Dienstränge ab Brigadegeneral können jederzeit ohne Begründung vom jeweiligen Minister entlassen werden.Damit soll gerade jeder Putsch-oder Widerstandsgedanke unterbunden werden.
Ab Oberst abwärts kann jeder Offizier gegen seine Entlassung Einspruch bis zur gerichtlichen Klärung einlegen.
Die Missstände in der BW offenlegen können Wehrbeauftragte und der Deutsche Bundeswehrverband als Berufs-und Interessenorgan...