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Thema: Thema Masern-Impfungen

  1. #111
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    Rechtswidrig in Bayern: Bußgelder und Zwangsgelder, wenn Eltern, keinen Nachweis führen, über Maser Impfungen ihrer Kinder.

    Real verkaufen im Mafia Stile, die STIKO, RKI die hochgefährlichen 6 fach Impfungen, wo STIKO Professoren die Firmen und Patente Inhaber sind. Gibt es nur in Deutschland, diese Art von Verbrecher Organisationen, mit solchen Impfungen


    NEIN, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:

    „Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“


    Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.

    Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.

    Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Auf [Links nur für registrierte Nutzer] finden Eltern alle Hilfen, die dafür nötig sind, denn die Verhängung von Bußgeldern ist auch mit dem Urteil leider weiterhin möglich. Allerdings sind Bußgelder im Vergleich zu Zwangsgeldern wesentlich ungefährlicher.

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    Titel:
    Masernimpfpflicht, zuständige Behörde (vorliegend unzuständig), Nachweis ausreichender Masernschutz
    Normenketten:

    ..........................

    Entscheidungsgründe
    17
    Die Klage, über die mit Einverständnis der Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden werden konnte, ist zulässig und begründet.
    18
    Der Bescheid vom 13. Dezember 2022 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)

    .............................


    24
    Nachdem die Anordnung in Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt, erweist sich auch die hierauf bezogene, akzessorische Zwangsgeldandrohung in Nr. 2 des Bescheids als auch die Kostenentscheidung in Nr. 4 des Bescheids als rechtswidrig.

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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  2. #112
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Ich habe nicht geschrieben das ich es weiß, sondern das ich es vermute.
    Offenbar gibt es sinnvolle Impfungen, die vor Krankheitsverläufen schützen. Wenn dies also hier so war, umso besser.
    Diese sinnvollen Impfungen suche ich. Leider ist mir immer noch nicht eine einzige gegen Viren bekannt. Kein Wunder; eine jede Zelle beherbergt mehr als einen Virus; indsgesammt also Billionen beim Mensch, oder mehr als 1 Kilogramm die die Menschen mit sich rumtragen.

  3. #113
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    Zitat Zitat von Großmoff Beitrag anzeigen
    Tja, Spekulation. Ich denke man kann wissenschaftlich ganz gut nachweisen das Impfungen gegen z.B. Pocken, Röteln oder Polio zu einem deutlichen Rückgang oder zum Verschwinden dieser Krankheiten geführt hat.
    Ich betrachte das nicht als Nachteil.
    Konnte man bis jetzt nicht nachweisen.

  4. #114
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Rechtswidrig in Bayern: Bußgelder und Zwangsgelder, wenn Eltern, keinen Nachweis führen, über Maser Impfungen ihrer Kinder.

    Real verkaufen im Mafia Stile, die STIKO, RKI die hochgefährlichen 6 fach Impfungen, wo STIKO Professoren die Firmen und Patente Inhaber sind. Gibt es nur in Deutschland, diese Art von Verbrecher Organisationen, mit solchen Impfungen


    NEIN, sagt der Verwaltungsgerichtshof München in einem Beschluss vom 21.09.2023, die Zwangsgeldandrohung läuft auf eine Impfpflicht hinaus und sei voraussichtlich rechtswidrig. Der Kernsatz des Beschlusses lautet:

    „Die Anwendung von Verwaltungszwang in Form von Zwangsgeld darf daher bei schulpflichtigen Kindern nicht zu einer faktischen Impfpflicht führen.“


    Der Verwaltungsgerichtshof führt weiter aus, es müsse im vorliegenden Fall berücksichtigt werden, dass es sich um den eingeforderten Masernimpfnachweis eines schulpflichtigen Kindes handelt, welches der Nachweispflicht regelmäßig nicht ausweichen kann. Der Verwaltungsgerichtshof verweist erneut auf die Rn. 145 des BVerfG-Beschlusses.

    Damit ist recht deutlich formuliert worden: Zwangsgeld und erst recht ersatzweise Zwangshaft sind so rechtlich nicht zulässig! Also sehr gute Neuigkeiten für die Eltern von Schulkindern.

    Masern.Express setzt sich umfassend für Eltern ein, die ihre Kinder nicht gegen Masern impfen lassen wollen. Auf [Links nur für registrierte Nutzer] finden Eltern alle Hilfen, die dafür nötig sind, denn die Verhängung von Bußgeldern ist auch mit dem Urteil leider weiterhin möglich. Allerdings sind Bußgelder im Vergleich zu Zwangsgeldern wesentlich ungefährlicher.

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    Masernimpfpflicht, zuständige Behörde (vorliegend unzuständig), Nachweis ausreichender Masernschutz
    Normenketten:

    ..........................

    Entscheidungsgründe
    17
    Die Klage, über die mit Einverständnis der Beteiligten gemäß § 101 Abs. 2 VwGO ohne mündliche Verhandlung entschieden werden konnte, ist zulässig und begründet.
    18
    Der Bescheid vom 13. Dezember 2022 ist rechtswidrig und verletzt die Kläger in ihren Rechten (§ 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO)

    .............................


    24
    Nachdem die Anordnung in Nr. 1 des streitgegenständlichen Bescheids rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt, erweist sich auch die hierauf bezogene, akzessorische Zwangsgeldandrohung in Nr. 2 des Bescheids als auch die Kostenentscheidung in Nr. 4 des Bescheids als rechtswidrig.

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    Reine Masernimpfstoffe werden übrigens gar nicht produziert. Die gibt es nur im Cocktail mit Mumps und Röteln.

  5. #115
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Reine Masernimpfstoffe werden übrigens gar nicht produziert. Die gibt es nur im Cocktail mit Mumps und Röteln.
    Also in Frankreich schon! hat mir eine Bankerin, Bäuerin erzählt, welche dem Impfstoff dort besorgt für ihre 2 Töchter. Diese Mehrfach Impfstoffe sind das gefährlich für Kinder und lange bekannt.

    Welches Sinn sowas haben soll, Evidenz wissen die selber nicht
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  6. #116
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    Standard AW: Thema Masern-Impfungen

    «Behörden können Zwangsgeld bei Schulkindern ohne Masern-Impfnachweis nicht durchsetzen»
    Dies habe kürzlich der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie die Anwältin Ellen Rohring auf ihrem Youtube-Kanal berichtet. Dieser Beschluss könne auch für andere Bundesländer wegweisend sein.


    Veröffentlicht am 3. Februar 2024 von TE.

    Am 15. Januar hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf eine durch den[Links nur für registrierte Nutzer]von der Kanzlei 441 eingelegte Beschwerde gegen die Verhängung von wiederholtem Zwangsgeld eine [Links nur für registrierte Nutzer] getroffen (Az.: 20 CS 23.1910, 20 CE 23.1935). Demnach können Behörden Zwangsgelder bei schulpflichtigen Kindern, die keinen «Masernimmunitätsnachweis» vorlegen können, nicht durchsetzen.

    Das berichtet die Anwältin Ellen Rohring auf ihrem Youtube-Kanal. Dieser Beschluss könne auch für andere Bundesländer wegweisend sein. Rohring weiter:

    «Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers nicht ordnungsgemäss.»

    Tatsächlich jedoch habe es sich «keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler gehandelt», so Rohring. «Gott sei Dank hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof so schnell noch mal die Möglichkeit, das eindeutig klarzustellen.»

    Wie Rohring bereits im vor einigen Monaten auf ihrem [Links nur für registrierte Nutzer]berichtete, habe es bisher unterschiedliche Rechtsauffassungen der Verwaltungsgerichte gegeben. Das Verwaltungsgericht Neustadt etwa habe im Mai 2023 in einem Beschluss verfügt: Zwangsgeld androhen, das gehe nicht, denn es dürfe keine Impfpflicht «durch die Hintertür geben» (Beschluss 5 L 303/23.NW).


    «Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte bereits im September entschieden, dass ein Zwangsgeld bei Schulkindern nicht zulässig ist. Gleichwohl haben sich die Behörden nicht daran gehalten und weiter Zwangsgelder angedroht und festgesetzt. Ihre Argumentation: Das Zwangsgeld war nur in dem konkreten Fall wegen eines Verfahrensfehlers nicht ordnungsgemäss.»

    Tatsächlich jedoch habe es sich «keinesfalls nur um einen Verfahrensfehler gehandelt», so Rohring. «Gott sei Dank hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof so schnell noch mal die Möglichkeit, das eindeutig klarzustellen.»
    ............................

    Die Entscheidung sei deshalb so bedeutsam, weil es sich beim Verwaltungsgerichtshof um ein Oberverwaltungsgericht handele, wie Rohring hervorhebt. Der Beschluss sei zwar nur in einem Eilverfahren ergangen, er sei aber unanfechtbar. «Ich gehe davon aus, dass dieser Beschluss wegweisend ist und bundesweit von den Gesundheitsämtern beachtet werden wird», erklärte sie.

    Dieser Beschluss wurde, wie beschrieben, jetzt vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nochmal bestätigt.


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