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Thema: EU Recht bricht nationales Recht????

  1. #51
    Mitglied Benutzerbild von Nopi
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    also für mich ist 20:40 Uhr noch vor 21:00 Uhr, das heißt Orban hat die Busse los geschickt, bevor die Entscheidung über die Aufnahme der Flüchtlinge überhaupt getroffen war

    ps: mit deinem Beitrag belegst du übrigens dass du den Artikel nicht gelesen hast wie von dir behauptet
    Es ging zuerst nur um einige Tausend , nicht um ein oder zwei Millionen. Warum wurde irgendwann beschlossen, so viele einfach weiter zu schicken, konnte Ungarn die einfach nicht mehr registrieren ?
    Und wie ist das heute ? Dieses Weiterschicken dürfen, war doch eigentlich nur eine Ausnahme oder sollte es sein. Oder wandern sie heute gar nicht mehr über Ungarn ein ? Wie kam es dazu, dass es auf einmal über eine Millionen auf einen Schlag wurden, welche in der BRD einreisten ?

  2. #52
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    wieviele Staaten der EU haben denn eine Drittstaatenregelung?

    ich hab bei schneller suche, nur Dtl. und Schweiz gefunden, wobei die Schweiz nichtmal in der EU ist

    wenn das so ist, wrum sollte die EU dann in ein EU Gesetz schreiben, dass nationale Sonderwege weiterhin bestand haben?
    Für jeden der Staaten des Schengen- bzw. Dublin-Abkommmens gilt die Drittstaatenregelung.

    Frankreich beispielsweise ist nicht verpflichtet, einen "Flüchtling" aufzunehmen, der in Italien den Schengen-Raum betreten hat und dort registriert wurde.

    Anstelle von Frankreich kann auch jeder andere europäische Staat genannt werden, der das Schengen-Abkommen unterzeichnet hat.

  3. #53
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    (....)

    Und schon irrst du, denn die Drittstaatenregelung besagt nur, dass ein EU-Staat nicht verpflichtet ist, jemanden aus einem Drittstaat aufzunehmen. Sie wird nicht verletzt, wenn ein Staat eine Person aufnimmt, bei der keine Verpflichtung besteht, also auch nicht außer Kraft gesetzt.
    Wenn es keine Verpflichtung gibt, jemanden aus einem Drittstaat aufzunehmen, und wenn es darüber hinaus keine Verpflichtung gibt, überhaupt jemanden aufzunehmen, weshalb sind dann überhaupt mehrere Millionen ins Land gelassen worden?

  4. #54
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Soll ich dir den Vertragstext vortanzen? Lies ihn einfach, und verstehe, dass die dort aufgeführten Zuständigkeitsbestimmungen für alle Nicht-EU-Grenzstaaten einer faktischen Drittstaatenregelung gleichkommen!
    Der Artikel 16a des Grundgesetzes gilt ohnehin nur für politisch Verfolgte, Dublin gilt für alle.
    Chronos hat geschrieben, dass er den Gesetzestext mit deiner Formulierung:

    "Es ist keinem EU-Staat erlaubt, die Drittstaatenregelung auszusetzen. Auch nicht ausnahmsweise".
    den Dublin Vertrag "wasserdicht" machen wöllte

    daraufhin hab ich gefragt wieviele Staaten ausser Deutschland und der Schweiz denn eine Drittstaatenregelung hätten, weil du ja immer so auf der Drittstaatenregelung des 16a rum eierst, die ja nach der Formulierung von Chronos nicht ausgesetzt werden darf

    du beziehst dich auf die deutsche Drittstaatenregelung, also müssten die anderen ja auch eigene Drittstaatenregelungen haben, und genau da hab ich nach den Belegen für gefragt, du bist also mit deiner Antwort meilenweit vorbeigetanzt

    im übrigen ersetzt ja auch die Formulierung von Chronos nicht den Selbsteintritt um den es ja ganz am Anfang mal ging, den ja auch keiner von euch wahr haben will egal ob ihr Dublin gelesen habt oder nicht
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

  5. #55
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Für jeden der Staaten des Schengen- bzw. Dublin-Abkommmens gilt die Drittstaatenregelung.

    Frankreich beispielsweise ist nicht verpflichtet, einen "Flüchtling" aufzunehmen, der in Italien den Schengen-Raum betreten hat und dort registriert wurde.

    Anstelle von Frankreich kann auch jeder andere europäische Staat genannt werden, der das Schengen-Abkommen unterzeichnet hat.
    das ist korrekt, aber du ignorierst das Selbsteintrittsrecht, welches es Frankrreich ermöglicht den Flüchtling zu sich zu holen

    und du ignorierst die Tatsache, dass die Ungarn die Registrierung eingestellt hatten, der Punkt mit "registriert wurde" zieht also auch nicht

    haben wir aber schon mehrfach durchgekaut, genauso wie die Tatsache, dass die deutschen Behörden nichtmal in der Lage sind die Daten untereinander abzugleichen und sich dann solche wie du hinstellen und meinen sie könnten europaweit innerhalb der durch den DublinVertrag gesetzten Fristen die Daten abgleichen

    kommt jedesmal auf den Tisch wenn wieder der "Vertragsbruch" oder der "Gesetzbruch" thematisiert wird, keiner kann das irgendwie belegen, weil sich dummerweise alles mit den Verträgen und den Gesetzen in Einklang bringen lässt

    und weil das so ist eiert man ein bischen rum und fängt dann das Märchen woanders von vorne an, als ob es dann mehr Gehalt hätte als beim letzten Mal
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  6. #56
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    Chronos hat geschrieben, dass er den Gesetzestext mit deiner Formulierung:



    den Dublin Vertrag "wasserdicht" machen wöllte

    daraufhin hab ich gefragt wieviele Staaten ausser Deutschland und der Schweiz denn eine Drittstaatenregelung hätten, weil du ja immer so auf der Drittstaatenregelung des 16a rum eierst, die ja nach der Formulierung von Chronos nicht ausgesetzt werden darf

    du beziehst dich auf die deutsche Drittstaatenregelung, also müssten die anderen ja auch eigene Drittstaatenregelungen haben, und genau da hab ich nach den Belegen für gefragt, du bist also mit deiner Antwort meilenweit vorbeigetanzt

    im übrigen ersetzt ja auch die Formulierung von Chronos nicht den Selbsteintritt um den es ja ganz am Anfang mal ging, den ja auch keiner von euch wahr haben will egal ob ihr Dublin gelesen habt oder nicht
    Meine Güte, es gibt keine "deutsche Drittstaatenregelung"! Kapierst du eigentlich noch, was du hier schreibst?

    Es gibt entsprechend der Abkommen nach Schengen/Dublin nur die für alle unterzeichneten Mitgliedstaaten gültige Drittstaatenregelung.

  7. #57
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Nopi Beitrag anzeigen
    Es ging zuerst nur um einige Tausend , nicht um ein oder zwei Millionen. Warum wurde irgendwann beschlossen, so viele einfach weiter zu schicken, konnte Ungarn die einfach nicht mehr registrieren ?
    Und wie ist das heute ? Dieses Weiterschicken dürfen, war doch eigentlich nur eine Ausnahme oder sollte es sein. Oder wandern sie heute gar nicht mehr über Ungarn ein ? Wie kam es dazu, dass es auf einmal über eine Millionen auf einen Schlag wurden, welche in der BRD einreisten ?
    das ist richtig, es ging nur um ein paar Tausend die Orban unbedingt los werden wollte, durch das Zusammenspiel und die quasi Erpressung hat er eine Teilschuld daran dass durch diese Aktion die Büchse der Pandora geöffnet wurde, denn nachdem das erstmal losgetreten war mit den paar Tausend haben sich die Restlichen natürlich auch auf den Weg gemacht die bereits in Italien udn Griechenland gestrandet waren
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  8. #58
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    (....)

    das ist korrekt, aber du ignorierst das Selbsteintrittsrecht, welches es Frankrreich ermöglicht den Flüchtling zu sich zu holen
    Nein, ich ignoriere dieses bescheuerte Selbsteintrittsrecht nicht, sondern ich beschrieb es weiter vorne als komplette Idiotie, weil es die konsequente Durchführung der Drittstaatenregelung aushöhlt und sogar obsolet macht.

  9. #59
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Abtacha Beitrag anzeigen
    Chronos hat geschrieben, dass er den Gesetzestext mit deiner Formulierung:



    den Dublin Vertrag "wasserdicht" machen wöllte

    daraufhin hab ich gefragt wieviele Staaten ausser Deutschland und der Schweiz denn eine Drittstaatenregelung hätten, weil du ja immer so auf der Drittstaatenregelung des 16a rum eierst, die ja nach der Formulierung von Chronos nicht ausgesetzt werden darf

    du beziehst dich auf die deutsche Drittstaatenregelung, also müssten die anderen ja auch eigene Drittstaatenregelungen haben, und genau da hab ich nach den Belegen für gefragt, du bist also mit deiner Antwort meilenweit vorbeigetanzt

    im übrigen ersetzt ja auch die Formulierung von Chronos nicht den Selbsteintritt um den es ja ganz am Anfang mal ging, den ja auch keiner von euch wahr haben will egal ob ihr Dublin gelesen habt oder nicht
    Was laberst du da? Nichts von alledem, was du hier behauptest, habe ich jemals geschrieben, und ich beziehe mich bei den Kriegsflüchtlingen nicht auf den 16a, sondern auf "Dublin III".

    Nochmal für Langsamdenker wie dich: Eine Drittstaatenregelung haben alle Unterzeichnerstaaten faktisch mit der Unterschrift unter "Dublin" eingeführt.
    Du solltest den Vertrag jetzt wirklich endlich mal lesen, anstatt dich hier andauernd zum Deppen zu machen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  10. #60
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    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Meine Güte, es gibt keine "deutsche Drittstaatenregelung"! Kapierst du eigentlich noch, was du hier schreibst?

    Es gibt entsprechend der Abkommen nach Schengen/Dublin nur die für alle unterzeichneten Mitgliedstaaten gültige Drittstaatenregelung.
    Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz steht die deutsche Drittstaatenregelung, die ihr immer wieder herbeizieht um zu belegen dass die eigentlich alle illegal in Dtl. sind, mit anderen Worten du hast schon die Übersicht verloren

    und die von dir genannte Drittstaatenregelung im Dublin Vertrag ist mit den Löchern Selbsteintritt und Fristenwahrung versehen

    auch etwas was du die ganze Zeit ignorierst die du auf Dublin herumtrampelst
    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you're dead" (irish wish, unknown)
    Wer bin ich? (Festlegungen nach Kreuzbube):linksradikaler, steineschmeißender, muslimischer, schwarzer, dauerstudierender, transferleistungsbeziehender Versager und Forenwiedergänger / nach Heizer666: zu 100% Feminist_in / nach Chronos: Neger

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