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Thema: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    während einer Ausbildung gibts kein Hartz IV , du stehst damit nämlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
    Mit anderen Worten: Ist man ein schon länger hier Lebender, kann man sich nicht einfach so eine Ausbildung leisten, wenn man kein finanzielles Vermögen dazu hat.

    Zweierlei Recht in der Praxis mal wieder.

    (Wobei ich schon von vielen erfolgreichen Flüchtlingen in Zeitungen las - in diesen Positivreportagen - die eine Ausbildung machten und gleichzeitig in einer schönen Wohnung lebten, mal mit der nachgeholten Frau und den Kindern, mal ohne.

  2. #42
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Hört doch endlich mit der Mär auf, dass Fachkräfte (und damit meine ich Menschen mit entsprechend guter beruflichen Ausbildung und Qualifikation), welche Zuwandern, zum Lohndumping beitragen werden. Hier steht Deutschland und die deutsche Wirtschaft im direkten Wettbewerb mit der internationalen Wirtschaft und diese Menschen können in der Regel sehr gut rechnen. Die werden nicht nach Deutschland kommen um für ein Apfel und ein Ei zu arbeiten - die suchen sich aus wohin man wandert und allgemein dorthin wo das beste Lohn- / Kosten-Verhältnis herrscht.

    Wenn man also derlei Fachkräfte dauerhaft an sich binden will, dann muss man diese gut bis sehr gut bezahlen, sonst kommt da Keiner und dies führt dann ggf. sogar dazu, dass die Entlohnung einheimischer Arbeitnehmer in diesem Segment steigt.

    Anders, fanz anders sieht es aus - aber das ist mit oder ohne Gesetz schon heute die Realität - wenn es um Zuwanderung in die Sozialsystem geht. Dies sind fast ausschließlich gering bis gar nicht qualifizierte Menschen und die werden selbstverständlich in diesem Bereich noch mehr Lohndruck aufbauen und damit wird es dort weiterhin zum einem absinken der Löhne bis auf das Mindestlohnniveau kommen.

    Die Frage ist bei dem Gesetz - wie wird es umgesetzt. Als Beispiel:
    Richtig ist, dass man 6 Monate sich in diesem Lande aufhalten kann und darf ohne einen Arbeitsplatz nachweisen zu müssen - allerdings muss(?) man seinen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen können. Wie lange dies Bestand haben wird, wenn der Erste sich soziale Transferleistung einklagt, lassen wir uns überraschen.

    Ich harre jetzt einmal der Dinge bis wann das Gesetz veröffentlich wird (so lange es ja nicht im Bundesanzeiger steht ist es nicht gültig) und dann habe ich ein wenig Lesestoff

  3. #43
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von marion Beitrag anzeigen
    während einer Ausbildung gibts kein Hartz IV , du stehst damit nämlich nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung
    Selbstverständlich bekommst Du ALGII - Leistungen, wenn das erzielte Einkommen unter den ALGII-Sätzen liegt....auch in Ausbildung.

  4. #44
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Ein Frage definiert das Gesetz was eine Fachkraft ist und wird der Ausbildungsgrad des Einwanderers überprüft.

    Der öffentliche Dienst wirbt ja so ähnlich um Mitarbeiter "bei gleicher Qualifikation" eine Qualifikation ohne Zusatz Informationen ist wertlos.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  5. #45
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Mit anderen Worten: Ist man ein schon länger hier Lebender, kann man sich nicht einfach so eine Ausbildung leisten, wenn man kein finanzielles Vermögen dazu hat.

    Zweierlei Recht in der Praxis mal wieder.

    (Wobei ich schon von vielen erfolgreichen Flüchtlingen in Zeitungen las - in diesen Positivreportagen - die eine Ausbildung machten und gleichzeitig in einer schönen Wohnung lebten, mal mit der nachgeholten Frau und den Kindern, mal ohne.
    Was so eben nicht korrekt ist - selbstverständlich erhälst Du Aufstockleistungen, wenn Deine Ausbildungsvergütung unter dem ALGII-Satz liegt..in der Regel liegt aber (zumindest bei Minderjährigen) die Ausbildungsvergütung deutlich höher als dessen ALGII-Satz und daher kann sich für so eine ALGII beziehende Familie es kontraproduktiv sein sein Kind in eine Ausbildung zu schicken, weil - da ja die Ausbildungsvergütung dann angerechnet wird.

  6. #46
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Ein Frage definiert das Gesetz was eine Fachkraft ist und wird der Ausbildungsgrad des Einwanderers überprüft.

    Der öffentliche Dienst wirbt ja so ähnlich um Mitarbeiter "bei gleicher Qualifikation" eine Qualifikation ohne Zusatz Informationen ist wertlos.
    In vielen Ländern, besonders in den orientalischen, aus denen wir so viele Fachkräfte gewinnen, z.B. aus Syrien, gibt es keine Ausbildungen, die in irgendeiner Weise durch staatliche Abschlüsse zertifiziert werden. Da ist der Vater Bäcker und backt Fladenbrot und der Sohn übernimmt die Stelle oder ein Jugendlicher fängt in einer Werkstatt an und lernt working-by-doing, an Autos herumzuschrauben. Das sind dann die, über die in den Zeitungen oft barmend geschrieben steht, sie könnten ihre Nachweise über Qualifikationen und Ausbildungen nicht erbringen. Zukünftig wird eben schneller mit Empfehlungsschreiben von Onkeln, die die Schraubkenntnisse bestätigen, anerkannt. Vielleicht gibt es ja noch 160 Stunden Extraschulung in Deutschland, damit die Behörden guten Gewissens einen Gesellenbrief ausstellen können, mit dem sich der syrische Handwerker dann auf gleichem Niveau bewerben darf, wobei er dem deutschen Kollegen etwas voraus hat, nämlich die Subvention, die mit seiner Einstellung verbunden ist. Der Arbeitgeber, der den syrischen Handwerker einstellt, bekommt von der BA (Arbeitslosengeldversicherung) 50 Prozent des Lohnes, den er dem Handwerker auszahlt, als Subvention, dazu zusätzliche Hilfen (die in der Summe dann 75 Prozent des Lohnes ausmachen können).

  7. #47
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Was so eben nicht korrekt ist - selbstverständlich erhälst Du Aufstockleistungen, wenn Deine Ausbildungsvergütung unter dem ALGII-Satz liegt..in der Regel liegt aber (zumindest bei Minderjährigen) die Ausbildungsvergütung deutlich höher als dessen ALGII-Satz und daher kann sich für so eine ALGII beziehende Familie es kontraproduktiv sein sein Kind in eine Ausbildung zu schicken, weil - da ja die Ausbildungsvergütung dann angerechnet wird.
    So einfach ist das nicht. Ich zitiere:

    (10.04.2018) Die Inanspruchnahme von Hartz IV für Auszubildende, Schüler und Studenten kommt grundsätzlich deshalb nicht in Betracht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit nicht vermittelbar sind. Die Vermittelbarkeit des Hartz IV-Empfängers ist aber anspruchsbegründende Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem SGB II.

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  8. #48
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Selbstverständlich bekommst Du ALGII - Leistungen, wenn das erzielte Einkommen unter den ALGII-Sätzen liegt....auch in Ausbildung.
    Das stimmt einfach nicht:

    (10.04.2018) Die Inanspruchnahme von Hartz IV für Auszubildende, Schüler und Studenten kommt grundsätzlich deshalb nicht in Betracht, weil sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und somit nicht vermittelbar sind. Die Vermittelbarkeit des Hartz IV-Empfängers ist aber anspruchsbegründende Voraussetzung für den Leistungsbezug nach dem SGB II.

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  9. #49
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    Ein Frage definiert das Gesetz was eine Fachkraft ist und wird der Ausbildungsgrad des Einwanderers überprüft.

    Der öffentliche Dienst wirbt ja so ähnlich um Mitarbeiter "bei gleicher Qualifikation" eine Qualifikation ohne Zusatz Informationen ist wertlos.
    Das findest Du aber auch in der freien Wirtschaft ohne dass dies näher definiert wird.

    Ich übe aktuell einen Job aus, welcher ich nach - neudeutsch Anforderungscluster - gar nicht ausüben dürfte, könnte oder sollte, da ich dieses Anforderungscluster eigentlich nicht erfülle - sprich mir fehlt die entsprechende Ausbildung und der damit verbundene Titel.

    Dafür habe ich aber praktische Berufserfahrung und weiß um was es in dem Job geht und was Sache ist - ich habe also eine "gleiche Qualifikation" und die nennt sich Berufserfahrung. Dies kannst Du aber schwerlich definieren, weil Du damit bei einer Stellenausschreibung Dich angreifbar machst - also bleibt man da mehr oder weniger nebulös.

  10. #50
    Mitglied Benutzerbild von Schwabenpower
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    Standard AW: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Dann muss man als Arbeitgeber eben die Sanktionsandrohungen möglichst hoch halten und den Arbeitsplatzverlust ohne künftige Perspektive möglichst im Gedächtnis der Leute halten, dann klappt das schon.
    Keine Chance. Denn dann hast Du die alle am Hals. Von A wie Arbeitsamt bis Z wie Zentralverband.

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