Zitat von
Leibniz
Ich kann es nicht beurteilen, da mir die deutsche Rechtslage in dieser Frage nicht hinreichend bekannt ist. Allerdings störte mich das BaFin-Verbot von vorneherein und ich sehe nicht, dass dieser Markteingriff gerechtfertigt war. Es sind, wie gesagt, nicht nur Leerverkäufer, sondern auch Market-Maker, die mit dieser radikalen Maßnahme ohne Not gezwungen werden, zu möglicherweise erheblichen Kosten ihre offenen Positionen zu schließen. Wenn ein Market-Maker hierin positives Delta hat, muss er kontinuierlich seine Delta-Exposure mit Leerverkäufen hedgen.
Besonders hierzulande dauert es auch, ein solches Inventar an Optionen loszuwerden. Diese Instrumente sind besonders nach der BaFin-Verlautbarung extrem illiquide.
Obwohl es mich zwar nicht betrifft und Market-Maker allgemein mit schwierigen Situation rechnen müssen, sehe ich es dennoch im Verhältnis zum vermeintlichen Nutzen dieses Verbots.
Im Extremfall hält ein Market-Maker ein großes Portfolio aus Optionen und hat nach dem Verbot nicht mehr die Möglichkeit, Kursrisiko abzusichern. In diesen Fällen wird die Clearingbank, die für insolvente Market-Maker haftet, in Extremfällen zwangsweise Positionen schließen bzw. zusätzliche Positionen zur Absicherung eröffnen. Bei dieser Liquidität ist es ein Leichtes, hier an einem einigen Tag Millionen zu verlieren.
Im übrigen ist es noch immer möglich, hier Leerverkäufe sozusagen zu synthetisieren, indem der das Index-Future gegen einen Index-Basket aller korrekt gewichteten Einzeltitel ohne Wirecard verkauft wird. Insofern sehe ich diese BaFin Maßnahme ohnehin als Affentheater an.
Wenn überhaupt hätte der Handel von Wirecard Aktien und Optionen insgesamt ausgesetzt werden sollen. Aus dem US-Amerikanischen Raum sind mir derart stümperhafte Maßnahmen nicht bekannt.