Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
Ist das so? Wäre ja interessant.

Ja, so ist es.
Das Gesetz wurde 1935 in Kraft gesetzt,und Artikel 1 § 1 RBer G 3 besagt dies.

Es war damals gegen die jüdischen Juristen gerichtet ,die in dieser Zeit ( Richter,Staatsanwälte ) aus dem Staatsdienst entfernt wurden.
Dazu kam noch das Berufverbot jüdischer Rechtsanwälte.

Der Knaller ist eigentlich , dass dieses Gesetz noch 1989 in der BRD
Artikel 1§ 1 RBer Abs. 1 ,Satz 2 , noch verschärft wurde.

Solche Gesetze gab es noch nicht einmal im absolutischen Kaiserreich.

In den Handwerksrollen befinden sich auch noch reichlich Gesetze aus dem 3.Reich.

Hätte die Plappertasche Eva Herman z.B. nur das nationalsozialischtische Gesetz zur Kirchensteuer dem Blödmann Kerner um die Ohren gehauen, dessen darauf glühende Ohren ,wären wohl in Flammen aufgegangen.