Alter Hut.
Bei mir ist das zwar bereits über 10 Jahre her, aber ich habe mich einem solchen Kurs verweigert und wurde daraufhin zu 100% sanktioniert - Lebensmittelgutscheine.
Kursleiter und Sachbearbeiterin waren "sehr gut bekannt" miteinander.
Heute könnte ich mich dem entziehen, da ich nur ALGI und keine Leistungen nach SGBII/Hartz4 erhalten würde. Einstehens- und Vertrauensgemeinschaft. Mein Weib müsste mich durchfüttern.
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Nicht unterschreiben heißt, dass man der Willkür des Jobcenters ausgeliefert ist. Man kann zwar Widerspruch einlegen was aber zur Folge hat, dass man zu einer anderen unsinnigen Maßnahme herangezogen wird. Alles nicht so einfach wie es sich so mancher vorstellt. Die einfache Lösung ist schon deshalb keine, weil sie in den meisten Fällen Sanktionen nach sich zieht. Das wissen die Jobcenter und der Gesetzgeber auch. Von daher ist es nicht zu empfehlen.
Mir wurde einmal das Arbeitslosengeld gesperrt, weil ich in den 3 Wochen meiner Arbeitslosigkeit nicht genügend Bewerbungen geschrieben hatte.
Als man mir mitteilte daß man mir kein Geld zukommen lassen wird, war ich bereits beschäftigt in der Firma von der ich bereits eine Zusage hatte bevor ich mich arbeitssuchend meldete.
Mein Fehler war es, die Zusage nicht schriftlich zu haben und daß ich meine Bewerbungsschreiben in der 3. Woche der Arbeitslosigkeit nicht fortgeführt hab und somit letztendlich zu wenig Bewerbungen vorzuweisen hatte.
Vor Gericht hatte ich verloren, weil ich 1 Bewerbungsschreiben zuwenig vorzuweisen hatte und somit bewiesen war, daß meinerseits kein Bestreben vorhanden war wieder ins Berufsleben zu treten.
Schon seltsam, daß man jenen die zuvor nie arbeitslos waren, schon nach 2-3 Wochen das Geld sperrt aber irgendwelchen arbeitsfaulen Gesindel jahrelang das Geld in den Arsch schiebt.
Kleine Korrektur, nicht die Interessen der kleinen Angestellten und Mitarbeiter sind es, die solche Praktiken forcieren! Es sind politische Vorgaben die von den "Großkopferten" der Arbeitsämter und Jobcenter an die Mitarbeiter weitergegeben werden! Dem einzelnen Vermittler oder Mitarbeiter in den Leistungsabteilungen ist das völlig Schnuppe. Importierten Nachschub gibt es ja genug.......
"Wenn der Faschismus einmal wiederkehrt, wird er nicht so dumm sein zu sagen, er wäre der Faschismus. Er wird sagen, er sei der Antifaschismus." (Ignazio Silone)
"In der Demokratie mästen sich Sozialisten in Parlamenten, im Sozialismus hungern Demokraten im KZ."
"There's no business like Shoah-Business!"
Nicht unterschreiben, hat meistens zur Folge, dass man einen Verwaltungsakt bekommt. Das ist immer besser, als zu unterschreiben, weil man der EGV nicht zugestimmt hat. Darauf legt man Widerspruch ein. Das Jobcenter kann niemanden sanktionieren, nur weil er eine EGV nicht unterschrieben hat.
Arbeitslosigkeit kann in dieser BRD immer wieder mal "passieren". Man hat aber in der Regel dann auch in eine AV eingezahlt und zumindest bei ALGI steht einem die Leistung dann auch zu.
Was einem gewissen Klientel hingegen teilweise über Jahrzehnte OHNE Gegenleistung in der Arsch geschoben wird, dürfte die Sozialkassen um Milliardenbeträge entlasten...zugunsten deutscher Arbeitnehmer.
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