Auch da sind wir uns völlig einig.
Mich würde sehr überraschen, wenn es einen solchen Passus gäbe, schon aus logischen Gründen. Denn wenn ein Gesetz einen Passus enthielte, der ihr erlaubte, sich über das Gesetz zu stellen, dann machte er ein solches Verhalten gesetzlich; es stünde also gerade nicht über dem Gesetz. Eine solche Absurdität wäre sicher jemandem aufgefallen.
Soll ein Gesetz Ausnahmen von anderen Gesetzen definieren, dann benennt es sie explizit. Bei Notwehr zum Beispiel sind Handlungen erlaubt, die ohne eine akute Bedrohung strafbar wären. In dem Fall erlaubt der Gesetzestext niemandem, sich über das Gesetz zu stellen. Sondern es beschreibt, welche Handlungen in Anbetracht der Bedrohung nicht strafbar sind.