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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Nein, allein schon, weil das HPF weit entfernt von 2 Mio. Nutzern im Inland ist.
[Links nur für registrierte Nutzer]§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die es Nutzern ermöglichen, beliebige Inhalte mitanderen Nutzern auszutauschen, zu teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen(soziale Netzwerke). Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, dievom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke imSinne dieses Gesetzes.
(2) Der Anbieter eines sozialen Netzwerks ist von den Pflichten nach den §§ 2 und 3befreit, wenn das soziale Netzwerk im Inland weniger als zwei Millionen registrierte Nutzerhat.
(3) Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestandder §§ 86, 86a, 90, 90a, 111, 126, 130, 140, 166, 185 bis 187, 241 oder 269 des Strafgesetzbuchserfüllen.
Der Gesetzesentwurf hat kontroverse Diskussionen im Parlament ausgeloest. Das Gesetz wird
wahrscheinlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode verabschiedet und rechtskraeftig.
Rechtspolitik
NetzDG: Der Bundestag hat am Freitag vergangener Woche über das geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz diskutiert, mit dem soziale Netzwerke beim Kampf gegen rechtswidrige Inhalte stärker in die Verantwortung genommen werden sollen. Kritiker sehen in dem Vorhaben eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung und befürchten eine Einschränkung der Meinungsfreiheit durch übereifriges Löschen. Die Kritik kommt inzwischen auch aus den Regierungsfraktionen, so dass es möglich erscheint, dass das Gesetz nicht vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Diskutiert wird etwa noch über einen Richtervorbehalt für die Herausgabe von Bestandsdaten sowie über eine unabhängige Prüfstelle. Über die Diskussion und das Gesetzgebungsverfahren berichten die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt), spiegel.de (Melanie Amann/Fabian Reinbold) und lto.de (Constantin van Lijnden).
Reinhard Müller (Samstags-FAZ) merkt an, dass "zahlreiche Opfer von Diffamierungen sich bisher oft nicht wirksam wehren konnten". Die Abwägung verdiene jedoch kein "gesetzgeberisches Hauruck-Verfahren". Hendrik Wieduwilt (Samstags-FAZ) hofft, dass sich die Union vom "Kontrollwahn" der SPD verabschiedet und auf die erste Lesung keine zweite folgt. Christian Rath (Samstags-BadZ) hält die Befürchtungen, dass das Gesetz zu massenhaftem Löschen von Inhalten führen werde, für unbegründet. Schon jetzt seien die Anbieter verpflichtet, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu löschen. Ein Bußgeld sehe der Gesetzentwurf nur für den Fall vor, dass das Beschwerdemanagement gänzlich untauglich sei.
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Gut gemeint, aber schlecht gemacht: Bundestag muss NetzDG stoppen
„Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist ein klassischer Fall von gut gemeint, aber schlecht gemacht. Daran ändern auch in letzter Minute eingefügte Zusätze an der Gesetzesbegründung nichts. Mit der Auslagerung strafrechtlicher Prüfungen auf Wirtschaftsunternehmen und der Auskunftsbefugnis über Bestandsdaten wird der Grundstein für eine privatisierte Rechtsdurchsetzung gelegt. Der gesetzlich verordnete Zeitdruck und die empfindlichen Bußgelder werden die Anbieter außerdem zu einer äußerst rigiden Löschpraxis veranlassen, durch die auch nicht strafbare Inhalte in Mitleidenschaft gezogen werden dürften. Der Meinungsfreiheit wäre damit ein Bärendienst erbracht. Wir appellieren daher an die Abgeordneten des Bundestages, dieses von Grund auf verfehlte und obendrein europarechtswidrige Vorhaben zu stoppen.“, erklärt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Heute wird der Bundestag in erster Lesung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) beraten. Mit dem Gesetz sollen die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden, bestimmte offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden, andere strafbare Inhalte binnen sieben Tagen nach Eingang einer Beschwerde zu löschen. Für Verstöße sieht der Entwurf Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro vor. Außerdem soll es den Betreibern von Online-Diensten erlaubt werden, zur Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten ohne vorherige richterliche Prüfung bei ihnen gespeicherte Bestandsdaten herauszugeben. Schon seit der Vorstellung des Referentenentwurfs durch Bundesjustizminister Maas sieht sich das Vorhaben heftiger Kritik ausgesetzt. So hat etwa der Digitale Gesellschaft e.V. ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen, netzpolitischen Vereinen und Rechtsexperten initiiert, das mit einer Deklaration für die Meinungsfreiheit zum Stopp des Vorhabens aufruft.
Die Entscheidung darüber, welche Inhalte strafbar sind und welche nicht, gehört nicht in die Hände von Social-Media-Unternehmen, sondern in die von Staatsanwaltschaft und Gerichten. Dies gilt umso mehr, als dass Nutzerinnen und Nutzern kein Anspruch auf Veröffentlichung von Inhalten gegenüber den Unternehmen zusteht und die Unternehmen auch keine Bußgelder für die fälschliche Löschung rechtmäßiger Inhalte zu befürchten haben. Für besonders gefährlich im Hinblick auf die Meinungsfreiheit halten wir jedoch die geplante Auskunftsbefugnis bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Sie gilt für sämtliche Telemediendienste, also auch kleine und kleinste Online-Unternehmen. Die mit der Auskunft verbundene juristische Prüfung dürfte gerade solche Anbieter in der Regel massiv überfordern und zu einer eher freigiebigen Auskunftspraxis führen. Außerdem könnten solche Auskünfte leicht missbraucht werden, um die Identität von politischen Gegnern, missliebigen Kritikern oder anderen unliebsamen Personen im Netz aufzudecken und diese danach im realen Leben zu verfolgen und unter Druck zu setzen.
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat bereits im Rahmen der Verbändeanhörung eine Stellungnahme zum NetzDG (.pdf) abgegeben. Auch bei der EU-Kommission haben wir uns um Zuge des TRIS-Verfahrens geäußert (.pdf).
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" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Auslagerung strafrechtlicher Pruefungen auf Wirtschaftsunternehmen und der Auskunftsbefugnis
ueber Bestandsdaten ist nicht grandios sondern ein Zugestaendis an Social-Network Konzernkraken
weil damit der Grundstein fuer eine privatisierte Rechtsdurchsetzung gelegt werden soll.
Die Ueberwachung des Internet auf Rechtsverstoesse einschliesslich Zensurmassnahmen ist eine
hoheitliche Staatsaufgabe und darf nicht in die Haende privater Konzerne delegiert werden. Daran
wird der Gesetzesentwurf scheitern.
Selbst wenn die westlichen, kapitalistischen Laender finanziell aus dem letzten Loch pfeifen darf es
zu keiner Kostenersparnis durch privatisierte Rechtsdurchsetzung kommen. Konzernen darf keine
Kompetenz der Rechtsdurchsetzung eingeraeumt werden. Damit das Internet nicht zum rechtsfreier
Raum degenerieren kann muss der Staat die alleinige Verantwortung uebernehmen.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Zur Info:
Das Volksverräter-Regime hat gestern den Pegida-Livestream abschalten lassen.
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Die neue Internet-Stasi sperrt ein PEGIDA-Live-Video
Freunde, Ihr habt es sicher gemerkt, die Maas'sche Internet-Stasi hat einen unseren gestrigen Live-Stream gesperrt und somit einen massiven Einschnitt in die Meinungs- und Pressefreiheit vollzogen.
Man hat Angst und versucht daher mit allen Mitteln, die Verbreitung von Informationen über die aufrechten Dresdner und deren Besucher aus ganz Deutschland, welche jeden Montag Gesicht zeigen und den Mund gegen die aktuelle Irrsinns-Politik aufmachen, zu verhindern.
Ihr erinnert Euch an die Sperrung des Videos vom Dresdner DJ-Urgestein "Happy Vibes"? Der Song "German History II" wurde aus den selben, fadenscheinigen Gründen gesperrt und es dauerte eine Weile, bis es wieder online war.
Selbstverständlich haben auch wir Einspruch gegen die Sperrung eingelegt und unsere Anwälte mit der weiteren Verfolgung des Vorfalles beauftragt. An dieser Stelle vorab vielen Dank für die freiwillige Unterstützung eines Anwaltes aus San Francisco, welcher vor Ort, in der Nähe des Hauptsitzes von Youtube, natürlich viel näher dran ist und bessere Möglichkeiten hat.
Wenn die Rattenbande denkt, sie würden diesmal wieder ungeschoren davonkommen wie anno 1989, IRREN SIE SICH!
Geändert von Tryllhase (30.05.2017 um 18:52 Uhr)
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