Find ich ja gut. Aber das beste daran ist das Bild der Kollegen:Reichen 30 Sekunden lang Fußballschauen während der Arbeitszeit für eine Abmahnung aus?
Diese Frage musste das Kölner Arbeitsgericht am Montag klären (AZ: 20 Ca 7940/16).
Urteil: Ja, es reicht. Das Kölner Arbeitsgericht hat die Klage des Ford-Mitarbeiters Kemal Dogan (61) abgewiesen. Dogan, der im Betrieb auch Vertrauensperson der IG Metall ist, hatte gegen die – aus seiner Sicht ungerechtfertigte Abmahnung – geklagt.
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Ford-Mitarbeiter Kemal Dogan (hinten Mitte) mit seinen Kollegen von der Gewerkschaft vor dem Kölner Arbeitsgericht.
Horrorkabinet.