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Thema: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

  1. #141
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Das steht nicht im Gesetz! Da steht nicht, dass Frau Merkel oder die gewählten Politiker sich über das Gesetz stellen DARF.
    Auch da sind wir uns völlig einig.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Oder kannst du mir den Passus zitieren?
    Mich würde sehr überraschen, wenn es einen solchen Passus gäbe, schon aus logischen Gründen. Denn wenn ein Gesetz einen Passus enthielte, der ihr erlaubte, sich über das Gesetz zu stellen, dann machte er ein solches Verhalten gesetzlich; es stünde also gerade nicht über dem Gesetz. Eine solche Absurdität wäre sicher jemandem aufgefallen.

    Soll ein Gesetz Ausnahmen von anderen Gesetzen definieren, dann benennt es sie explizit. Bei Notwehr zum Beispiel sind Handlungen erlaubt, die ohne eine akute Bedrohung strafbar wären. In dem Fall erlaubt der Gesetzestext niemandem, sich über das Gesetz zu stellen. Sondern es beschreibt, welche Handlungen in Anbetracht der Bedrohung nicht strafbar sind.

  2. #142
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Hulasebdender Beitrag anzeigen
    Auch da sind wir uns völlig einig.

    Mich würde sehr überraschen, wenn es einen solchen Passus gäbe, schon aus logischen Gründen. Denn wenn ein Gesetz einen Passus enthielte, der ihr erlaubte, sich über das Gesetz zu stellen, dann machte er ein solches Verhalten gesetzlich; es stünde also gerade nicht über dem Gesetz. Eine solche Absurdität wäre sicher jemandem aufgefallen.

    Soll ein Gesetz Ausnahmen von anderen Gesetzen definieren, dann benennt es sie explizit. Bei Notwehr zum Beispiel sind Handlungen erlaubt, die ohne eine akute Bedrohung strafbar wären. In dem Fall erlaubt der Gesetzestext niemandem, sich über das Gesetz zu stellen. Sondern es beschreibt, welche Handlungen in Anbetracht der Bedrohung nicht strafbar sind.
    Das bedeutet doch, dass die Handlungsweisen von Frau Merkel und der Regierung illegal waren und sie daher doch gar keine Entscheidungen mehr fällen dürften, sondern in den Knast gehören. Trotzdem haben sie immer noch die Macht und echauffieren sich über die Handlungsweisen von Menschen, die genau gegen solche Rechtsbrecher schimpfen. Die schimpfen doch zu Recht.

    Nur können sie dieses Recht eben nicht durchsetzen. Denn an der Macht sitzen die, die auch die Staatsgewalt befehligen.

    Der Bürger ist also entmündigt und die eigene Regierung kann tun und lassen, was sie will.

  3. #143
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Das bedeutet doch, dass die Handlungsweisen von Frau Merkel und der Regierung illegal waren und sie daher doch gar keine Entscheidungen mehr fällen dürften, sondern in den Knast gehören.
    Ich sehe nicht, wie aus der Tatsache, dass die Gesetze niemandem erlauben, sich über sie zu stellen, folgen sollte, dass Frau Merkels Handlungsweisen illegal seien.

    Dir zum Beispiel ist auch nicht erlaubt, Dich über Gesetze zu stellen. Folgt daraus, dass Deine Handlungsweisen illegal sind und Du in den Knast gehörst?

  4. #144
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Hulasebdender Beitrag anzeigen
    Schön zu sehen, dass wir uns über das Prinzip einig sind.

    So was kann die Exekutive.

    (...)
    Wie man gesehen hat, kann sie das, jedenfalls im Schlafmichelstaat BRD, sie darf es aber nicht.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  5. #145
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Hulasebdender Beitrag anzeigen
    Ich sehe nicht, wie aus der Tatsache, dass die Gesetze niemandem erlauben, sich über sie zu stellen, folgen sollte, dass Frau Merkels Handlungsweisen illegal seien.
    Dir zum Beispiel ist auch nicht erlaubt, Dich über Gesetze zu stellen. Folgt daraus, dass Deine Handlungsweisen illegal sind und Du in den Knast gehörst?
    Wenn mir nicht erlaubt ist, mich über Gesetze zu stellen und diese zu brechen, dann ist dies auch anderen nicht erlaubt. Und wenn sie sich darüber stellen und Gesetze brechen, dann gehören sie nunmal bestraft.

    Aber sie setzen sich darüber hinweg. Sie delegieren dem Bürger, er solle sich an EU-Gesetze halten. Und selber halten sie sich nicht an EU-Gesetze. DAS gehört dann bestraft. Es wird aber nicht bestraft. Weil sie ja die Staatsgewalt haben. Während der Bürger völlig ohnmächtig ist.

  6. #146
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Hulasebdender Beitrag anzeigen
    Ich sehe nicht, wie aus der Tatsache, dass die Gesetze niemandem erlauben, sich über sie zu stellen, folgen sollte, dass Frau Merkels Handlungsweisen illegal seien.

    Dir zum Beispiel ist auch nicht erlaubt, Dich über Gesetze zu stellen. Folgt daraus, dass Deine Handlungsweisen illegal sind und Du in den Knast gehörst?

    Ist dir schon mal aufgefallen, dass wir über 1 Person diskutieren die im Namen und zu Lasten einer ganzen Nation eklatanten Gesetzbruch begangen hat?
    Wenn 1 Person oder in Absprache mit zwei oder weiteren Apparatschiks, diese über die Köpfe einer Nation mehr als weitreichende gesetzwidrige Entscheidungen glaubt treffen zu müssen, so hat dies erstens, nichts mehr mit Demokratie zu tun und kann, nach deiner Logik, zweitens nicht als Vergleich für Otto Normalverbraucher gelten, bei dem bereits wegen Verdachtsmomenten und Bagatellen von der Staatsgewalt die Tür eingetreten wird.
    Die gleiche Rechtsanwendung gilt bei Madame Kanzlerin offensichtlich nicht, ergo haben wir in der BRD zwei Arten von Gesetz: Eine für das Volk, dass mit aller Härte durchgesetzt wird und ein leeres Blatt Papier mit Gesetzen für die Herrscher.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

  7. #147
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Ist dir schon mal aufgefallen, dass wir über 1 Person diskutieren die im Namen und zu Lasten einer ganzen Nation eklatanten Gesetzbruch begangen hat?
    Wenn 1 Person oder in Absprache mit zwei oder weiteren Apparatschiks, diese über die Köpfe einer Nation mehr als weitreichende gesetzwidrige Entscheidungen glaubt treffen zu müssen, so hat dies erstens, nichts mehr mit Demokratie zu tun und kann, nach deiner Logik, zweitens nicht als Vergleich für Otto Normalverbraucher gelten, bei dem bereits wegen Verdachtsmomenten und Bagatellen von der Staatsgewalt die Tür eingetreten wird.
    Die gleiche Rechtsanwendung gilt bei Madame Kanzlerin offensichtlich nicht, ergo haben wir in der BRD zwei Arten von Gesetz: Eine für das Volk, dass mit aller Härte durchgesetzt wird und ein leeres Blatt Papier mit Gesetzen für die Herrscher.
    Das Problem ist, Merkels Handeln wurde am 24.9.2017 von 85% der Bevölkerung nachträglich legitimiert.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  8. #148
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    Achtung AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von nurmalso2.0 Beitrag anzeigen
    Ist dir schon mal aufgefallen, dass wir über 1 Person diskutieren die im Namen und zu Lasten einer ganzen Nation eklatanten Gesetzbruch begangen hat?.
    Nein, wir diskutieren über allgemeine Prinzipien des Rechtsstaats. Mich erstaunt, wie sehr einige Foristen an solch allgemeinen Betrachtungen interessiert sind, und ich freue mich darüber. Auch ich sehe mir immer wieder gern an, wie unser Rechtsstaat funktioniert.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Wenn mir nicht erlaubt ist, mich über Gesetze zu stellen und diese zu brechen, dann ist dies auch anderen nicht erlaubt. Und wenn sie sich darüber stellen und Gesetze brechen, dann gehören sie nunmal bestraft.
    Auch darüber sind wir uns einig.

    Zitat Zitat von Nietzsche Beitrag anzeigen
    Aber sie setzen sich darüber hinweg. (...)
    Endlich! Das ist der wesentliche Punkt all Deiner Beiträge.

    Wir können hier endlos darüber lamentieren, dass Gesetze gelten und Versöße Verstöße sind und welche Konseqeunzen das haben sollte. Mach ich auch gern, wenn die Leute darauf bestehen.

    Hier aber schreibst Du ganz was anderes: Hier behauptest Du, sie, wer auch immer das sei, setzten sich darüber hinweg.

    Wenn Du dafür ein konkretes Beispiel nennen kannst, eine Entscheidung einer Person, die Du für strafbar hältst, dann ist das sicher einen eigenen Thread wert.

  9. #149
    Hobelpreisträger Benutzerbild von Nietzsche
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Hulasebdender Beitrag anzeigen
    Auch darüber sind wir uns einig.

    Endlich! Das ist der wesentliche Punkt all Deiner Beiträge.

    Wir können hier endlos darüber lamentieren, dass Gesetze gelten und Versöße Verstöße sind und welche Konseqeunzen das haben sollte. Mach ich auch gern, wenn die Leute darauf bestehen.

    Hier aber schreibst Du ganz was anderes: Hier behauptest Du, sie, wer auch immer das sei, setzten sich darüber hinweg.

    Wenn Du dafür ein konkretes Beispiel nennen kannst, eine Entscheidung einer Person, die Du für strafbar hältst, dann ist das sicher einen eigenen Thread wert.
    Beschließen EP und Rat eine Verordnung, so gilt diese unmittelbar und verbindlich. In den nationalen Parlamenten müssen keine eigenen Gesetzesbeschlüsse dazu gefasst werden.
    Ich zitiere der einfachheit halber mal Wikipedia:
    Verordnung (EU) Nr. 604 / 2013 (Dublin III)
    Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem [Links nur für registrierte Nutzer] oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, ist eine [Links nur für registrierte Nutzer] der [Links nur für registrierte Nutzer], nach der der Mitgliedstaat bestimmt wird, der für die Durchführung eines [Links nur für registrierte Nutzer] zuständig ist.
    Das bedeutet, dass Deutschland (wer dort auch immer) kein Recht besitzt, überhaupt eine Prüfung durchführen zu lassen, da die EU-Verordnung, an die sich die nationalen Parlamente halten müssen, vorschreibt, WER dafür zuständig ist. Die "Zuständigkeitsenteignung" durch das nationale Parlament (oder von mir aus Merkel) war demnach rechtswidrig.

  10. #150
    Mitglied Benutzerbild von nurmalso2.0
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    Standard AW: "Umgekehrter Rassismus existiert nicht" - Realität oder Blödsinn?

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, Merkels Handeln wurde am 24.9.2017 von 85% der Bevölkerung nachträglich legitimiert.
    Wäre mir Neu, dass die Bevölkerung explizit dazu befragt wurde.
    Armin Geus selbst kommt aufgrund zahlreicher Indizien zu dem Schluss, dass Mohammed unter einer 'paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie mit definierten Wahnvorstellungen und charakteristischen Sinnestäuschungen' gelitten hat. Und so lässt sich der Koran auch als 'Chronik einer Krankengeschichte' lesen.

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