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Thema: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

  1. #1
    Freiheitsstatue Benutzerbild von Rutt
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    Standard Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.

    Sachverhalt:

    Der Beschwerdeführer bezieht Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Das Jobcenter ging davon aus, er lebe mit einer weiteren Person in einer Bedarfsgemeinschaft und bewilligte daher nur reduzierte Leistungen. Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtete das Sozialgericht das Jobcenter, dem Beschwerdeführer vorläufig die höheren Leistungen für einen Alleinstehenden einschließlich von Kosten der Unterkunft und Heizung zu gewähren. Die dagegen erhobene Beschwerde des Jobcenters war vor dem Landessozialgericht erfolgreich. Solange noch keine Räumungsklage erhoben sei, drohe keine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit. Daher fehle die notwendige Eilbedürftigkeit einer Gewährung höherer Kosten der Unterkunft und Heizung. Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer vornehmlich die Verletzung seines Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).

    Wesentliche Erwägungen der Kammer:

    1. Art. 19 Abs. 4 GG garantiert einen effektiven und möglichst lückenlosen gerichtlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Die Fachgerichte müssen vorläufigen Rechtsschutz gewähren, wenn Antragstellern sonst eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung ihrer Rechte droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann. Je schwerer die sich aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Erfolgs in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Entscheidung zurückgestellt werden. Die Fachgerichte dürfen den Anspruch auf Durchsetzung des materiellen Rechts nicht dadurch unzumutbar verkürzen, dass sie Verfahrensrecht übermäßig streng handhaben. Diese Anforderungen gelten auch im sozialrechtlichen Eilrechtsschutz.

    2. Die Entscheidung des Landessozialgerichts hat die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes und damit an einen effektiven Eilrechtsschutz überspannt.

    a) Ob ein Anordnungsgrund vorliegt, darf nicht schematisch beurteilt werden. Vielmehr müssen die Sozialgerichte in Eilverfahren zu den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen, welche negativen Folgen den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen. Relevante Nachteile sind dabei nicht nur eine Wohnungs- oder Obdachlosigkeit. Die Regelung zu den Kosten der Unterkunft und Heizung in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II verpflichtet zur Übernahme der „angemessenen“ Kosten und soll dazu beitragen, nicht nur die bloße Obdachlosigkeit zu verhindern, sondern darüber hinaus auch das Existenzminimum zu sichern, wozu es gehört, möglichst in der gewählten Wohnung zu bleiben. Daher muss bei der Prüfung des Anordnungsgrundes berücksichtigt werden, welche negativen Folgen finanzieller, sozialer, gesundheitlicher oder sonstiger Art ein Verlust gerade der konkreten Wohnung für den Beschwerdeführer gehabt hätte.

    b) Die Gerichte überspannen die Anforderungen an einen Anordnungsgrund im Eilrechtsschutz auch, wenn sie eine drohende Wohnungs- oder Obdachlosigkeit zeitlich erst dann annehmen, wenn das Mietverhältnis bereits gekündigt und eine Räumungsklage erhoben worden ist. Es kann nicht pauschal angenommen werden, dass zu diesem Zeitpunkt der Verlust der Wohnung noch verhindert werden kann.


    Quelle: BVerfG, Beschl. v. 01.08.2017 – 1 BvR 1910/12
    Man kann das auf der Homepage des BVerfG einmal bei den Entscheidungen suchen.
    Und einmal auf der Startseite als Suchbegriff eingeben. Da bekommt man einiges, was sich zu lesen lohnt.

    BVerfG, vom 12.5.2005 – 1 BvR 569/05
    Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens (Rn. 28).

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern (Rn. 26).

    Die Gerichte dürfen die Anforderungen an die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller des Eilverfahrens nicht überspannen (vgl. Rn. 25).

    Quelle: [Links nur für registrierte Nutzer]

    mfg
    rutt
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  2. #2
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Um besagte Rechte stärken zu können, müssten die Betroffenen erst einmal welche haben.

  3. #3
    Einhorn
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Zitat Zitat von El Lute Beitrag anzeigen
    Um besagte Rechte stärken zu können, müssten die Betroffenen erst einmal welche haben.
    Das Problem ist, dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind und es nicht mehr möglich, Streitfälle kurzfristig zu entscheiden. Damit der Kläger nicht zwischenzeitlich in der Kälte verhungert, müssen einstweilige Anordnungen getroffen werden, bis das endgültige Urteil in der ersten Instanz dann nach einem Jahr fällt.

    Da Deutschland schon die größte Richterdichte der Welt hat, sollte irgendeine andere Lösung gefunden werden. Z.B. die Hartz-Vier-Gesetzgebung so zu gestalten, dass die Ermessensspielräume der Jobcenter(-Mitarbeiter) möglichst durch Gesetze ersetzt werden.

    Ich war mal einen halben Tag als Zuhörer beim Sozialgericht und komischerweise wurde da nur über Leute verhandelt, die sich bei Verwandten eingemietet hatten und denen das Jobcenter eine Scheinmietvereinbarung unterstellte. Würde man den Mietzuschuss auf Antrag des Beziehers pauschalisieren, gebe es viel weniger solcher Fälle.

  4. #4
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Zitat Zitat von Antisozialist Beitrag anzeigen
    Das Problem ist, dass die Sozialgerichte völlig überlastet sind und es nicht mehr möglich, Streitfälle kurzfristig zu entscheiden.[...]
    Und woran liegt das? Vielleicht daran, dass die Argen ständig irgend einen Müll in ihre Bescheide schreiben und die Betroffenen dagegen klagen MÜSSEN, um nicht auf der Straße zu landen? Aber mit Hartz IV sollte ja alles billiger werden. Dabei rausgekommen ist eine Bürokratie, die jedes Jahr Milliarden verschlingt. Mit der "kurzfristigen" Entscheidung meinst du nicht zufällig, dass es keine Rechtsmittel mehr gegen die Bescheide geben soll?

    [...]Da Deutschland schon die größte Richterdichte der Welt hat, sollte irgendeine andere Lösung gefunden werden. Z.B. die Hartz-Vier-Gesetzgebung so zu gestalten, dass die Ermessensspielräume der Jobcenter(-Mitarbeiter) möglichst durch Gesetze ersetzt werden.[...]
    Ich habe eine bessere Idee: Die ganze Agenda 2010 Scheiße auf den Müllhaufen der Geschichte und von vorne anfangen.

    [...]Ich war mal einen halben Tag als Zuhörer beim Sozialgericht[...]
    Ich frage mich jetzt wirklich, was dich in deiner Freizeit an so einen Ort treibt. Ich habe diesbezüglich eine Vermutung, die ich hier allerdings nicht schreiben werde.

    [...]und komischerweise wurde da nur über Leute verhandelt, die sich bei Verwandten eingemietet hatten[...]
    Wenn ich da an die Erfahrungen einer Bekannten denke, die auf Unterhaltsvorschusszahlung und Hartz IV angewiesen war, nachdem ihr Ex-Mann stiften gegangen war und keinen Cent mehr gezahlt hat, dann sehe ich eine naheliegende Erklärung: Meiner Bekannten wurde mehrfach und ohne jede Anhörung vom Amt einfach der Geldhahn zugedreht. Die einfache Begründung war "Laut den uns vorliegenden Informationen (die das Amt nie auf den Tisch gelegt hat), haben sie uns verschwiegen, dass sie bei der Bank XY noch ein Sparkonto haben! Sie bekommen keine Leistung mehr und erhalten eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug!!" Die Vorwürfe waren kompletter Humbug, die Zahlungen erfolgten aber erst, nachdem meine Bekannte bewiesen hatte, dass die Vorwürfe nicht zutrafen -- d.h. Umkehr der Beweislast! Die Arge hat sich nicht einmal entschuldigt und meine Bekannte wäre mit ihren zwei Schulpflichtigen Kindern auf der Straße gelandet, wenn ihre Eltern ihr nicht augeholfen hätten. Und so würde ich auch solche Mietverhältnisse deuten: Die eigenen Verwandten werden noch am ehesten einen Mietrückstand stunden, wenn ein Sachbearbeiter mal wieder seine Leistungsverweigerungs- und Sanktionsquote pushen will.

    [...]Würde man den Mietzuschuss auf Antrag des Beziehers pauschalisieren, gebe es viel weniger solcher Fälle.
    Würden für Hartz IV Empfänger die fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien gelten, dann gäbe es solche Fälle überhaupt nicht.

  5. #5
    Einhorn
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Zitat Zitat von El Lute Beitrag anzeigen
    Und woran liegt das? Vielleicht daran, dass die Argen ständig irgend einen Müll in ihre Bescheide schreiben und die Betroffenen dagegen klagen MÜSSEN, um nicht auf der Straße zu landen? Aber mit Hartz IV sollte ja alles billiger werden. Dabei rausgekommen ist eine Bürokratie, die jedes Jahr Milliarden verschlingt. Mit der "kurzfristigen" Entscheidung meinst du nicht zufällig, dass es keine Rechtsmittel mehr gegen die Bescheide geben soll?


    Ich habe eine bessere Idee: Die ganze Agenda 2010 Scheiße auf den Müllhaufen der Geschichte und von vorne anfangen.


    Ich frage mich jetzt wirklich, was dich in deiner Freizeit an so einen Ort treibt. Ich habe diesbezüglich eine Vermutung, die ich hier allerdings nicht schreiben werde.


    Wenn ich da an die Erfahrungen einer Bekannten denke, die auf Unterhaltsvorschusszahlung und Hartz IV angewiesen war, nachdem ihr Ex-Mann stiften gegangen war und keinen Cent mehr gezahlt hat, dann sehe ich eine naheliegende Erklärung: Meiner Bekannten wurde mehrfach und ohne jede Anhörung vom Amt einfach der Geldhahn zugedreht. Die einfache Begründung war "Laut den uns vorliegenden Informationen (die das Amt nie auf den Tisch gelegt hat), haben sie uns verschwiegen, dass sie bei der Bank XY noch ein Sparkonto haben! Sie bekommen keine Leistung mehr und erhalten eine Strafanzeige wegen Sozialbetrug!!" Die Vorwürfe waren kompletter Humbug, die Zahlungen erfolgten aber erst, nachdem meine Bekannte bewiesen hatte, dass die Vorwürfe nicht zutrafen -- d.h. Umkehr der Beweislast! Die Arge hat sich nicht einmal entschuldigt und meine Bekannte wäre mit ihren zwei Schulpflichtigen Kindern auf der Straße gelandet, wenn ihre Eltern ihr nicht augeholfen hätten. Und so würde ich auch solche Mietverhältnisse deuten: Die eigenen Verwandten werden noch am ehesten einen Mietrückstand stunden, wenn ein Sachbearbeiter mal wieder seine Leistungsverweigerungs- und Sanktionsquote pushen will.


    Würden für Hartz IV Empfänger die fundamentalen rechtsstaatlichen Prinzipien gelten, dann gäbe es solche Fälle überhaupt nicht.
    Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen angemessenen Mietzuschuss. Nur stets nicht dabei, wie hoch dieser mit einer Haushaltsgröße von X in der Gemeinde Y ist.

  6. #6
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Das SGB sollte vereinfacht werden, die Zeitarbeitsfirmen gesetzlich verboten werden, mehr öffentlichen Dienst ausbauen, den normalen Mittelstand fördern und faire Tariflöhne bzw Mindestlohn schaffen und mehr Netto von Brutto durchsetzen, dann wären viele Probleme gelöst.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Eine Sache verstehe ich nicht - warum kann man nicht mit dem Alg2 wenn es erhöht würde ein Studium aufnehmen, wenn die UNI einen nimmt also notfals sich ein zweit Studium aufnehmen, wäre ich Reich und Wohlhabend, würde ich auf Arbeit scheissen und mich voll und ganz der Literaturwissenschaft widmen.....aber nein lieber ein System haben wo man die Menschen in Dummheit und RTL Blöd TV hält....inklusive Essen das chemisch verseucht ist.

  8. #8
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Eine Sache verstehe ich nicht - warum kann man nicht mit dem Alg2 wenn es erhöht würde ein Studium aufnehmen, wenn die UNI einen nimmt also notfals sich ein zweit Studium aufnehmen, wäre ich Reich und Wohlhabend, würde ich auf Arbeit scheissen und mich voll und ganz der Literaturwissenschaft widmen.....aber nein lieber ein System haben wo man die Menschen in Dummheit und RTL Blöd TV hält....inklusive Essen das chemisch verseucht ist.
    Mit den Lobbyistenparteien ist das nicht zu machen. Wenn du solche Gedanken hast, musst du die BGE Partei wählen. Im Moment ist es dringend notwendig, dass mit der AFD endlich wieder eine Partei im Parlament sitzt, die den jetzigen Nieten die Leviten liest. Sonst würde ich das BGE wählen.
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  9. #9
    hasst Alles-schön-Redner Benutzerbild von Maggie
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Verfassungsrichter kippen Hartz-IV-Sanktionen teilweise
    Die Kürzungen von Hartz-IV-Leistungen bei Pflichtverletzungen sind teilweise verfassungswidrig. Bei Verstößen gegen die Auflagen seien maximal um 30 Prozent reduzierte Leistungen möglich, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (AZ: 1 BvL 7/16). Die bisher möglichen Abzüge bei Verletzung der Mitwirkungspflicht um 60 oder sogar 100 Prozent seien mit dem Grundgesetz unvereinbar, erklärte Vizepräsident Stephan Harbarth. Zudem müssten Härtefälle stärker berücksichtigt werden können.

    Auch die starre Frist von drei Monaten, die bei Sanktionen bisher galt, darf nicht mehr zwingend sein. Bei einer Verhaltensänderung des Hartz-IV-Empfängers kann die Frist dem Urteil zufolge verkürzt werden.
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    Ich bin mir sicher, dass das Gros der Musels und anderer unangenehmer Volksgruppen bislang noch kein Problem mit Sanktionen hatten. Da haben sie Sachbearbeiter viel zu viel Angst um ihr Leben.
    Bleib im Land und wehr dich täglich!

  10. #10
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    Standard AW: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte von Hartz-IV-Empfängern

    Zitat Zitat von black_swan Beitrag anzeigen
    Das SGB sollte vereinfacht werden, die Zeitarbeitsfirmen gesetzlich verboten werden, mehr öffentlichen Dienst ausbauen, den normalen Mittelstand fördern und faire Tariflöhne bzw Mindestlohn schaffen und mehr Netto von Brutto durchsetzen, dann wären viele Probleme gelöst.
    Du weist aber schon, wer der Arbeitsmarktakteur mit den meisten prekären Beschäftigungsverhältnissen ist, oder?
    Nicht die freie Wirtschaft- sondern der Bund, die Länder und die Kommunen und zwar mit Abstand.

    Du weißt aber schon, dass die ganze Mindestlohntdebatte nur dazu führt, dass die effektive Kaufkraft eines Mindestlohnbeziher sinkt, weil der Staat - ausgerechnet von denen Parteien befördert welche großmündig erklären man müsse von seiner Hände Arbeit leben können - als SPD, B90/DIEGRÜNEN und die Linke - über das Steuersystem diesen Arbeitnehmern mehr als unverschämft in die Tasche greift.

    Wie soll denn ein Bock gleichzeitig der Gärtner sein

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