Nein.
Bei der Zeugung werden nur zwei mögliche Baupläne zu einem finalen vermengt.
Das Wesen, als es selbst entsteht erst bei der doppelten Prägung in der neunten Woche.
Deswegen die Unterschiede vor noch der 9. Woche. Ein Wesen was noch nichtventstanden ist, kann man nicht töten.
Aber Grund der Abtreibung sind die mangelhaften Verhältnisse, die in der multikulti postdemokeatischen, monetarisierten, Verwertungsgesellschaft keinesfalls Kinder- und Familienfreundlich sind. Wer mehr Kinder will, sollte an diesen Verhältnissen was verbessern. Als Beispiel mag ich die pro-Kinder/Familien Maßnahmen damals in der DDR nennen. Mit relativ wenig Geld gab es signifikanten Verbesserungen der Geburtenrate..
[Links nur für registrierte Nutzer]. Das Blaue gehört da nicht hin. Kann gut sein, dass du da einen Link im Zwischenspeicher hattest, den du versehentlich eingefügt hast. Vielleicht zufällig liest sich das wie eine ein bisschen schräg formulierte, absichtliche Verfälschung. Ich hatte mich noch an die Mod gewandt, um deine Sperre aufzuheben, aber war offenbar zu spät. Hätte gern vorher eine Stellungnahme von dir gehört.
„Wer die Zahl der Moslems in Deutschland erhöhen will, nimmt eine zunehmende Gefährdung des inneren Friedens in Kauf.“
(Helmut Schmidt, SPD-Altkanzler, 2008 in seinem Buch Außer Dienst, S. 236).
Habe ich das gesagt? Dreh mir nicht die Worte im Mund herum. Solchen Frauen soll es weiterhin erlaubt sein. Aber Abtreibung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt für alle zu erlauben und das oft mit dem Argument "aber was ist mit Frauen die Vergewaltigt wurden" wobei diese Fälle bei 100.000 Abtreibungen vielleicht 3% ausmachen, ist lachhaft.
Eindeutig leider nein.
Ich finde es generell sinnvoll, unerwünschtes Verhalten durch Erziehung zu verändern, nicht durch Strafen. Konsequenzen wenn - dann sind ok und sinnvoll, aber Gefängnisse sind ein Relikt der Vergangenheit und eigentlich obsolet (sollten in geschlossene Psychiatrien umgewandelt werden).
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
Für ein Ausoptierungsgesetz, so dass Orte (je ca. 5'000 bis 50'000 Einwohner groß) im Konfliktfall mit Lokalreferendum
legal aus lokal unerwünschten Bundes- und Landesgesetzen ausoptieren können.
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