Darum geht es nicht einmal - aktuell in einem Nachbardorf, wo man ein neues Baugebiet plant:
Besitzt du - sagen wir ein Grundstück mit 1 000 qm - dann kassiert die Kommune davon 30% (also 300 qm) ohne Entschädigung (sprich eine Art von Enteignung durch die Hintertüre), weil man diese Fläche angeblich zur Darstellung der Infrastruktur (also Straße und Gehweg) benötigt. Weitere 25% (also 250 qm) müssen die Grundstückbesitzer zu 40 € den qm an die Kommune abführen - sprich, von den 1 000 am bleiben am Ende nur "450" qm über. Für diese 450 qm verlangt die Kommune aber nu noch Erschließgungsgebühren welche bis zum 100 € je qm gehen können.
Jetzt rechne dies einmal hoch - das komplett neu ausgewiesene Baugebiet sollen so um die 50 000 qm groß sein - davon erhält die Kommune also 15 000 qm ohne einen Cent ausgeben zu müssen um Straßen und Gehwege zu realisieren und weitere 12 500 qm zu einem "Freundschaftspreis" von 40 € / qm = 500 000 € an Ausgaben.
Davon ausgehend, das man tatsächlich rund 1/3 des Gebietes benötigt um Straße und Gehweg zu realsieren (dies wären bei 8 Meter breiter Straße inkl. Gehweg immerhin 1,6 Kilometer) bleiben dieser Kommune bei einem VK von 180 € / qm immerhin ein Mindestgewinn von 500 000 €, während der Grundstücksbesitzer 55% seines Grundstückes sozusagen "abgenommen" bekommt und teilweise sogar leer ausgeht.
Man kann es auch auf die Spitze treiben - jetzt hast Du in diesem Gebiet ein Grundstück mit 7 Ar (also 700 qm). Davon gehen dann 2,1 Ar weg (also 210 qm) für die Infrastruktur ohne dass Du einen Cent siehst und weitere 1,75 Ar (also 175 qm) Zwangsabtretung an die Gemeinde zu einem VK von 40 €. Dein Grundstück ist dann also am Ende nur noch noch 3,15 Ar (also 315 qm). Als Baugrundstück zu klein - es sollten / müssen mindestens 4,5 Ar (also 450 qm). Wenn Du also selber (oder Deine Kinder) bauen willst musst Du der Gemeinde als 1,35 Ar (sprich 135 qm) abkaufen - aber nicht zu dem VK von 40 €, sondern Du schießt (Erschließungskostenbereinigt) mindestens 40 € (eher werden es wohl 60 € sein) je qm zu. Auch so kann sich der Staat zu Lasten seiner Bürger bereichern und treibt die Baukosten.
Zumindest bei mir auf dem Land siehst Du wenig um nicht zu sagen keine - woher auch immer - "Billiglohntrupps", so lange ein seriöses, alteingesessenes Unternehmen sozusagen die "Bauleitung" hat.
Liegt im staatlichen Bereich z.T. auch an den Vergaberichtlinien der Kommunen oder des Kreises, welche einem Generalunternehmer z.B. vorschreiben, dass ein gewisser (hoher?) Prozentsatz der Arbeiten, wenn nicht durch eigene Arbeitnehmer erledigt werden oder werden können, an sozusagen "einheimische" Anbieter zu vergeben werden müssen.
So wurde einer Nachbargemeinde für ein paar Mio. ein neues Rathaus hochgezogen - da waren alle bauausführenden Unternehmen Firmen aus dem Kreis, während der Generalunternehmer in Stuttgart gesessen hat.
Damit kannst Du also schon bei öffentlichen Ausschreibungen einen gewissen Riegel vorschieben - wenn man denn will. Gibt das Vergaberecht alles her und im privaten Bereich ist es in der Regel so - was der Bauer nicht kennt , sprich bei Einheimischen baut in der Regel auch ein einheimischer Handwerker. Daher weiß man auch - ohne zu wissen wer da gerade wo baut - Einheimischer oder nicht.
Nein, das gibt das Vergaberecht ab 50.000 / 250.000 Euro eben nicht mehr her. Du mußt europaweit ausschreiben und Diskriminierung geht gar nicht.
Wir haben hier schon erste Proteste, weil in Ausschreibungen ganz klar drin steht, daß die Bauleiter und Vorarbeiter einwandfreies Deutsch inkl. Fachbegriffe sprechen müssen (genaue Definition ist ein 30seitiger Anhang). Zudem muß immer ein Deutschsprachiger am Montageort sein.
Ich hatte aber schon mal beschrieben, wie man das legal aushebeln kann. Bilanzen, Referenzen und sehr beliebt langfristige Wartungsvertrag, mit einer Reaktionszeit von max,., einer Stunde
Wer behauptet, "Flüchtlinge" würden bei der Wohnungsvergabe bevorzugt behandelt, ist ein "Nazi" (auch wenn derjenige recht hat).
Solche Dinge werden bei uns tabuisiert oder geleugnet, genau wie man die bei uns stattfindende Islamisierung jahrelang geleugnet hat.
Bei uns findet eine Umvolkung statt, dessen Ausmaß erst in ein paar Jahren so richtig zur Geltung kommen wird.
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
Auch wenn ich Dir im Grunde nicht widersprechen mag - ich muss es doch
Du kannst sehr wohl - bei der möglichen Vergabe von Leistungen der Ausschreibung durch den Anbieter an sogenannte "Unterauftragsnehmern" - mit Vorgaben arbeiten. Dies stellt keine Diskriminierung dar, da diese Vorgabe a) ja für alle Anbieter gilt und b) kein Anbieter gezwungen wird Leistungen Subunternehmen zu vergeben, sondern jederzeit selber erbringen kann.
Dass es zu Protesten führt, wenn Du generell vorschreibst, dass ein Bauleiter und / oder Vorarbeiter Deutsch in Wort und Schrift beherrschen muss kann ich mir gut vorstellen - denn hier würdest Du tatsächlich einen Anbieter diskrimnieren, welcher als Beispiel keine Arbeitnehmer beschäftigt, welche die deutsche Sprache beherrschen.
Du musst wohl unterscheiden - wer erledigt die Arbeiten. Der Generelunternehmer selber über seine Arbeitnehmer oder vergibt dieser Generalunternehmer Arbeiten an Dritte (was er ja kann, aber nicht muss). So habe ich es mir zumindest ´mal von einem unserer "Rechtsverdreher" erklären lassen.
Wobei ich Dir durchaus recht gebe - bei einer "intelligenten" Ausschreibung passt Du diese genau so an, dass der Kreis der Anbieter überschaubar klein bleibt und im besten Falle ist die Ausschreibung so formuliert, dass diese zielgerichtet auf das gewünschte Unternehmen ausgerichtet ist.
Ein z.B. beliebter "Trick" im Straßenbau so mancher Kommune im Ländle - man darf nur Materialien einsetzen, welche nach dem Güteschutz Naturstein Baden-Württemberg e.V. zertifiziert sind...ich will jetzt nicht sagen, dass die entsprechenden Steinbrüche und die entsprechenden Straßenbaufirmen miteinander verbandelt sind - nein, das will ich ganz bestimmt nicht...oder doch
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)