Nein, das Abschalten von Lebenserhaltungssystem gilt laut höchster Rechtsprechung und Literatur auch als Unterlassen und ist legal. Das ergibt sich zum einen daraus, dass der Patient ja jederzeit den Behandlungsabbruch fordern kann. Dann ist jeder (nicht nur ein Arzt) berechtigt das Teil abzuschalten. Würde man den Knopfdruck zum Abschalten als aktive Tötung bezeichnen hätte der Patient keine Möglichkeit mehr die Behandlung zu verweigern (weil niemand berechtigt wäre das Teil abzuschalten), was aber sein gutes Recht ist. Und zum Anderen daraus, dass das Abschalten dieses Systems wertungsmäßig einem Unterlassen gleichkommt.Original von Siran
Passive Sterbehilfe wäre wohl so etwas, wie Schlaftabletten für den Betroffenen beschaffen, damit sich dieser damit umbringen kann, während aktive Sterbehilfe halt das direkte Setzen einer Giftspritze, das Abschalten der Lebenserhaltungssystem, etc. wäre-
Ich finde das gut so.
Aktive Tötung ist nicht so der Bringer, weil dann ja ein Arzt evtl. verpflichtet wäre einen Menschen zu töten und je nach persönlicher Überzeugung würde man den Arzt damit in Gewissenskonflikte bringen. Fraglich ist natürlich ob diese weniger zumutbar sind, als die Schmerzen des Patienten. Allerdings kann der Arzt ja nicht dadurch dass der Patient krank ist einen persönlichen Nachteil haben. Das wäre ja unfair, denn wenn man krank ist dann ist das ja primär ein Problem das man selbst hat und das kann man dann nicht auf Andere abwälzen (außer mir, ich wälze alles auf Andere ab ).
Außerdem kann sich der Patient ja auch selbst vergiften indem er irgendwen losschickt um das Gift zu besorgen. Für Behinderte darf man sogar Trinkvorrichtungen konstruieren, solange der Prozess der Gifteinnahme dem Patienten überlassen bleibt. Das ist ein bisschen komisch weil wenn ich ich jemandem eine Trinkvorrichtung zur Selbstvergiftung bauen darf kann ich ihn eigentlich auch gleich töten... Aber so ist eben Deutsches Recht...
Lustig ist auch dass manche meinen ich darf ihm friedlich solange zusehen bis das Gift seine Wirkung entfaltet, muss ihn dann aber retten, sonst mache ich mich wegen Totschlag durch Unterlassen strafbar. Das heisst ich darf jemandem Gift bringen und ihm eine Trinkvorrichtung bauen, dann zusehen wie er trinkt und wenn er dann bewusstlos ist muss ich einen Krankenwagen rufen... Naja, Deutsches Recht.