Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
Ich weiß, nicht, ob das hier schon Thema war, aber seit 1.1.18 gilt ein veränderter Art. 13 GG im Zusammenhang mit Fahndungen der Finanzbehörden bei Selbständigen.
wen es betrifft: Sollte man wissen
[Links nur für registrierte Nutzer]
Der Art. 13GG ist nicht geändert worden. Weiß ich nichts davon.
Grundrechte aushebeln versuchen, ist doch die selbstbeschäftigungstherapie der Kroko Bande.
Was sie wollen, ist, den Art.13 GG soweit wie möglich unter Vorwänden aushöhlen.
Da muß geklagt werden. Verfassungsbeschwerde.