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Thema: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

  1. #41
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    So ist es. Die Generalunternehmer, Bauträger etc. greifen ohnehin auf Billigtruppen zurück.
    ...gerne auf "Billigtruppen" zurück wäre richtiger. Es gibt durchaus noch viele seriöse Unternehmen, welche auf Qualität bieten und garantieren. Je größer umso weniger - da würde ich nicht widersprechen.

  2. #42
    Mitglied Benutzerbild von Dr Mittendrin
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Ich habe in etwa den Vergleich - in 2013 habe ich eine Wohnung mit Rauputz ausgestattet und dies hat mich (Arbeits- und Materiallohn) die Summe X auf den qm gekostet. In 2017 habe ich eine zweite Wohnung ebenfalls mit Rauputz ausgestattet - der qm-Preis war um knapp 7% teurer...dass die Baukosten durch die Decke schießen, weil die Lohnkosten dafür verantwortlich wären kann ich so also nicht bestätigen....denn diese Mehrkosten waren im Grunde die reinen inflationskosten und warum sollte ich jetzt eine Ausnahme sein?

    Hört mir also auf immer einen "Schuldigen" zu suchen - es sind weder die Vermieter (Ausnahmen bestätuigen die Regel) noch die Bauunternehmen (Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel) - es ist der Staat und damit die Parteien (und hier maßgeblich B90/DIEGRÜNEN), welche den Wohnungsbau massivst verteuert haben und weiter verteuern.

    Man beschäftige sich ´mal mit der Landesbauordnung vom Ländle - da wird man ganz krank, wenn man da die Vorschriften, Zwänge, Maßgaben liest und fragt sich - welche Irren waren und sind da am Werk.

    Dazu kommt die "kommunale" Preistreiberei beim Bauland, wo Kommunen den Preis je qm selbst auf dem Land um 50, 60, 70 € noch oben treiben und damit das bauen nochmals verteuern. .
    Weil Kommunen auch Grund besitzen. Moderne Wegelagerer.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  3. #43
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    ...gerne auf "Billigtruppen" zurück wäre richtiger. Es gibt durchaus noch viele seriöse Unternehmen, welche auf Qualität bieten und garantieren. Je größer umso weniger - da würde ich nicht widersprechen.
    Nur noch Spuren. Geiz ist eben geil.

  4. #44
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Weil Kommunen auch Grund besitzen. Moderne Wegelagerer.
    Darum geht es nicht einmal - aktuell in einem Nachbardorf, wo man ein neues Baugebiet plant:

    Besitzt du - sagen wir ein Grundstück mit 1 000 qm - dann kassiert die Kommune davon 30% (also 300 qm) ohne Entschädigung (sprich eine Art von Enteignung durch die Hintertüre), weil man diese Fläche angeblich zur Darstellung der Infrastruktur (also Straße und Gehweg) benötigt. Weitere 25% (also 250 qm) müssen die Grundstückbesitzer zu 40 € den qm an die Kommune abführen - sprich, von den 1 000 am bleiben am Ende nur "450" qm über. Für diese 450 qm verlangt die Kommune aber nu noch Erschließgungsgebühren welche bis zum 100 € je qm gehen können.

    Jetzt rechne dies einmal hoch - das komplett neu ausgewiesene Baugebiet sollen so um die 50 000 qm groß sein - davon erhält die Kommune also 15 000 qm ohne einen Cent ausgeben zu müssen um Straßen und Gehwege zu realisieren und weitere 12 500 qm zu einem "Freundschaftspreis" von 40 € / qm = 500 000 € an Ausgaben.
    Davon ausgehend, das man tatsächlich rund 1/3 des Gebietes benötigt um Straße und Gehweg zu realsieren (dies wären bei 8 Meter breiter Straße inkl. Gehweg immerhin 1,6 Kilometer) bleiben dieser Kommune bei einem VK von 180 € / qm immerhin ein Mindestgewinn von 500 000 €, während der Grundstücksbesitzer 55% seines Grundstückes sozusagen "abgenommen" bekommt und teilweise sogar leer ausgeht.

    Man kann es auch auf die Spitze treiben - jetzt hast Du in diesem Gebiet ein Grundstück mit 7 Ar (also 700 qm). Davon gehen dann 2,1 Ar weg (also 210 qm) für die Infrastruktur ohne dass Du einen Cent siehst und weitere 1,75 Ar (also 175 qm) Zwangsabtretung an die Gemeinde zu einem VK von 40 €. Dein Grundstück ist dann also am Ende nur noch noch 3,15 Ar (also 315 qm). Als Baugrundstück zu klein - es sollten / müssen mindestens 4,5 Ar (also 450 qm). Wenn Du also selber (oder Deine Kinder) bauen willst musst Du der Gemeinde als 1,35 Ar (sprich 135 qm) abkaufen - aber nicht zu dem VK von 40 €, sondern Du schießt (Erschließungskostenbereinigt) mindestens 40 € (eher werden es wohl 60 € sein) je qm zu. Auch so kann sich der Staat zu Lasten seiner Bürger bereichern und treibt die Baukosten.

  5. #45
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nur noch Spuren. Geiz ist eben geil.
    Zumindest bei mir auf dem Land siehst Du wenig um nicht zu sagen keine - woher auch immer - "Billiglohntrupps", so lange ein seriöses, alteingesessenes Unternehmen sozusagen die "Bauleitung" hat.

    Liegt im staatlichen Bereich z.T. auch an den Vergaberichtlinien der Kommunen oder des Kreises, welche einem Generalunternehmer z.B. vorschreiben, dass ein gewisser (hoher?) Prozentsatz der Arbeiten, wenn nicht durch eigene Arbeitnehmer erledigt werden oder werden können, an sozusagen "einheimische" Anbieter zu vergeben werden müssen.

    So wurde einer Nachbargemeinde für ein paar Mio. ein neues Rathaus hochgezogen - da waren alle bauausführenden Unternehmen Firmen aus dem Kreis, während der Generalunternehmer in Stuttgart gesessen hat.

    Damit kannst Du also schon bei öffentlichen Ausschreibungen einen gewissen Riegel vorschieben - wenn man denn will. Gibt das Vergaberecht alles her und im privaten Bereich ist es in der Regel so - was der Bauer nicht kennt , sprich bei Einheimischen baut in der Regel auch ein einheimischer Handwerker. Daher weiß man auch - ohne zu wissen wer da gerade wo baut - Einheimischer oder nicht.

  6. #46
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Darum geht es nicht einmal - aktuell in einem Nachbardorf, wo man ein neues Baugebiet plant:

    Besitzt du - sagen wir ein Grundstück mit 1 000 qm - dann kassiert die Kommune davon 30% (also 300 qm) ohne Entschädigung (sprich eine Art von Enteignung durch die Hintertüre), weil man diese Fläche angeblich zur Darstellung der Infrastruktur (also Straße und Gehweg) benötigt. Weitere 25% (also 250 qm) müssen die Grundstückbesitzer zu 40 € den qm an die Kommune abführen - sprich, von den 1 000 am bleiben am Ende nur "450" qm über. Für diese 450 qm verlangt die Kommune aber nu noch Erschließgungsgebühren welche bis zum 100 € je qm gehen können.

    Jetzt rechne dies einmal hoch - das komplett neu ausgewiesene Baugebiet sollen so um die 50 000 qm groß sein - davon erhält die Kommune also 15 000 qm ohne einen Cent ausgeben zu müssen um Straßen und Gehwege zu realisieren und weitere 12 500 qm zu einem "Freundschaftspreis" von 40 € / qm = 500 000 € an Ausgaben.
    Davon ausgehend, das man tatsächlich rund 1/3 des Gebietes benötigt um Straße und Gehweg zu realsieren (dies wären bei 8 Meter breiter Straße inkl. Gehweg immerhin 1,6 Kilometer) bleiben dieser Kommune bei einem VK von 180 € / qm immerhin ein Mindestgewinn von 500 000 €, während der Grundstücksbesitzer 55% seines Grundstückes sozusagen "abgenommen" bekommt und teilweise sogar leer ausgeht.

    Man kann es auch auf die Spitze treiben - jetzt hast Du in diesem Gebiet ein Grundstück mit 7 Ar (also 700 qm). Davon gehen dann 2,1 Ar weg (also 210 qm) für die Infrastruktur ohne dass Du einen Cent siehst und weitere 1,75 Ar (also 175 qm) Zwangsabtretung an die Gemeinde zu einem VK von 40 €. Dein Grundstück ist dann also am Ende nur noch noch 3,15 Ar (also 315 qm). Als Baugrundstück zu klein - es sollten / müssen mindestens 4,5 Ar (also 450 qm). Wenn Du also selber (oder Deine Kinder) bauen willst musst Du der Gemeinde als 1,35 Ar (sprich 135 qm) abkaufen - aber nicht zu dem VK von 40 €, sondern Du schießt (Erschließungskostenbereinigt) mindestens 40 € (eher werden es wohl 60 € sein) je qm zu. Auch so kann sich der Staat zu Lasten seiner Bürger bereichern und treibt die Baukosten.
    Das mit den 30 % vom Grund ist mir bekannt.
    Ich komme immer wieder zu dem Schluss, Migration kostet unheimlich und die Kommunen treiben es ein.
    Ohne Skepsis verhungert die Demokratie.

  7. #47
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Zumindest bei mir auf dem Land siehst Du wenig um nicht zu sagen keine - woher auch immer - "Billiglohntrupps", so lange ein seriöses, alteingesessenes Unternehmen sozusagen die "Bauleitung" hat.

    Liegt im staatlichen Bereich z.T. auch an den Vergaberichtlinien der Kommunen oder des Kreises, welche einem Generalunternehmer z.B. vorschreiben, dass ein gewisser (hoher?) Prozentsatz der Arbeiten, wenn nicht durch eigene Arbeitnehmer erledigt werden oder werden können, an sozusagen "einheimische" Anbieter zu vergeben werden müssen.

    So wurde einer Nachbargemeinde für ein paar Mio. ein neues Rathaus hochgezogen - da waren alle bauausführenden Unternehmen Firmen aus dem Kreis, während der Generalunternehmer in Stuttgart gesessen hat.

    Damit kannst Du also schon bei öffentlichen Ausschreibungen einen gewissen Riegel vorschieben - wenn man denn will. Gibt das Vergaberecht alles her und im privaten Bereich ist es in der Regel so - was der Bauer nicht kennt , sprich bei Einheimischen baut in der Regel auch ein einheimischer Handwerker. Daher weiß man auch - ohne zu wissen wer da gerade wo baut - Einheimischer oder nicht.
    Nein, das gibt das Vergaberecht ab 50.000 / 250.000 Euro eben nicht mehr her. Du mußt europaweit ausschreiben und Diskriminierung geht gar nicht.

    Wir haben hier schon erste Proteste, weil in Ausschreibungen ganz klar drin steht, daß die Bauleiter und Vorarbeiter einwandfreies Deutsch inkl. Fachbegriffe sprechen müssen (genaue Definition ist ein 30seitiger Anhang). Zudem muß immer ein Deutschsprachiger am Montageort sein.
    Ich hatte aber schon mal beschrieben, wie man das legal aushebeln kann. Bilanzen, Referenzen und sehr beliebt langfristige Wartungsvertrag, mit einer Reaktionszeit von max,., einer Stunde

  8. #48
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Nicht weit entfernt von mir hat man ja so einen "Prachtbau" hingestellt - als ich dann die Frage gestellt habe, warum man da "Flüchtlinge" unterbringt und nicht Menschen die Möglichkeit gibt aus ihrer "alten" Sozialwohnung in eine neue Sozialwohnung umzuziehen und die dann frei werdenden alten Sozialwohnungen mit Flüchtlingen zu belegen musste ich kurz in den Spiegel schauen ob ich denn nun drei Köpfe habe oder vielleicht gar keinen Kopf oder aussehe wie ein Marschmensch . mit solchen Blicken wurde ich gemustert.

    Wie kann ich es auch wagen so eine Frage zu stellen
    Wer behauptet, "Flüchtlinge" würden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt, ist ein "Nazi" (auch wenn derjenige recht hat).
    Solche Dinge werden bei uns tabuisiert oder geleugnet, genau wie man die bei uns stattfindende Islamisierung jahrelang geleugnet hat.
    Bei uns findet eine Umvolkung statt, dessen Ausmaß erst in ein paar Jahren so richtig zur Geltung kommen wird.
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  9. #49
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von Schwabenpower Beitrag anzeigen
    Nein, das gibt das Vergaberecht ab 50.000 / 250.000 Euro eben nicht mehr her. Du mußt europaweit ausschreiben und Diskriminierung geht gar nicht.

    Wir haben hier schon erste Proteste, weil in Ausschreibungen ganz klar drin steht, daß die Bauleiter und Vorarbeiter einwandfreies Deutsch inkl. Fachbegriffe sprechen müssen (genaue Definition ist ein 30seitiger Anhang). Zudem muß immer ein Deutschsprachiger am Montageort sein.
    Ich hatte aber schon mal beschrieben, wie man das legal aushebeln kann. Bilanzen, Referenzen und sehr beliebt langfristige Wartungsvertrag, mit einer Reaktionszeit von max,., einer Stunde
    Auch wenn ich Dir im Grunde nicht widersprechen mag - ich muss es doch

    Du kannst sehr wohl - bei der möglichen Vergabe von Leistungen der Ausschreibung durch den Anbieter an sogenannte "Unterauftragsnehmern" - mit Vorgaben arbeiten. Dies stellt keine Diskriminierung dar, da diese Vorgabe a) ja für alle Anbieter gilt und b) kein Anbieter gezwungen wird Leistungen Subunternehmen zu vergeben, sondern jederzeit selber erbringen kann.

    Dass es zu Protesten führt, wenn Du generell vorschreibst, dass ein Bauleiter und / oder Vorarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen muss kann ich mir gut vorstellen - denn hier würdest Du tatsächlich einen Anbieter diskrimnieren, welcher als Beispiel keine Arbeitnehmer beschäftigt, welche die deutsche Sprache beherrschen.

    Du musst wohl unterscheiden - wer erledigt die Arbeiten. Der Generelunternehmer selber über seine Arbeitnehmer oder vergibt dieser Generalunternehmer Arbeiten an Dritte (was er ja kann, aber nicht muss). So habe ich es mir zumindest ´mal von einem unserer "Rechtsverdreher" erklären lassen.

    Wobei ich Dir durchaus recht gebe - bei einer "intelligenten" Ausschreibung passt Du diese genau so an, dass der Kreis der Anbieter überschaubar klein bleibt und im besten Falle ist die Ausschreibung so formuliert, dass diese zielgerichtet auf das gewünschte Unternehmen ausgerichtet ist.

    Ein z.B. beliebter "Trick" im Straßenbau so mancher Kommune im Ländle - man darf nur Materialien einsetzen, welche nach dem Güteschutz Naturstein Baden-Württemberg e.V. zertifiziert sind...ich will jetzt nicht sagen, dass die entsprechenden Steinbrüche und die entsprechenden Straßenbaufirmen miteinander verbandelt sind - nein, das will ich ganz bestimmt nicht...oder doch

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: 1000 neue Wohnungen für Flüchtlingen in Tübingen !

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Auch wenn ich Dir im Grunde nicht widersprechen mag - ich muss es doch

    Du kannst sehr wohl - bei der möglichen Vergabe von Leistungen der Ausschreibung durch den Anbieter an sogenannte "Unterauftragsnehmern" - mit Vorgaben arbeiten. Dies stellt keine Diskriminierung dar, da diese Vorgabe a) ja für alle Anbieter gilt und b) kein Anbieter gezwungen wird Leistungen Subunternehmen zu vergeben, sondern jederzeit selber erbringen kann.

    Dass es zu Protesten führt, wenn Du generell vorschreibst, dass ein Bauleiter und / oder Vorarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen muss kann ich mir gut vorstellen - denn hier würdest Du tatsächlich einen Anbieter diskrimnieren, welcher als Beispiel keine Arbeitnehmer beschäftigt, welche die deutsche Sprache beherrschen.

    Du musst wohl unterscheiden - wer erledigt die Arbeiten. Der Generelunternehmer selber über seine Arbeitnehmer oder vergibt dieser Generalunternehmer Arbeiten an Dritte (was er ja kann, aber nicht muss). So habe ich es mir zumindest ´mal von einem unserer "Rechtsverdreher" erklären lassen.

    Wobei ich Dir durchaus recht gebe - bei einer "intelligenten" Ausschreibung passt Du diese genau so an, dass der Kreis der Anbieter überschaubar klein bleibt und im besten Falle ist die Ausschreibung so formuliert, dass diese zielgerichtet auf das gewünschte Unternehmen ausgerichtet ist.

    Ein z.B. beliebter "Trick" im Straßenbau so mancher Kommune im Ländle - man darf nur Materialien einsetzen, welche nach dem Güteschutz Naturstein Baden-Württemberg e.V. zertifiziert sind...ich will jetzt nicht sagen, dass die entsprechenden Steinbrüche und die entsprechenden Straßenbaufirmen miteinander verbandelt sind - nein, das will ich ganz bestimmt nicht...oder doch
    Ich sehe das als Ergänzung, nicht als Widerspruch

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