Denk nochmal nach! Du bringst da offensichtlich einiges durcheinander.
Die Aufenthaltserlaubnis schützt ihn nicht vor Auslieferung, der Asylstatus schon.
Ein "Mitbürger" mit türkischer Staatsbürgerschaft, der evtl. sogar hier geboren wurde, beantragt wegen der Gefahr, als Gülen-Anhänger in der Türkei im Gefängnis misshandelt zu werden, aus politischen Gründen Asyl. Warum sollte das nicht möglich sein?