Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Heinrich_Kraemer ab wann gilt der politische Willen? Ab wann kann man von einem Volk im Sinne des Völkerrechts sprechen? Bayern hat 12,84 Millionen Einwohner (Stand 2015). 1,2................7 Millionen? Sei mal ehrlich Heinrich_Kraemer, der politische Wille spielt immer nur dann eine Rolle, wenn er mit dem eigenen Willen übereinstimmt. Beschränken wir uns auf die Wahlberechtigten. Nehmen wir mal an wir haben eine Volksabstimmung über die Sezession Bayerns. 9,45 Millionen Wahlberechtigte (Stand 2013) Stimmen ab.
Egal welche Werte wir haben, ab nun klare oder knappe Entscheidung, solange die Entscheidung nicht Sezession heißt würdest du weder den politischen Willen der Abstimmenden anerkennen noch die Volksabstimmung selber.
Daß wir uns nicht falsch verstehen, selbstverständlich ist der politische Wille zur Sezession zunächst einmal Mehrheitswille. Aber der des Volkes und nicht der der Bürokraten. Ob nun durch Wahlen des Parlaments zur Sezession (BP) oder durch das angestrebte Volksbegehren.

Allerdings bleibt noch die staatlich geschaffene Krisensituation, in welcher die Legetimität der Regierungsentscheidungen direktdemokratisch überprüft werden sollte (vgl. Brexit und UKIP), in einem deomorkatischen Staat.


Und da wären die Forderungen der BP im Gegensatz zu den Hohlschwaflern der CSU klar gewesen, bzgl. der Berliner Flüchtlinmgskrise: Sofortiger Stopp der Transferzahlungen an andere Nehmerländer, einzahlung auf ein Treuhandkonto, Volksentascheid zur überprüfung der Legitimität und Einsatz der bayrischen Grenzpolizei, noch Bundepolizei, auf Grundlage des Dublinvertrages. Implizit steht hierbei die Sezession auf der Agenda, weil die demokratische Legitimierung Berlins verloren ginge.



Übrigens hat der gute Konz im Sezessionsstrang einen interessanten Artikel verlinkt, in welchem darafu hingewiesen wird, daß 1/3 der Bayern für einen Austritt aus der BRD sind. Das Potenzial ist also da.

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