Zitat von
Ruprecht
Das Gerichtsvollzieher generell keine Titel von Gerichten vollstrecken dürfen da sie nur noch freiberuflich tätig sind, ist schon lange im Umlauf.
Irgendwie argumentiert der Staat dagegen er hätte ihnen dazu irgendeine Befugnis erteilt, soll aber sozusagend Quatsch sein, da er Freiberuflern gar nicht solch eine Befugnis erteilen kann.