Anwohner müssen für Hitler-Asphalt zahlen
In Düsseldorf klagen Anwohner der Straße Auf'm Rott gegen die Stadt, weil sie an den Kosten für die Asphaltierung der Fahrbahn beteiligt werden sollen. Ihr Einwand: Die Ashpaltdecke wurde bereits 1937 aufgetragen. Trotzdem bekommt die Stadt Recht.
[...] 1937 wurde die Fahrbahn aufgetragen, 1956 kam die Straßenbeleuchtung dazu, 1976 der Kanal. 2009 und 2010 wurden Gehwege gebaut und Grünstreifen angelegt. Erst mit dem Bau der Bürgersteige sei die 1937 begonnene Erschließung des Straßenabschnitts - über 70 Jahre später - beendet worden. "Heute würde man das nicht mehr so machen, sondern in einem Zug", räumt Richter Barden ein. Dennoch: Die Stadt sei nach Ende der Erschließung sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. "Wenn fertig ist, muss abgerechnet werden."
Keine Verjährung
Pech für die Zugezogenen: Die Erschließung darf Jahrzehnte dauern. Während dieser Zeit gebe es "keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz". Um auszuschließen, dass es sich vielleicht um eine alte preußische Straße handelt, "hat die Kammer geprüft, ob das preußische Fluchtliniengesetz von 1875 Anwendung finden muss". In alten Akten von 1935 sei immerhin von einem Fluchtlinienplan die Rede. Fakt ist aber: Selbst wenn es schon mehr als einen Trampelpfad gab - die befestigten Gehwege fehlten schon zu Preußens Zeiten.
Die städtischen Grundstücke seien zudem zu Recht ausgeklammert worden. Das Gericht führt dabei einen juristischen Grundsatz von bestechender Logik ins Feld: "Erschließungsanlagen können sich nicht gegenseitig erschließen." Außerdem gelte die Erschließung natürlich nur für Anlieger- nicht für Hinterlieger-Grundstücke....