Deutschland ist kein Rechtsstaat, hat als einziges EU Land, eine Weisungsgebundene Justiz wie in einer Bananenrepublik
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Rechtsstaat und unabhängige Justiz? – Willkommen in der Bananenrepublik Deutschland (BRD
Sie können es hier im Detail nachlesen und auch die Paragraphen sind dort verlinkt. Dass das keine unsinnige Behauptung von mir ist, zeigt sich daran, dass der Europäische Gerichtshof auch bemängelt hat, dass die deutsche Staatsanwaltschaft – und damit die deutsche Strafjustiz – nicht unabhängig ist.
Denn laut Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Das bedeutet, dass ihr Vorgesetzter, der Justizminister, ihnen klare Anweisungen geben kann, in welchen Fällen sie ein Verfahren eröffnen dürfen und in welchen nicht.
Auslands Kriegs Einsätze der Bundeswehr, für Geschäfte rund um die Privatisierung und schlimmer wie Hitler, wenn man wie Deutschland Terroristen und Kopfabschneider, Drogen Barone überall finanziert.
Aber es kommt noch besser. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat am 20. September 2018 ein Gutachten veröffentlicht, in dem auch festgestellt wird, dass sogar jeder Abgeordneter, der für diesen Bundeswehreinsatz gestimmt hat, sich entsprechend strafbar gemacht hat
Berateraffaire: Wie die Öffentlichkeit von Medien und Politik in die Irre geführt wird
Die Berateraffaire von Ursula von der Leyen macht mal wieder Schlagzeilen, dieses Mal, weil Daten aus ihrem Handy gelöscht worden…
25. Dezember 2019
In Deutschland genießen Politiker vor dem Gesetz also Narrenfreiheit. Bei Frau von der Leyen und ihrer Berateraffaire kann man das besonders deutlich sehen, denn gegen sie wurden im Zuge der Affaire mindestens zwei Strafanzeigen wegen vorsätzlich verursachter Scheinselbstständigkeit und wegen Untreue und gestellt und passiert ist danach – nichts.
Dabei gab und gibt es einigen Klärungsbedarf, denn es ging nicht „nur“ um Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Beraterverträgen in Millionenhöhe, sondern es ging auch darum, dass David von der Leyen, der Sohn von Frau von der Leyen, ausgerechnet bei McKinsey, einer der Firmen, die besonders viele gut dotierte Aufträge ohne Ausschreibung bekommen hat, einen gut bezahlten Job bekommen hat.
Aber passiert ist wie gesagt nichts. Übrigens hieß es noch im Sommer, dass Frau von der Leyen kurz vor Weihnachten vor dem Untersuchungsausschuss aussagen werde. Sie wolle den Termin auch wahrnehmen, hieß es damals. Das scheint sie sich inzwischen anders überlegt zu haben, denn nun ist Weihnachten und vor dem Ausschuss ist sie nicht aufgetaucht.
Sie muss auch nicht mehr dahin, denn als EU-Kommissionschefin kann man sie kaum vorladen. Da genießt sie Immunität und die scheint sie zu nutzen.
Und hier macht es wirklich Spaß, den Unsinn zu lesen, den unsere deutschen „Qualitätsmedien“ zu dem Theater abliefern. Der Spiegel selbst hatte im Juli geschrieben, dass von der Leyen im Dezember aussagen wolle
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Das Problem unserer Justiz sind nicht nur die Staatsanwälte - die übrigens zur Exekutive gehören -, sondern auch die Präsidenten der Land- und Oberlandesgerichte sowie die Direktoren der Amtsgerichte - denn diese werden vom Justizminister bestimmt.
Amtsrichter Thorsten Schleif schreibt in seinem Buch Urteil: Ungerecht (Ein Richter deckt auf, warum unsere Justiz versagt) "Die Behördenleiter sind in ihrer Funktion als Teil der Verwaltung weisungsgebunden. Amtsgerichtsdirektoren unterstehen den Landgerichtspräsidenten, Landgerichtspräsidenten den Oberlandesgerichtspräsidenten und diese dem Justizminister."
Auf diese Weise besteht eine Autorität des Justizministers (Regierung) nach unten und eine Verantwortlichkeit der jeweiligen Behördenleiter der Gerichte (Rechtsprechung) nach oben. Der Grundsatz der Gewaltenteilung ist somit nicht wirklich erfüllt. "Gefährlich und erschreckend" nennt Schleif diese Durchbrechung.
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Die für die Auswahl und Beförderung der Richter zuständige Behörde muss von der Regierung vollkommen unabhängig sein!
Siehe: Kapitel 2 - Die dunkle Seite der Macht (Seite 50-55) "Es liegt auf der Hand, dass sich eine Staatsgewalt (Justiz), der bereits die Personalhoheit fehlt, die also weder aussuchen darf, wer als Richter eingestellt, noch, welcher Richter befördert wird, kaum gegen zwei andere Staatsgewalten behaupten kann."
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