Einfach so handhaben, wie ich es vor meiner Tätigkeit in Fernost erlebt habe:
Vor der Einreise muss vorgelegt werden:
1. Ein gültiger Arbeitsvertrag mit einer Mindestlaufzeit;
2. Benennung einer einheimischen Person als Bürge (auch für die Eröffnung eines Bankkontos);
3. Ein Leumundszeugnis der betreffenden Behörde im Herkunftsland, übersetzt und beglaubigt von der Botschaft des Ziellandes;
4. Nachweis über einen Mindestbargeldbetrag, der einen Heimflug abdecken würde.
Soooo wird kontrollierte Zuwanderung geregelt, aber ganz sicher nicht im Lampedusa-Modus.