+ Auf Thema antworten
Seite 1 von 21 1 2 3 4 5 11 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 10 von 201

Thema: EU Recht bricht nationales Recht????

  1. #1
    Mitglied Benutzerbild von mick31
    Registriert seit
    14.02.2010
    Ort
    Klimawunderland
    Beiträge
    13.244

    Standard EU Recht bricht nationales Recht????

    Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
    Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.



    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a
    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
    Fußnote
    Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt?
    Das kann nicht legal sein.
    Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  2. #2
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
    Registriert seit
    12.09.2006
    Ort
    Schwabistan
    Beiträge
    119.232

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
    Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.





    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt ?
    Das kann nicht legal sein.
    Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?
    Eine Diktatur braucht keine Ermächtigung !
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Das was die Berufslügner im TV und die Politiker der Altparteien immer behaupten das das EU Recht über dem Deutschen Recht steht ist illegal.
    Gerade jetzt wo behauptet wird das die Zurückweisungen an der unbewachten Grenze sich immer auf irgendein EUGH Urteil rausgeredet.





    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Wenn dem so ist, wer hat die EU dazu ermächtigt?
    Das kann nicht legal sein.
    Wozu bezahlen wir noch Politiker wenn die EudssR sowieso alles regelt?
    Was haben sie denn genau gesagt?

    EU-Recht und Völkerrecht bewegen sich auf der selben Ebene, wie Bundesrecht mick31. Ansonsten solltest du mal konkrete Urteile nennen, wie zum Beispiel in der Quellenangabe der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes genannt werden.

    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Da wird z.B. hierauf verwiesen:
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Leitsätze am Ende des Urteils.

    Defacto ist nicht nur EU-Recht involviert, sondern mit EMRK Recht des Europarechtes.

    Ach ja, noch etwas, der EUGH entscheidet über die Auslegung von EU-Recht.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Kleiner Nachtrag:

    Das Urteil der Europarichter zum europäischen Flüchtlingsrecht gibt der Kanzlerin nicht recht. Es setzt sie aber auch nicht ins Unrecht. Bei der Aufnahme der [Links nur für registrierte Nutzer] im Spätsommer 2015, so ergibt sich das aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, handelte Merkel nicht nach den EU-Zuständigkeitsregeln. Merkel durfte aber so handeln, wie sie gehandelt hat, weil die Zuständigkeitsregeln auch ein "Selbsteintrittsrecht" vorsehen - um in Notfällen anderen Staaten die Last zu erleichtern.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  5. #5
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Kleiner Nachtrag:



    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Was für eine Lachnummer, dieses Urteil der Europarichter.

    Erst erlässt man Regularien, die man dann durch ein "Selbsteintrittsrecht" wieder durchlöchert und aushebelt.

    Da könnte man dieses Regelwerk doch gleich bleiben lassen....

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
    06.06.2009
    Beiträge
    26.061

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Eine Diktatur braucht keine Ermächtigung !
    Es geht dabei einfach nur noch darum, daß eine deutsche Regierung, die mit dem Widerstand der Bevölkerung rechnen muß, sich immer darauf berufen kann, daß sie das ja nicht wollte, daß man sich aber dem übergeordneten Recht unterordnen muß!

    Wie der europäische Beschluß zustande gekommen ist, kann hinterher doch niemand mehr (gerichtsverwertbar) nachvollziehen!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    12.771

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Was für eine Lachnummer, dieses Urteil der Europarichter.

    Erst erlässt man Regularien, die man dann durch ein "Selbsteintrittsrecht" wieder durchlöchert und aushebelt.

    Da könnte man dieses Regelwerk doch gleich bleiben lassen....
    Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von mick31
    Registriert seit
    14.02.2010
    Ort
    Klimawunderland
    Beiträge
    13.244

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
    Diese Passage gibt es nicht weil niemand mit soviel Boshaftigkeit gerechnet hat das das jemand macht.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  9. #9
    Mitglied
    Registriert seit
    31.10.2010
    Beiträge
    61.261

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Chronos, ließ mal den Text des Artikel 16a GG und Dublin III, du findest nur Angaben darüber, wer Anspruch auf Asyl hat und wann für Deutschland die Pflicht der Aufnahme besteht. Du findest keine Textpassage, die explizit verbietet Menschen auch ohne Verpflichtung aufzunehmen.
    Das ist doch genau das, was ich sage. Dazu brauche ich keine Gummi-Verträge lesen.

    Wenn man gemeinsame und für alle Beteiligten geltende Abkommen schafft, die dann beliebige individuelle Ausnahmen und juristische Schlupflöcher zulassen oder festschreiben, kann man diese Abkommen doch gleich in der Pfeife rauchen.

  10. #10
    Schaf im Wolfspelz
    Registriert seit
    06.06.2009
    Beiträge
    26.061

    Standard AW: EU Recht bricht nationales Recht????

    Zitat Zitat von mick31 Beitrag anzeigen
    Diese Passage gibt es nicht weil niemand mit soviel Boshaftigkeit gerechnet hat das das jemand macht.
    Wie kommst Du darauf, das Boshaftigkeit zu nennen?

    Es ist doch - zumindest aus der Sicht des großen Sultans - die Heilige Pflicht des Mohammedaners, Dhimmi-Länder - z.B. mit den Minaretten als Speerspitzen - zu erobern.



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 07.05.2012, 08:38
  2. Antworten: 24
    Letzter Beitrag: 05.03.2012, 18:41
  3. Wo er Recht hat, hat er Recht: Herr Gysi, die Banken und die Steuergelder (22.07.09)
    Von Alfred im Forum Gesellschaft / Soziales / Arbeit / Bildung / Familie
    Antworten: 57
    Letzter Beitrag: 22.07.2009, 20:44
  4. Recht auf Religionsfreiheit oder Recht auf körperliche Unversehrtheit
    Von Felixhenn im Forum Theologie und Religionen
    Antworten: 55
    Letzter Beitrag: 09.09.2006, 21:55

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben