Umfrageergebnis anzeigen: Soll die aktive Sterbehilfe legalisiert werden?

Teilnehmer
18. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, noch liberaler als in der Schweiz und Holland

    3 16,67%
  • Ja so wie in Schweiz und Holland

    5 27,78%
  • Ja aber mit extrem harten Auflagen

    6 33,33%
  • Mir ist es egal

    2 11,11%
  • Nein, passive Serbehilfe ist genug

    2 11,11%
  • Nein, man sollte sogar passive Sterbehilfe verbieten

    0 0%
  • Nein man sollte das Gesetz "Antreibung zum Selbstmord" wie in der UdSSR einführen

    0 0%
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Thema: Sterben Verboten?

  1. #11
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    Original von Siran
    Passive Sterbehilfe wäre wohl so etwas, wie Schlaftabletten für den Betroffenen beschaffen, damit sich dieser damit umbringen kann, während aktive Sterbehilfe halt das direkte Setzen einer Giftspritze, das Abschalten der Lebenserhaltungssystem, etc. wäre-
    Nein, das Abschalten von Lebenserhaltungssystem gilt laut höchster Rechtsprechung und Literatur auch als Unterlassen und ist legal. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Patient ja jederzeit den Behandlungsabbruch fordern kann. Dann ist jeder (nicht nur ein Arzt) berechtigt das Teil abzuschalten. Würde man den Knopfdruck zum Abschalten als aktive Tötung bezeichnen hätte der Patient keine Möglichkeit mehr die Behandlung zu verweigern (weil niemand berechtigt wäre das Teil abzuschalten), was aber sein gutes Recht ist. Und zum Anderen daraus, dass das Abschalten dieses Systems wertungsmäßig einem Unterlassen gleichkommt.
    Ich finde das gut so.

    Aktive Tötung ist nicht so der Bringer, weil dann ja ein Arzt evtl. verpflichtet wäre einen Menschen zu töten und je nach persönlicher Überzeugung würde man den Arzt damit in Gewissenskonflikte bringen. Fraglich ist natürlich ob diese weniger zumutbar sind, als die Schmerzen des Patienten. Allerdings kann der Arzt ja nicht dadurch dass der Patient krank ist einen persönlichen Nachteil haben. Das wäre ja unfair, denn wenn man krank ist dann ist das ja primär ein Problem das man selbst hat und das kann man dann nicht auf Andere abwälzen (außer mir, ich wälze alles auf Andere ab ).
    Außerdem kann sich der Patient ja auch selbst vergiften indem er irgendwen losschickt um das Gift zu besorgen. Für Behinderte darf man sogar Trinkvorrichtungen konstruieren, solange der Prozess der Gifteinnahme dem Patienten überlassen bleibt. Das ist ein bisschen komisch weil wenn ich ich jemandem eine Trinkvorrichtung zur Selbstvergiftung bauen darf kann ich ihn eigentlich auch gleich töten... Aber so ist eben Deutsches Recht...

    Lustig ist auch dass manche meinen ich darf ihm friedlich solange zusehen bis das Gift seine Wirkung entfaltet, muss ihn dann aber retten, sonst mache ich mich wegen Totschlag durch Unterlassen strafbar. Das heisst ich darf jemandem Gift bringen und ihm eine Trinkvorrichtung bauen, dann zusehen wie er trinkt und wenn er dann bewusstlos ist muss ich einen Krankenwagen rufen... Naja, Deutsches Recht.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
    --George C. Leef, director of FEE’s Freeman Society Discussion Clubs

  2. #12
    Göttlicher User Benutzerbild von subba
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    In Deutschland kann man übrigens auch wegen versuchtem Mord an sich selbst oder wegen Körperverletzung an sich selbst verklagt werden...
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    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  3. #13
    Großadmiral
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    Ich weis, kam vor kurzem bei der Salesch. Dort hat sich jemand versucht umzubringen, jedoch mittendrin anders überlegt. Wollte das Verbrechen einem anderen in die Schuhe schieben. Er wurde aber entlarvt. Verrückt..

  4. #14
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    Original von ChandlerMuriel
    Ich weis, kam vor kurzem bei der Salesch. Dort hat sich jemand versucht umzubringen, jedoch mittendrin anders überlegt. Wollte das Verbrechen einem anderen in die Schuhe schieben. Er wurde aber entlarvt. Verrückt..
    Naja das ist ja was völlig anderes... Der wird dann wegen falscher Verdächtigung verurteilt. Nicht wegen versuchtem Mord an sich selbst.

    Den Fall den ich meine ist der: A und B überfallen eine Bank. Auf der Flucht will B auf einen Verfolger schießen. Weil er nicht richtig schaut schießt er auf A weil er denkt A sei ein Verfolger. A überlebt. Weil A Mittäter ist und der Schuss auf etwaige Verfolger abgesprochen war muss er sich den Schuss des B anrechnen lassen. Dass B versehentlich auf den falschen (nämlich auf A statt auf einen Verfolger) geschossen hat ist unbeachtlich. Da aus Sicht des B der A "ein anderer" Mensch ist ist A auch für die Tötung eines anderen Menschen verantwortlich, obwohl dieser andere Mensch er selbst ist. Zugegeben etwas abenteuerlich, aber so ists die herrschende Meinung und so hat auch der BGH entschieden. BGHSt 11,268 (glaube ich...) A wurde in diesem Fall wegen versuchtem Mord an sich selbst verurteilt. Mit Selbstmord hat das Ganze nix zu tun.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

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  5. #15
    A.D. Benutzerbild von Siran
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    Aber nur als Mittäter, oder? Er hat ja nicht aktiv auf sich selbst geschossen... ?(
    Demokratie ist ein Verfahren, das garantiert, daß wir nicht besser regiert werden, als wir es verdienen.
    (George Bernard Shaw)

    Die Demokratie setzt die Vernunft des Volkes voraus, die sie erst hervorbringen soll.
    (Karl Jaspers)

    Wenn es morgens um sechs Uhr an meiner Tür läutet und ich kann sicher sein, daß es der Milchmann ist, dann weiß ich, daß ich in einer Demokratie lebe.
    (Winston Churchill)

  6. #16
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    Original von Siran
    Aber nur als Mittäter, oder? Er hat ja nicht aktiv auf sich selbst geschossen... ?(
    Es gibt keinen Unterschied zwischen Täter und Mittäter (Mittäterschaft ist nicht zu verwechseln mit Beihilfe - Mittäterschaft heisst gemeinschaftliche Begehung und steht der Täterschaft gleich).
    Verurteilt wird er wegen versuchten Mordes so als hätte er ihn selbst begangen. Dass ein anderer geschossen hat ist irrelevant und schlägt sich nicht auf das Urteil nieder.
    I am unable to accept the idea that I should be an obedient subject of a gang of corrupt, unprincipled thugs who pontificate about freedom while enslaving the population.
    --John Pugsley, JPJ Nov 96

    Big government is cancerous. Like a cancer, it hurts the body and tends to spread, doing more and more harm as it grows. It is time for some radical surgery.
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  7. #17
    Großadmiral
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    Okay, ich weis jetzt was du meinst.

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