-Konto? Bis zu 1300 müssen die auf dem Konto lassen.
    Wer sagt das ?

  3. #753
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Azaloth Beitrag anzeigen
    Ab dem Tag wurde die Zahlung in Auftrag gegeben. War wohl ein Fehler in der Kommunikation.
    Am Samstag? Glaube ich nicht. Sicher hatten die selbst keine Ahnung und haben irgendeinen Tag angegeben.

  4. #754
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Genau das!
    Man rechnet ja eben gar nicht mit so etwas. Warum auch? Betrieb läuft und Steuern immer bezahlt.

    Bei mir kam ja noch hinzu, daß ich zu viel bezahlt hatte und die sogar mir zurück zahlen mußten.
    Als mein Vater starb hatte meine Mutter das Problem , das Konto war überzogen , nicht viel , das Limit war nicht ausgeschöpft , aber Konto war dicht !

    Damals gab es noch Sterbegeld , eine Sozialleistung die an und für sich ausgezahlt werden muss , dazu kam dann noch mal die Rente , weil mein Vater

    kurz vor dem Ersten gestorben ist , sowie eine Sterbeleistung aus der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers meines Vaters , da waren dann

    über 8000 Euro auf dem Konto , nach Abzug der Überziehung und trotzdem wollten sie das Geld nicht freigeben da meine Mutter angeblich keine

    Verfügungsberechtigung hatte !

    War das ein Theater , meine Mutter fertig mit den Nerven wegen Beerdigung , Tod meine Vaters und dann noch so was !

    Ein heftiges Donnerwetter vom Anwalt brachte die Blödköppe aber schnell auf Spur !

  5. #755
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Wer sagt das ?
    Die ZPO.

    Das ist der jedem zustehende Pfändungsfreibetrag bei Arbeitseinkommen, der regelmäßig erhöht wird und seit 01.07.2022 1.330,16 € beträgt. Beim Vorhandensein unterhaltsberechtigter Personen erhöht sich der Betrag weiter. Die Grundlagen ergeben sich aus § 850c ZPO. Bei Unterhaltspfändungen sind diese Grenzen geringer. Bei weiteren Fragen Anwalt oder in Ländern, in denen eine solche eingerichtet wurde: Öffentliche Rechtsauskunft z.B. in Hamburg ÖRA.
    Geändert von Väterchen Frost (25.07.2022 um 16:10 Uhr)
    "Gute Informationen sind schwer zu bekommen. Noch schwerer ist es, mit ihnen etwas anzufangen."
    (Sir Arthur Conan Doyle)

  6. #756
    Mitglied Benutzerbild von Azaloth
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Lord Laiken Beitrag anzeigen
    Am Samstag? Glaube ich nicht. Sicher hatten die selbst keine Ahnung und haben irgendeinen Tag angegeben.
    Kann auch sein.

  7. #757
    Lord Laiken
    Gast

    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Azaloth Beitrag anzeigen
    Kann auch sein.
    Heute war jedenfalls auch nix zu sehen vom Bonus.

  8. #758
    Auf der Sonnenseite☀️ Benutzerbild von Pappenheimer
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Wer sagt das ?

    Was für ein Sinn macht dann ein P-Konto?
    „Alles was die Sozialisten vom Geld verstehen, ist die Tatsache, dass sie es von anderen haben wollen.“

    Konrad Adenauer

  9. #759
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Pappenheimer Beitrag anzeigen
    Was für ein Sinn macht dann ein P-Konto?
    Das dir der Betrag von 1300 € nicht pfändbar ist.

    Hast 2300 € drauf, Pfändung läuft, dann dürfen sie 1300 € nicht pfänden.

  10. #760
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: Hartz IV Schlemmereien

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Das dir der Betrag von 1300 € nicht pfändbar ist.

    Hast 2300 € drauf, Pfändung läuft, dann dürfen sie 1300 € nicht pfänden.
    Ich glaube das FA darf auch P-Konten sperren, der Staat kann auch beim P-Konto über die Freigrenze pfänden, nur private Gläubiger nicht.
    "Alles Käse Genossen"

    Erich Mielke


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