Ich würde das lieber als offene Frage formulieren nur nach den bisherigen Gründen für die befristeten AV fragen. Sonst kann dein AG gleich den von dir vermuteten Grund raushören. Die erste Befristung ist durch das neue Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Ein Sachgrund für einen weiteren befristeten AV wäre sowas wie Schwangerschaftsvertretung. Der AG kann die Stelle ja durch interne oder externe MA besetzen.
Für neu gegründete und kleine Unternehmen existieren ein paar zusätzliche Ausnahmeregelungen. Aber selbst große Unternehmen wie die Deutsche Post halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben, da auf der AG-Seite juristische Experten sitzen und auf der AN-Seite juristische Laien, die sich um ihre Arbeitsplätze fürchten.
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