Warum nennt das EuGH nur Ingenieure und Architekten, aber nicht Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare? Was ist mit Ärzten?EUGH-GENERALANWALT: Auch Architekten und Ingenieure sollen sich unterbieten können
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hält die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für rechtswidrig. Sie hindere günstigere Anbieter daran, am Markt zu bestehen. Die Argumente Berlins hält er für wenig überzeugend.
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Konsequenterweise müssten dann alle Honorar- und Gebührenordnungen für freie Berufe abgeschafft werden. Insbesondere die für Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare... Das Haftungsrisiko ist in keinem anderen Beruf so hoch wie bei Architekten und Ingenieuren.