.. Verfahren teilweise verfassungswidrig ***** Numerus clausus für Medizinstudium gekippt ..
....... Urteils-Hammer aus Karlsruhe!
Das Bundesverfassungsgericht kippt den Numerus clausus für das Medizinstudium. Das Vergabeverfahren für Studienplätze im Fach Humanmedizin ist teilweise verfassungswidrig (AZ: 1 BvL 3/14 und 1 BvL 4/14) .
Bund und Länder müssen deshalb bis Ende 2019 die Auswahlkriterien neben der Abiturnote neu regeln.
Grund ist, dass die Zahl der Bewerber deutlich stärker ansteigt als das Angebot an Studienplätzen. Gab es vor 13 Jahren etwa doppelt so viele Bewerber wie Studienplätze, so war zum Wintersemester 2017/2018 die Zahl der Bewerber nach Angaben der Stiftung Hochschulzulassung fast fünfmal höher als die der Studienplätze. .
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.. ich bin fassungslos , denn auf Grund unserer Bildungsmisere, jeder muß ja ein ABI haben und sei er noch so dumm , werden die zukünftigen Studenten für ein Medizinstudium auch entsprechend dümmer , das heißt am Ende , wir werden in Zukunft unqualifizierte Ärzte haben und die wenigen qualifizierten Ärzte sind dann ausgebucht von privaten Patienten die sich diese Ärzte dann leisten können ... Deutschland schafft sich ab !! ...
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