Richtig- im Zweifel für den Angeklagten und daher wären eine materielle Entschädigung, aber auch eine großformatige Rufwiederherstellung und eine Entschuldigung von höchster Stelle mehr als angemessen.
Das natürlich in aller Öffentlichkeit. Das heißt, die Medien haben darüber zu berichten, daß, 25 Jahre nach den false-flag-Aktionen, folgende Personen angemessene Haftentschädigungen erhalten:
Fall Mölln:
- Lars Christiansen (750.000 Euro)
- Michael Peters (1,1 Mio Euro)
Fall Solingen:
- Markus Gartmann (1,1 Mio. Euro)
- Felix Köhnen (750.000 Euro)
- Christian Buchholz (750.000 Euro)
- Christian Reher (750.000 Euro).
Auf ein Spucken auf Kanzler Kohl, Weizsäcker, Rau, Kinkel, Seiters etc. wird verzichtet. Auch werden gegen sie keine Verfahren wegen Verleumdung und Machtmißbrauch erhoben. Punkt.
Die CDU/CSU/FDP werden als kriminelle Organisationen eingestuft. Wer die noch wählt, selbst schuld.
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