Zitat Zitat von Schlummifix Beitrag anzeigen
Hier hilft ein Blick auf den berühmten §127 StPO:

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P.S. alles natürlich unter dem Vorbehalt, dass Frau Merkel ja "die Rechtsordnung ausgesetzt" hat.
Keine Ahnung, welche Gesetze hier noch gelten und welche nicht.

Lieber Schlummifix. Eine neue Version ist in Arbeit.

§127 Satz1:

Vorläufige Festnahme eines Christen


(1) Wird ein Deutscher (autochthon) auf der Strasse angetroffen oder verfolgt, so ist, wenn er als Christ verdächtig ist oder seine linke Gesinnung nicht sofort festgestellt werden kann, jeder Muslim befugt, ihn auch ohne bereits verhängte Fatwa der Scharia zuzuführen.