+ Auf Thema antworten
Seite 4 von 7 ErsteErste 1 2 3 4 5 6 7 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 31 bis 40 von 88

Thema: Nettes Urteil des BVerfG!

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Aufklärer Benutzerbild von Eridani
    Registriert seit
    14.05.2007
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    30.105

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das Völkerrecht sagt dazu:

    Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
    Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
    Fraglos würde es in Deutschland auf Sorben und Dänen zutreffen! Weil anerkannte Minderheiten! Nur haben wir viel größere Minderheiten nur sind diese als solche nicht anerkannt!
    Scheint nahtlos einem Trend zu folgen, als [Links nur für registrierte Nutzer] schon 1992 postulierte, dass die Menschheit langsam, aber unweigerlich zerfallen wird. ([Links nur für registrierte Nutzer])

    Erst in immer kleinere Nationalstaaten, dann, wenn die Ressourcen zur Neige gehen werden durch Überbevölkerung und Raubbau, schließlich in Bezirke, dann Städte - und zum Schluß jeder gegen jeden ([Links nur für registrierte Nutzer]).
    #
    Also letztendlich genau das Gegenteil, was EU und Globalisierung ([Links nur für registrierte Nutzer]) uns vorgaukeln und planen..........
    Geändert von Eridani (20.07.2017 um 08:44 Uhr)


  2. #2
    Sozialakrobat Benutzerbild von Querulator
    Registriert seit
    25.11.2013
    Beiträge
    6.393

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Das Völkerrecht sagt dazu:

    ...

    Jetzt gilt es noch zu klären, ob z. B. Bayern, Sachsen, Hessen, Ostfriesen u. a. eigene Völker sind, bzw. diesen Status annehmen können.
    Dieses Dilemma haben wir ja in Spanien mit den Basken und Katalanen auch!
    Fraglos würde es in Deutschland auf Sorben und Dänen zutreffen! Weil anerkannte Minderheiten! Nur haben wir viel größere Minderheiten nur sind diese als solche nicht anerkannt!
    Solche Vergleiche anzustellen, wäre äußerst komplex und würde die zuständigen Juristen vermutlich noch beschäftigen, wenn es Deutschland und Frankreich und Polen und Dänemark, ... längst nicht mehr gäbe. Schließlich gibt es, wo zwei Juristen zusammenkommen, mindestens drei Meinungen. Bestimmen nun Sprachen den Status als anerkannte Minderheit oder gar Volk, ethnische Gemeinsamkeiten, gemeinsames Bekenntnis zur Region, die Bodenschätze in der betreffenden Region oder das Durchsetzungsvermögen der betreffenden Minderheit?

    Übrigens: Welche Landes- bzw. Amtssprache hat das in Freiheit neugeborene Deutschland eigentlich?
    Gehören die Deutschen etwa dem Volk der Angelsachsen an, auch als "Kimbern und Teutonen" verschrien,
    die nach und nach Britannien übernahmen und dem Land die Bezeichnung England aufdrückten, während
    Nordgermanen ihr ursprüngliches Siedlungegebiet zu Dänemark erklärten?

    Die Beschriftung der hier gezeigten Glocke in der seither degenerierten Sprache der Angelsachsen lässt diese
    Annahme zu.

    When I'm good I'm very, very good,
    but when I'm bad I'm even better!


  3. #3
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
    Registriert seit
    13.12.2004
    Ort
    STEUERTERRORSTAAT ABSURDISTAN
    Beiträge
    22.379

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Schmuddelgerda Beitrag anzeigen
    Solche Vergleiche anzustellen, wäre äußerst komplex und würde die zuständigen Juristen vermutlich noch beschäftigen, wenn es Deutschland und Frankreich und Polen und Dänemark, ... längst nicht mehr gäbe. Schließlich gibt es, wo zwei Juristen zusammenkommen, mindestens drei Meinungen. Bestimmen nun Sprachen den Status als anerkannte Minderheit oder gar Volk, ethnische Gemeinsamkeiten, gemeinsames Bekenntnis zur Region, die Bodenschätze in der betreffenden Region oder das Durchsetzungsvermögen der betreffenden Minderheit?

    Übrigens: Welche Landes- bzw. Amtssprache hat das in Freiheit neugeborene Deutschland eigentlich?
    Gehören die Deutschen etwa dem Volk der Angelsachsen an, auch als "Kimbern und Teutonen" verschrien,
    die nach und nach Britannien übernahmen und dem Land die Bezeichnung England aufdrückten, während
    Nordgermanen ihr ursprüngliches Siedlungegebiet zu Dänemark erklärten?

    Die Beschriftung der hier gezeigten Glocke in der seither degenerierten Sprache der Angelsachsen lässt diese
    Annahme zu.
    [/IMG]
    Scharfsinnige Beobachtungen, schmuddelige Gerda, sehr scharfsinnig! Werfen diese doch einige interessante Fragen auf.


    Historisch gesehen sind "Völker" ja nichts anderes, als die zufällig unter einem Staatskonstrukt zusammengeschlossenen Untertanen, innerhalb politisch willkürlicher Grenzen, welche meist durch Kriege bzw. webiger durch Heirat der Warlords zustande kamen.
    Dann wird, wie Du ja schon andeutest, nach und nach im Geschichtsverlauf den Untertanen eine normierte Sprache andressiert. Die Sprache der Bürokratie nämlich, um die Untertanen besser beherrschen zu können. Denn es ist ja klar, daß der Untertan die Gesetze nur dann wirklich befolgen kann, versteht er auch, was er tun darf oder auch nicht. Deshalb die gemeinsame Sprache.

    Dann, und das ist eigentlich das zutiefst Perfide an der Sache, wird von der Obrigkeit so getan, als sei das Staatskonstrukt mit seiner Untertanenschaft eben so und so, weil es sich bei den Untertanen ja um ein Volk mit gleicher Sprache, bzw. ähnlicher Kultur handelt, die aber erst durch die Herrscher andressiert wurde. Also wird die Willkürherrschaft gerechtfertigt, es handle sich ja um ein göttliches Prinzip, dem man ja nur Folge leistete, anstatt Unterdrückung und Ausbeutung.
    Der Begriff "Volk" kommt dann mit dem Aufkeimen der Nationalstaaten auf, als die bürokratische Herrschaft nichtmehr mit "von Gott gegeben" gerechtfertigt wird, sondern im "Namen des Volkes".

    Und das läuft, wie man sieht, bis heute prächtig, mit dem juristischen Zirkus, der auch gottähnlich und unveränderbar, aus universellen Prinzipien vom Himmel gefallen, dargestellt wird, zum Wohle des Volks oder was auch immer. Sieht man schön in dem Faden hier. Das Blöde ist eben nur, daß eine solche Diskussion um juristische Phrasen solange völlig sinnlos ist, wird sie nicht von entstprechenden Juristen, in enstrechenden Postionen geführt, weil diese eben Entscheidungen herbeiführen können und andere nicht.
    Und deshalb wird die Jurisprudenz, der heutige Staatsadel, alles daran setzen, seine willkürliche Macht und Pfründe zu erhalten und damit selbstverständlich jegliche wirkliche Herrschaft der bevölkerung torpedieren, wie direkte Demokratie, Sezession, Verschlankung des Staates usw.


    Für die meisten wird das jetzt bestimmt ein wenig irritierend sein, mit Volk, Sprache und Recht, weil man eben von klein auf darauf staatlich so konditioniert wurde.

    Diese Staatsideologien werden aber klar wenn man sich anschaut:


    1. Wenn es sowas wie eine indogermanische/indoeuropäische Ursprache gegeben haben soll (was die staatliche Linguisitik ja lustigerweise behauptet), wieso gibt es dann unterschiedliche Völker und unterschiedliche Sprachen? Also ist deren Kultur willkürlich zustande gekommen?

    2. Wieso ist die (grammatikalische) Grundlage der allermeisten europäischen Sprachen, auch im Norden, Latein? Aber erst ab dem Zeitpunkt, als das Lateinische als Bürokratiesprache mit den Klöstern über ganz Europa verteilt wurde? Damit verbunden das Aufkommen von Schrift, abgesehen von Bildchen.

    3. Nimmt man den gesellschaftlichen Bau des Mittelalters, fragt man sich, wieso als Wissenschaftssprache Latein galt, dann als Diplomatensprache bei Hof Französisch und für den Rest regionale Dialekte, welche dann normiert wurden, v.a. auch nach Luthers regionaler Bibelübersetzung fürs Volk in diesem Gebiet?
    Geändert von Heinrich_Kraemer (22.07.2017 um 13:57 Uhr)
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  4. #4
    Mitglied Benutzerbild von autochthon
    Registriert seit
    26.12.2013
    Ort
    Frankfurt/Main
    Beiträge
    53.573

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Die BRD existiert nicht - Polen, Tschechien, Jugoslawien und Russland sind deutsch - Es gelten die Grenzen von 1784!!!

    Blabla.
    "... und alles kommt, wie's kommen muss.... " (Reinhard Mey "Der Gauckler")

  5. #5
    GESPERRT
    Registriert seit
    17.07.2014
    Beiträge
    24.892

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Die BRD existiert nicht - Polen, Tschechien, Jugoslawien und Russland sind deutsch - Es gelten die Grenzen von 1784!!!

    Blabla.
    Geht es auch ein wenig ernsthafter? Man muss nicht jedes Thema gleich am Anfang zerspammen!

  6. #6
    GESPERRT
    Registriert seit
    27.11.2005
    Ort
    Bayern (muss erst mal reichen)
    Beiträge
    57.098

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.

    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.


    • In der Bundesrepublik Deutschland als auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes beruhendem Nationalstaat sind die Länder nicht „Herren des Grundgesetzes“. Für Sezessionsbestrebungen einzelner Länder ist unter dem Grundgesetz daher kein Raum. Sie verstoßen gegen die verfassungsmäßige Ordnung

    Damit dürfte klar sein daß das Gewäsch einer föderalen Struktur der "Bundes"republik nichts ist als eine Farce. Und die Landesregierungen wie -paralmente lediglich Steuergräber, die man wie in Frankreich durch schlichte Departmentverwaltungen ersetzen könnte.

  7. #7
    Selberdenker Benutzerbild von FranzKonz
    Registriert seit
    01.08.2006
    Beiträge
    76.373

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Nun es handelt sich zwar nur um die Ablehnung einer Verfassungsbeschwerde, aber trotzdem ist sie sehr interessant.



    Es ergeben sich einige interessante Fragen daraus:

    1. Da es sich nur um eine Verfassungsbeschwerde handelt, könnte ein anderer Weg zu einem abweichenden Urteil führen?

    2. Nun, auf kommunaler Ebene argumentieren nur Vollidioten mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Kommen wir auf Länderebene in den Bereich, wo man tatsächlich vom Selbstbestimmungsrecht der Völker sprechen kann?
    Gehört dieses Selbstbestimmungsrecht zu denn allgemeinen Regeln des Völkerrechts? Wenn ja, ergibt sich ein Paradoxon.
    Interessant wird es erst, wenn tatsächlich ein entsprechendes Volksbegehren und der daraus resultierende Volksentscheid den Austritt verlangt.

    Die Verfassungen anderer Bundesländer kenne ich nicht näher, aber die Verfassung des Freistaats Bayern enthält die juristischen Voraussetzungen für eine solche Entscheidung des bayrischen Volks.

    Dass ein Austritt eines Bundeslandes aus dem Bund im Grundgesetz nicht behandelt wird, bedeutet für mich zunächst mal, dass er zulässig (weil nicht verboten) ist.

    Zudem hat Bayerns Eigenstaatlichkeit eine jahrhundertealte Geschichte und Tradition, die zwar von 1871 bis 1918 und 1919 bis 1945 unterbrochen wurde, und erst seit 1949 durch den Anschluß an die Bundesrepublik vorläufig aufgehoben ist.

    Außerdem hat Bayern alle nötigen Voraussetzungen, seine Souveränität wieder herzustellen: Der komplette Verwaltungsapparat, die Verfassung, die Staatsgrenzen und natürlich das Volk, bestehen trotz der Mitgliedschaft im Bund weiter.

    Innerhalb der EU wäre Bayern zwar einer der kleineren Staaten, aber noch lange nicht der Kleinste. Im Gegenteil:

    Bayern ist kein Kleinstaat
    Bayern ist unter den 28 EU-Staaten gemessen an seiner Be*völkerung der neuntgrößte und steht mit seinem Gesamt-Bruttoinlandsprodukt an siebter Stelle. Wirt*schaftlich gesehen ist Bayern einer der bedeu*tendsten Staaten in Euro*pa.
    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Es gibt also absolut keinen Grund, warum Bayern nicht aus dem Bund austreten sollte und könnte. Das Bundesverfassungsgericht ist für diese Entscheidung weder zuständig, noch qualifiziert.
    „Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)

  8. #8
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2017
    Beiträge
    53

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Die Entscheidung des BVerfG ist Klasse, besonders ins seiner Einfachheit und absoluten Korrektheit.

    Völkerrechtlich gilt als Volk wer ein eigenständiges inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht hat.

    Diese Form zeigt sich meist in der Form eines Staates. Die BRD hat Länder (völkerrechtlich als staatengleich anerkannt) . Die Länder als eigenständige Körperschaften haben ihr inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht durch entsprechende Landtagsbeschlüsse ( z.B. hier NRW :Nachdem der Parlamentarische Rat in der früheren Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verabschiedet hatte, stimmte auch der Landtag NRW am 20. Mai 1949 nach einer siebenstündigen Debatte darüber ab. Dabei gab es 157 Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion dafür, während sich 38 Stimmen aus den Reihen des Zentrums und der KPD gegen das Grundgesetz aussprachen) an den Bund mit den Organen Bundesparlament und Bundesrat abgetreten. Die notwendige 2/3 Mehrheit aller Bundesländer zum Inkrafttreten des GG ( insoweit auch die Abtretung von Selbstbestimmungsrechten) der BRD wurde spielend erreicht.

    Die Rechte der Länder gegen den Bund ( Staat) regeln sich nach den A 20 - 37. Der maßgebende A 20 ist durch die sog. Ewigkeitsklausel unveränderbar.

    Die Stellung des Landes Bayern ergibt sich die Zustimmung konkludent aus dem Verfahrensablauf des Abstimmungsverfahrens der BRD damals. Ausfluss daraus: Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den [Links nur für registrierte Nutzer] für den – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz [Links nur für registrierte Nutzer] würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert ( Bayerischer Landtag: [Links nur für registrierte Nutzer] ).

    Mit dem Als Volk betrachten Sorben ( [Links nur für registrierte Nutzer]) und Dänen ( sog. Kiler und Bonner Erklärung fußend auf die Volksabstimmung nach WK I ) wurden entsprechende Angliederungsverträge geschlossen.

    Das Palaver hier wird nur von den Spaltern Deutschlands und den Aluhut tragenden Geschäftsführer der BRD-GmbH veranstaltet.

    Rechtsradikales Geplärre halt. Danke an das BVerfG, dass dort alles noch mal prägnant klargestellt wurde.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
    Registriert seit
    09.08.2012
    Beiträge
    23.496

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von Hias Kneißl Beitrag anzeigen
    Die Entscheidung des BVerfG ist Klasse, besonders ins seiner Einfachheit und absoluten Korrektheit.

    Völkerrechtlich gilt als Volk wer ein eigenständiges inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht hat.

    Diese Form zeigt sich meist in der Form eines Staates. Die BRD hat Länder (völkerrechtlich als staatengleich anerkannt) . Die Länder als eigenständige Körperschaften haben ihr inneres und äußeres Selbstbestimmungsrecht durch entsprechende Landtagsbeschlüsse ( z.B. hier NRW :Nachdem der Parlamentarische Rat in der früheren Pädagogischen Akademie in Bonn das Grundgesetz verabschiedet hatte, stimmte auch der Landtag NRW am 20. Mai 1949 nach einer siebenstündigen Debatte darüber ab. Dabei gab es 157 Stimmen der CDU-, der SPD- und der FDP-Fraktion dafür, während sich 38 Stimmen aus den Reihen des Zentrums und der KPD gegen das Grundgesetz aussprachen) an den Bund mit den Organen Bundesparlament und Bundesrat abgetreten. Die notwendige 2/3 Mehrheit aller Bundesländer zum Inkrafttreten des GG ( insoweit auch die Abtretung von Selbstbestimmungsrechten) der BRD wurde spielend erreicht.

    Die Rechte der Länder gegen den Bund ( Staat) regeln sich nach den A 20 - 37. Der maßgebende A 20 ist durch die sog. Ewigkeitsklausel unveränderbar.

    Die Stellung des Landes Bayern ergibt sich die Zustimmung konkludent aus dem Verfahrensablauf des Abstimmungsverfahrens der BRD damals. Ausfluss daraus: Die Verbindlichkeit des Grundgesetzes für den [Links nur für registrierte Nutzer] für den – eingetretenen – Fall, dass bundesweit zwei Drittel der Länder das Grundgesetz [Links nur für registrierte Nutzer] würden, wurde aber in einem gesonderten Beschluss mit 97 von 180 Stimmen bei 70 Enthaltungen und sechs Gegenstimmen akzeptiert ( Bayerischer Landtag: [Links nur für registrierte Nutzer] ).

    Mit dem Als Volk betrachten Sorben ( [Links nur für registrierte Nutzer]) und Dänen ( sog. Kiler und Bonner Erklärung fußend auf die Volksabstimmung nach WK I ) wurden entsprechende Angliederungsverträge geschlossen.

    Das Palaver hier wird nur von den Spaltern Deutschlands und den Aluhut tragenden Geschäftsführer der BRD-GmbH veranstaltet.

    Rechtsradikales Geplärre halt. Danke an das BVerfG, dass dort alles noch mal prägnant klargestellt wurde.
    Etwas dämlicheres wird man kaum lesen können...
    Dir BRD ist angeblich ein Bund von selbstständigen Staaten, daher die Bezeichnung förderal.
    Das BVerG besteht aus Gefolgsleuten der Parteien, die nicht einmal die einfachsten Vorschriften des GG beachten.
    Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
    Und damit du nicht dumm sterben musst, die Verfallsgarantie des GG ist in 146 festgeschrieben...also nichts mit Ewigkeit.
    Der beste Weg für Bayern wäre es gewesen, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen...

  10. #10
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2017
    Beiträge
    53

    Standard AW: Nettes Urteil des BVerfG!

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Etwas dämlicheres wird man kaum lesen können...
    Dir BRD ist angeblich ein Bund von selbstständigen Staaten, daher die Bezeichnung förderal.
    Das BVerG besteht aus Gefolgsleuten der Parteien, die nicht einmal die einfachsten Vorschriften des GG beachten.
    Auch in den USA könnten einzelne Staaten aus dem Staatenbund austreten...und die USA waren das Vorbild für das GG.
    Und damit du nicht dumm sterben musst, die Verfallsgarantie des GG ist in 146 festgeschrieben...also nichts mit Ewigkeit.
    Der beste Weg für Bayern wäre es gewesen, den Länderfinanzausgleich abzuschaffen...


    Held !!

    Der 146 enthält die VerfallsMÖGLICHKEIT des GG. Wenn es denn verfallen sollte, kommt ein anderes. Die Bundesrepublik Deutschland wird trotzdem weiterbestehen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Bund und Ländern regeln sich lt. Verfassungsgiederung nach A 20 - 37 GG.

    Ist natürlich für so dämliche Reichsdeppen und Co ein Gräuel. Deshalb schreiben die den größten Blödsinn dazu.

    Bist du auch einer ?

+ Auf Thema antworten

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. NPD verliert vor BVerfG
    Von Ede Pazonka im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 16.03.2013, 15:18
  2. NPD will Klarheit vom BVerfG
    Von fatalist im Forum Parteien / Wahlen
    Antworten: 36
    Letzter Beitrag: 20.11.2012, 16:12
  3. BVerfG - Beschwerde 4
    Von clavacs im Forum GG / Bürgerrechte / §§ / Recht und Gesetz
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 01.08.2011, 10:27
  4. Was nettes.
    Von Dayan im Forum Internationale Politik / Globalisierung
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 07.07.2008, 22:54
  5. Mal was nettes...
    Von Josef im Forum Deutschland
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 27.10.2003, 01:21

Nutzer die den Thread gelesen haben : 0

Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
nach oben