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Thema: 3 Punkte Plan .

  1. #101
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    Standard AW: 3 Punkte Plan .

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Wo Menschen arbeiten passieren nun einmal Fehler - völlig korrekt.

    Nur, wo sollte eine Behörde denn einen Fehler machen, wenn man gar keinen Anspruch auf eine Leistung hat und die Behörde sagt nein? Dann wäre der Fehler vielmehr darin zu suchen, dass eine Behörde eine Leistung gewährt, obwohl man gar keinen Anspruch darauf hat.

    Nochmals - wenn Du den Rechtsweg beschreiten willst, dann muss Dein Einspruch / Widerspruch doch begründet sein, sprich es muss ein Gesetz geben, welches Deinen Anspruch ggf. begründet...dies gibt es aber im konktreten Falle nicht.
    Das Problem bei der Geschichte ist, wenn eine Person die Bedingungen nach 16a erfüllt hat er Anspruch, dass hat ja die Behörde zu prüfen. Die Prüfung kann fehlerhaft erfolgen. Das kann man mit dem Rechtsweg verhindern. Den Missbrauch des Rechtsweges und darum geht es ja eigentlich, kann man, wie gesagt durch Einschränkung der Instanzen und spezielle Vorschriften verhindern.

    @Mitttendrin
    Es ist doch komisch, du der dich über fehlender Rechtsstaatlichkeit beschwerst, beleidigst, wenn jemand sich mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beschäftigst.
    Sachlichkeit scheint bei dir Mangelware zu sein.
    Mal einen kleinen Tip:

    Meinungen muss man nicht teilen, aber respektieren das jemand sie hat.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #102
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    Standard AW: 3 Punkte Plan .

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Das Problem bei der Geschichte ist, wenn eine Person die Bedingungen nach 16a erfüllt hat er Anspruch, dass hat ja die Behörde zu prüfen. Die Prüfung kann fehlerhaft erfolgen. Das kann man mit dem Rechtsweg verhindern. Den Missbrauch des Rechtsweges und darum geht es ja eigentlich, kann man, wie gesagt durch Einschränkung der Instanzen und spezielle Vorschriften verhindern.

    @Mitttendrin
    Es ist doch komisch, du der dich über fehlender Rechtsstaatlichkeit beschwerst, beleidigst, wenn jemand sich mit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit beschäftigst.
    Sachlichkeit scheint bei dir Mangelware zu sein.
    Mal einen kleinen Tip:

    Meinungen muss man nicht teilen, aber respektieren das jemand sie hat.
    Richtig - wenn aber z.B. man aus der Schweiz einreist erfüllt man eben die Bedingungen nach 16a nicht - wie kann dann eine Prüfung "fehlerhaft" erfolgen, so dass man den Rechtsweg beschreiten kann um prüfen zu lassen ob ein Prüfung "fehlerhaft" gewesen sein soll?

    Wir drehen uns aber im Kreis und Du forderst etwas was mit dazu führt, dass dieser Staat in der Zwischenzeit überbürokratisiert ist - für jeden Scheiß muss man irgend ein Gesetz, irgend eine Verordnung, irgend eine Regelung / Regulierung "erfinden", weil deutsche Richter sich dazu aufschwingen "Recht" zu sprechen, auch wenn nirgend ein Rechtsanspruch besteht. Da betrifft bei weitem nicht nur die Fluchtthematik.

    Damit Du verstehst was ich meine.
    Lt StVO §50: Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
    Verfolge ich jetzt Deine Argumentation kann ich vor Gericht rennen und sagen - ich habe zwar kein Recht ein Kfz auf der Insel Helgoland zu betreiben, aber das klage ich ´mal ein...

  3. #103
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    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Richtig - wenn aber z.B. man aus der Schweiz einreist erfüllt man eben die Bedingungen nach 16a nicht - wie kann dann eine Prüfung "fehlerhaft" erfolgen, so dass man den Rechtsweg beschreiten kann um prüfen zu lassen ob ein Prüfung "fehlerhaft" gewesen sein soll?

    Wir drehen uns aber im Kreis und Du forderst etwas was mit dazu führt, dass dieser Staat in der Zwischenzeit überbürokratisiert ist - für jeden Scheiß muss man irgend ein Gesetz, irgend eine Verordnung, irgend eine Regelung / Regulierung "erfinden", weil deutsche Richter sich dazu aufschwingen "Recht" zu sprechen, auch wenn nirgend ein Rechtsanspruch besteht. Da betrifft bei weitem nicht nur die Fluchtthematik.

    Damit Du verstehst was ich meine.
    Lt StVO §50: Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.
    Verfolge ich jetzt Deine Argumentation kann ich vor Gericht rennen und sagen - ich habe zwar kein Recht ein Kfz auf der Insel Helgoland zu betreiben, aber das klage ich ´mal ein...
    BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

    Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

    Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

    Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

    Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

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  4. #104
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

    Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

    Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

    Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

    Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.
    ÄpfelBirnenZwetschgen.

    Erstens sind nicht alle Vorausetzungen aufgelistet und zweitens ist im Fall von Person A nicht klar, aus welchem Land diese in die Schengen-assoziierte Schweiz einreist.

    Im Fall von Person B ist ebenfalls nicht klar, aus welchem Land die Einreise nach Deutschland erfolgte (EU-Schengen-Raum oder ausserhalb).

    Fazit: Diese Beispiele sind in dieser Form unpräzise.

    Und nochwas: Jemand, der hier den juristischen Erklärbär und Klugscheisser machen möchte, sollte zumindest hinsichtlich der richtigen Begriffswahl sattelfest sein.

    Merke:

    Visum = Singular
    Visa = Plural


    Also ist dieser Satz falsch:

    Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.
    und muss richtigerweise lauten: "Person A reist mit einem Visum über......"

    Mannmannmann.....

  5. #105
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    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    ÄpfelBirnenZwetschgen.

    Erstens sind nicht alle Vorausetzungen aufgelistet und zweitens ist im Fall von Person A nicht klar, aus welchem Land diese in die Schengen-assoziierte Schweiz einreist.

    Im Fall von Person B ist ebenfalls nicht klar, aus welchem Land die Einreise nach Deutschland erfolgte (EU-Schengen-Raum oder ausserhalb).

    Fazit: Diese Beispiele sind in dieser Form unpräzise.

    Und nochwas: Jemand, der hier den juristischen Erklärbär und Klugscheisser machen möchte, sollte zumindest hinsichtlich der richtigen Begriffswahl sattelfest sein.

    Merke:

    Visum = Singular
    Visa = Plural


    Also ist dieser Satz falsch:



    und muss richtigerweise lauten: "Person A reist mit einem Visum über......"

    Mannmannmann.....
    Chronos, es gab diese Fälle, der Person A wurde Asyl verweigert, der Person B wurde Asyl gewährt. Und wenn du logisch denken würdest, wüsstest du auch warum.
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  6. #106
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    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Chronos, es gab diese Fälle, der Person A wurde Asyl verweigert, der Person B wurde Asyl gewährt. Und wenn du logisch denken würdest, wüsstest du auch warum.
    Ist doch sonnenklar.

    Person A kam über die Schweiz, also einem sicheren Drittland im Schengen-Verbund.
    Asylantrag wird in Deutschland zurecht abgelehnt.

    Person B befindet sich auf einer Reise in Deutschland (geschäftlich oder privat als Tourist, und verfügt über ein Visum für Deutschland). Nach Umsturz o.ä. in seinem Heimatland entsteht plötzlich ein Asylanspruch, dem dann in Deutschland logischerweise stattgegeben wird.

    Was soll denn daran kompliziert sein?

    Disclaimer: Obige Antwort stellt nicht meine persönliche Ansicht über diesen Asylschwachsinn dar, sondern bildet nur die derzeitige Rechtspraxis ab.

  7. #107
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    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Ist doch sonnenklar.

    Person A kam über die Schweiz, also einem sicheren Drittland im Schengen-Verbund.
    Asylantrag wird in Deutschland zurecht abgelehnt.

    Person B befindet sich auf einer Reise in Deutschland (geschäftlich oder privat als Tourist, und verfügt über ein Visum für Deutschland). Nach Umsturz o.ä. in seinem Heimatland entsteht plötzlich ein Asylanspruch, dem dann in Deutschland logischerweise stattgegeben wird.

    Was soll denn daran kompliziert sein?

    Disclaimer: Obige Antwort stellt nicht meine persönliche Ansicht über diesen Asylschwachsinn dar, sondern bildet nur die derzeitige Rechtspraxis ab.
    Richtig, Chronos, aber zu der Schlußfolgerung ist das Gericht gekommen, nicht der Sachbearbeiter.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #108
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    Standard AW: 3 Punkte Plan .

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    BlackForrester, du gehst von einer generellen Eindeutigkeit aus, aber das Recht hat seine eigenen Sichtweisen. Nehmen wir mal dein Beispiel mit der Schweiz und mal zwei nicht-mittellose Asylsuchende.

    Person A reist mit einem Visa über die Schweiz ein und beantragt Asyl.

    Person B macht eine Dienst- oder eine Urlaubsreise und reist auch mit einem gültigen Visa nach Deutschland ein. Plötzlich ändern sich die Verhältnisse im Heimatland von Person B, die eine Rückreise verhindern und Person B zwingen Asyl zu beantragen.

    Haben wir es rechtlich in beiden Fällen mit einer Einreise über ein sicheres Drittland zu tun?

    Bevor hier jemand rummeckert, es ist ein Beispiel.
    Wo ist da das Problem?

    Für A gilt - man KANN in den Asylvorgang aufgenommen werden (weil Asylgrund bereits vorhanden und Einreisegurnd), muss aber nicht, sprich kann abgelehnt werden - und aus einer KANN-Regelung entsteht eben kein Rechtsanspruch

    Für B gilt - man MUSS in den Asylvorgang aufgenommen werden (weil Asylgrund entsteht ja erst und war nicht schon bei der Einreise vorhanden)
    Allerdings wird es B sehr schwer haben zu beweisen, dass man im Heimatland infolge der Änderung der Verhältnisse vom Staat bzw. dessen Organen verfolgt wird und Gefahr für Freiheit, Leib und Leben besteht...

  9. #109
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    Standard AW: 3 Punkte Plan .

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Richtig, Chronos, aber zu der Schlußfolgerung ist das Gericht gekommen, nicht der Sachbearbeiter.
    Wie soll man dies nun verstehen???????

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