was Sozial Media gestörte Leute so anrichten und Wild West Meldungen verschicken. Jeder Irre und verblödete Mensch hat einen Twitter account: Drosten, Baerbock, Neubauer, die Medien Deppen

Dirk Maxeiner / 26.09.2023 / 06:05 / Foto: Library of Congress/ Harris & Ewing/ / 0 / Seite ausdrucken
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Die Pressefreiheit siegt, Twitter und die Antisemiten verlieren

Die Achse des Guten obsiegte vor dem Landgericht in Karlsruhe gegen Twitter, das unseren Account gesperrt hatte. Das Verfahren bot zugleich einen Einblick in die Geisteswelt anonymer und antisemitischer Inhaber von Twitter-Accounts, die einen Werbeboykott gegen Achgut.com inszenieren. Dazu schrieb das Gericht einen bemerkenswerten Satz in sein Urteil.

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„Gerichtsurteil gegen X: Sperrung von Achgut-Account war unzulässig“, berichtete nach dem Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung gestern selbst[Links nur für registrierte Nutzer] „Wie aus der Urteilsbegründung des Landgerichts Karlsruhe hervorgeht, hat Twitter aus Sicht des Gerichts mit der Sperrung einen Wettbewerber zum eigenen Vorteil eingeschränkt, zudem sei das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit betroffen
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„Konzertierte Boykottaufrufe wie im Streitfall sind geeignet, die wirtschaftliche Existenz des zu boykottierenden Unternehmens zu vernichten. Die Klägerin kann ohne ausreichende Werbeeinnahmen nicht wirtschaften. Von Spenden allein kann sie auf Dauer nicht leben. Ein anderes Ziel als die wirtschaftliche Schädigung der Klägerin, um sie als Verbreiterin von — aus Sicht der #ach bessercrew falschen und schädlichen – Meinungen im gesellschaftspolitischen Meinungskampf zu schwächen oder sogar auszuschalten, ist nicht ersichtlich oder behauptet“.
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„Unzulässig, unbegründet, aussichtslos und rechtsmissbräuchlich“

Steinhöfel ist übrigens ein sehr angenehmer Tischnachbar, besonders vor Gericht, wenn man auf Seiten der Meinungsfreiheit steht, wo es schon mal einsam werden kann. Am Landgericht in Karlsruhe hatte ich diesen Eindruck aber von Anfang an nicht, das Gericht hatte schon bei der Formulierung der vorausgegangenen Eilentscheidung so gründlich gearbeitet, dass sie im Hauptverfahren bestätigt wurde. In verbindlicher Klarheit wurde nun entschieden:

1. Der Beschuss im einstweiligen Verfügungsverfahren vom 11.10.2022 wird bestätigt.
2. Die Verfügungsbeklagte trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits. Der Streithelfer trägt die Kosten der Streithilfe selbst.

Der sogenannte Streithelfer war in Gestalt eines Anwaltes erst kurz vor dem Termin „mit seinem Mandanten von der Initiative ‚Aktion Arschloch‘ kurzfristig als ‚Streithelfer‘ aufseiten von X dem Rechtsstreit beigetreten“, schrieb seinerzeit dpa. Und er wollte unbedingt über etwas reden, um das es in dem Verfahren überhaupt nicht ging, nämlich die Frage, ob die Gegenwehr von Achgut gegen die anonymen Urheber der [Links nur für registrierte Nutzer] irgendwie nicht nett genug erfolgte. Zu diesem Zwecke trat nun ein Musiklehrer von der „Aktion Arschloch“ aus der Anonymität heraus, erschien allerdings nicht persönlich.

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