Das Problem scheint mir eher in der Sinnhaftigkeit des Grundgesetzes zu liegen, wenn es denn eine Verfassung sein soll. Verfassungen sollen den Bürger vor staatlichen Übergriffen schützen. Das Grundgesetz gesteht aber genau diesem Staat im Gegensatz zu Verfassungen anderer Länder das Recht zu, diese Schutzrechte per Gesetz einzuschränken. Das schützt den Bürger nicht wirklich. Selbst die staatliche Existenz als per Gesellschaftsvertrag abgetretene Freiheit des Einzelnen gegen die staatliche Leistung von Schutz gegen Gefahren von außen oder vor Kriminalität ließe sich in Zweifel ziehen, da der Vater der Idee des Gesellschaftsvertrages, Rousseau, höchstselbst gefordert hatte, daß über diese Abtretung wenigstens einmal Einstimmigkeit aller Betroffenen, also aller Bürger, hätte bestehen müssen. Dem war nie so, also gibt es keinen Gesellschaftsvertrag. Auch an Konkludenz mangelt es nicht unerheblich.
Aus dieser gesellschaftsvertraglichen Ecke kommt der Gedanke der Volksabstimmung über die Verfassung, wie ich mutmaße.