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Thema: GEZ-Gebühren

  1. #1451
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Sheharazade Beitrag anzeigen
    ÖRR ist eine von ihnen erfundene Bezeichnung, um die Staatspropaganda abzuschwächen. Das klingt niedlicher. Seht her, wir sind die ÖRR.

    Dabei sind sie genauso, wie das Staatsfernsehen in Nordkorea.
    Man schiebt da irgendwelche Stakeholder vor, die aber eben nicht 'Die Offentlichkeit' reprasentieren sondern Interessengruppen wie Kirchen, Gewerkschaften und andere Verbaende. Das hat dann seine eigene Dynamik. Es kann und wird aber nicht unbedingt, dass machen was die jeweilige Regierung, die den Kanzler stellt will. Dass heisst man kann das auch gegen eine rechtmaessige Regierung einsetzen, die vorher Opoosition war. Das Problem ist, dass es in der BRD eine Mischpoke von Gesinnungseliten und Funktionseliten gibt, die an den Schalthebeln der Macht sitzt und damit auch die oeffentliche Meinung zu einem hohem gerade dominiert. Deren Dominanz kommt nach zahlreichen dummen Entscheidungen aber immer mehr unter Feuer.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #1452
    .. das Beste am Norden .. Benutzerbild von Politikqualle
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    .
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    .. das Beste am Norden .. sind die Quallen ..... >>>>>> ... werde Deutschlandretter und wähle AfD ..


  3. #1453
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Memory Beitrag anzeigen
    Schluss mit dem zwangsfinanziertem Informationsbetrug!

    GEZ stoppen: So gehts!
    22. Oktober 2023
    ((. Neuer juristischer Trick. Mit Erfolg gegen GEZ. Aktivist klärt auf. - Über 1 Million Zwangsvollstreckungen, 16 Millionen Mahnbescheide wegen ARD ZDF Beitragsservice.
    Das Landgericht München hat in der vergangenen Woche in einem Verfahren in 2. Instanz der Beschwerde einer promovierten Rechtsanwältin stattgegeben.
    Die Juristin hatte die Argumentation des Beitragsblockers verwendet, um die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen wirksam zu verhindern. Die Klägerin hatte seit 2022 keine Rundfunkgebühren mehr bezahlt und gegen sämtliche Festsetzungsbescheide Widerspruch eingelegt sowie letztlich Klage erhoben. Die Klägerin hatte sich zusätzlich mit einer Beschwerde gegen die Eintragung im Schuldnerregister gewandt. Ihr Widerspruch war nun erfolgreich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, hier der Bayerische Rundfunk, hatte aufgrund des laufenden Klageverfahrens auf die weitere Vollstreckung ausdrücklich verzichtet.
    "Der rechtliche Hintergrund ist von erheblicher und grundsätzlicher Bedeutung", so die Rechtsanwältin Karolin Ahrens, die das Anwaltsteam des Beitragsblockersleitet. "Sämtliche Gerichtsvollzieher in der Bundesrepublik sind seit dem 01.08.2012 freiberuflich tätig und aufgrund einschlägiger Gesetzesänderungen u.a. in der GVO (Gerichtsvollzieherordung) nicht mehr als Beamte der Justiz tätig." Voraussetzung für eine Ersatzvornahme - sprich dass ein Freiberuflicher hoheitlich tätig werden darf - ist nämlich, dass die Handlung übertragbar ist. Gemäß Art. 33 Abs. 4 GG iVm Art. 1 GG und Art. 20 Abs. 2 und 3 GG ist jedoch die Zwangsvollstreckung - die ggf. unter Anwendung oder Androhung unmittelbaren Zwangs erfolgt - nicht auf Freiberufler übertragbar und damit in der jetzigen Form verfassungswidrig...))
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Funktioniert nicht.
    ABzocke!



    NIE WIEDER RUNDFUNKBEITRAG? Was kann der „Beitragsblocker“? | Anwalt Christian Solmecke




    Der „BEITRAGSBLOCKER“ verspricht, für den Rundfunkbeitrag einen legalen Umweg gefunden zu haben. Was unglaublich klingt, könnte es juristisch auch sein. WBS.LEGAL schaut sich die Sache genauer an: Nur eine Masche von Schwurblern oder ist da etwas dran?

  4. #1454
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Das Gerichtsvollzieher generell keine Titel von Gerichten vollstrecken dürfen da sie nur noch freiberuflich tätig sind, ist schon lange im Umlauf.
    Irgendwie argumentiert der Staat dagegen er hätte ihnen dazu irgendeine Befugnis erteilt, soll aber sozusagend Quatsch sein, da er Freiberuflern gar nicht solch eine Befugnis erteilen kann.
    "Alles Käse Genossen"

    Erich Mielke


  5. #1455
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Das Gerichtsvollzieher generell keine Titel von Gerichten vollstrecken dürfen da sie nur noch freiberuflich tätig sind, ist schon lange im Umlauf.
    Irgendwie argumentiert der Staat dagegen er hätte ihnen dazu irgendeine Befugnis erteilt, soll aber sozusagend Quatsch sein, da er Freiberuflern gar nicht solch eine Befugnis erteilen kann.
    Rechtsbeugung ist eines der Merkmale dieser BRD-GmbH ,- mit einem Staat hat das Gebilde nicht viel zu tun....
    AfD : Alles für Deutschland !
    Gemeinnutz geht vor Eigennutz

  6. #1456
    Nützling Benutzerbild von Schlummifix
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Das Gerichtsvollzieher generell keine Titel von Gerichten vollstrecken dürfen da sie nur noch freiberuflich tätig sind, ist schon lange im Umlauf.
    Irgendwie argumentiert der Staat dagegen er hätte ihnen dazu irgendeine Befugnis erteilt, soll aber sozusagend Quatsch sein, da er Freiberuflern gar nicht solch eine Befugnis erteilen kann.
    Es gibt kein einziges Urteil eines höheren Gerichts, welches diese Auffassung stützt. Insofern ist das kompletter Bullshit.

  7. #1457
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: GEZ-Gebühren

    Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
    Es gibt kein einziges Urteil eines höheren Gerichts, welches diese Auffassung stützt. Insofern ist das kompletter Bullshit.
    Was ist Bullshit, das der Staat die Gerichtsvollzieher ermächtigt hat Gerichtstitel zu vollstrecken, oder das er sie nicht dazu ermächtigen darf?
    "Alles Käse Genossen"

    Erich Mielke


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