Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Das Gerichtsvollzieher generell keine Titel von Gerichten vollstrecken dürfen da sie nur noch freiberuflich tätig sind, ist schon lange im Umlauf.
Irgendwie argumentiert der Staat dagegen er hätte ihnen dazu irgendeine Befugnis erteilt, soll aber sozusagend Quatsch sein, da er Freiberuflern gar nicht solch eine Befugnis erteilen kann.
Es gibt kein einziges Urteil eines höheren Gerichts, welches diese Auffassung stützt. Insofern ist das kompletter Bullshit.