Gesetz im Kabinett
Entlastung für Kinder von Pflegebedürftigen
Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll laut einem Gesetzentwurf noch für pfegebedürftige Eltern zahlen. Das Bundeskabinett entscheidet heute darüber. Städte und Gemeinden haben Bedenken.
Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden. Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das im Bundeskabinett beschlossen werden soll.
Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden. Dies soll künftig aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto möglich sein.
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Die Schwelle gilt immer pro Unterhaltspflichtigem, also pro Sohn oder Tochter der pflegebedürftigen Person. Aktuell liegen die Einkommensgrenzen bei Alleinstehenden bei 21.600 Euro netto im Jahr und bei Familien bei 38.800 Euro netto.
Auch auf Menschen mit Einkommen über 100.000 Euro werden keine übermäßigen Lasten zukommen. Denn das Einkommen des Ehepartners wird nicht mehr mit einberechnet. Zudem werden sie weiterhin hohe Freibeträge geltend machen können, so dass am Ende ihre Belastung im Regelfall nur wenige hundert Euro monatlich betragen dürfte.