Selten so gelacht als ich den Bericht gelesen habe warum man Beamte nicht in das Rentensystem überführen kann und es auch keinen Sinn macht Beamte in das Rentensystem zu überführen

[Links nur für registrierte Nutzer]

Richtig ist - die Besitzstandswahrung, als würde es ein Arbeitsleben (also 45 - 50 Jahre) dauern bis sich die Umstellung vollumfänglich auswirkt. Daran gibt es nichts zu rütteln will man an der Besitzstandswahrung nicht rütteln und die gilt auch für unsere Beamten.

Dass die Umstellung also "langwierig" wäre, dies ist einfach den Realitäten geschuldet - aber teuer?

Das Argument der "Doppelstruktur" entfällt schon einmal - vielmehr fällt die komplette Verwaltungsapparat der Beamtenruhestandsbesoldung weg, wenn die Pensionen der Beamten aus der Rentenkasse bezahlt wird. Man braucht dieses Verwaltungsapparat nicht mehr was zu ein paar hundert Mio. € Einsparungen führen dürfte.

Man braucht auch die Gehälter der Beamten nicht zwingend erhöhen. Man kann es durchaus per Gesetz regeln, dass der Staat nicht nur den hälftigen Beitragssatz in die Rentenkasse bezahlt, sondern den vollen Beitragssatz - wo ein Wille, da ein Weg.

Es muss auch kein Beamter "nachversichert" werden. Auch dies kann man regeln - nämlich über den Steuerzuschuss des Bundes, der Länder und der Kommunen. Anstatt also die Pensionsleistungen direkt an den Beamten auszubezahlen nimmt man halt der Umweg über die Rentenkasse - dies kostet am Ende des Tages keinen Cent mehr.

Um bei dem Beispiel des 50-jährigen Beamten zu bleiben:
Wenn er mit 25 Jahren verbeamtet wurde hat er heute die Pensionsansprüche X - dies kann man durch den Steuerzuschuss des Bundes finanzieren. Für seine letzten 17 Jahre bezahlt er ja Beiträge, woraus sich dann eine Rente Y ergibt. sprich dieser Anspruch ist dann durch den Rentenbeitrag erbracht. Wo soll da das Problem sein.

Nur, damit löst man die ganze Rententhematik eben auch nicht. Man muss eben - wie in der Schweiz - ALLE Einkommensarten erfassen und eben auch ALLE Einkommensarten der Beitragspflicht in das Rentensystem unterwerfen.

Wäre dies in Deutschland heute schon der Fall, dann würde der Rentenbeitragssatz sich in einem Bereich von 10% (nimmt man die Schweiz als Vorbild eher deutlich darunter) bewegen - was für ein schöner utopischer Gedanke...