Das sog. "Flüchtlingsproblem" wäre schnell gelöst, wenn in den Erstaufnahemlagern regelmässig Schweinefleisch "gereicht" werden würde.
Der "Islam" sagt, wenn ein Mohammedaner in Lebensgefahr ist (Flucht = Lebensgefahr) darf er auch ausnahmsweise Schweinefleisch essen.
So würde man schnell die echten von den scheinheiligen Flüchtlingen trennen.
Niemand, weil es völlig sinn- und zwecklos ist. Das Willkür-Verbot des GG wird systematisch verletzt, weil in der BRD (und sehr ähnlich im Rest der "westlichen Demokratien) der Grundsatz gilt: die gutmenschliche Moral-Keule bricht jedes Recht und Gesetz!
Zur Erinnerung, Artikel 3, Absatz 3 GG:
Wen von den wahnsinnigen Mitläufern des Regimes interessiert es, daß es verfassungsfeindlich ist, Extrawürste für Muselmänner zu braten?Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
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