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Gendersprache-Verbot in Bayern: In Schulen, Hochschulen und Behörden des Freistaats ist die Verwendung von geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten!Das Kabinett beschloss am Dienstag in seiner Sitzung in München die dafür notwendige Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO).
Die AGO verpflichtete die staatlichen Behörden und damit auch die Schulen zwar bereits jetzt, die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung im dienstlichen Schriftverkehr anzuwenden, diese Regelung sei nun aber nochmals „klarstellend ergänzt“ worden, hieß es weiter.