Mörder sollen in Deutschland nicht mehr zwingend mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestraft werden. Bundesjustizminister Maas will nach SPIEGEL-Informationen einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Maas vorlegen will, sieht vor, dass Haftstrafen für Morde auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden können - wenn der Täter

>"aus Verzweiflung" handelte,
>um "sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer ausweglos erscheinenden Konfliktlage" zu befreien,
>durch eine "schwere Beleidigung" oder "Misshandlung ... zum Zorn gereizt" wurde oder (Buchstäblich ein Freibrief für unsere neuen Freunde )
>von einer "vergleichbar heftigen Gemütsbewegung" betroffen war.

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