Im Dritten Reich und in der DDR war es staatsbürgerliche Pflicht schädliche Elemente unnachgiebig zur Anzeige zu bringen, damit diese ihrer verdienten Strafe zugeführt werden konnten.

Da konnte es keine Ausnahmen und keine Ausreden "jugendlicher Unverstand", "mangelnde Reife" und dergleichen geben.

In der freiheitlichen Demokratie ist das alles aber ganz anders:


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