Ein Like kann Billigung von Straftaten sein
Einer dieser Posts – die meisten eignen sich nicht zur öffentlichen Wiederholung – lautete: "Keine einzige Sekunde Schweigen für diese Kreaturen". Etliche User haben diesem Kommentar auf Facebook zugestimmt – und den berühmten Facebook-Daumen angeklickt, der Zustimmung signalisieren soll. "Das gefällt mir."
Juristen nennen so etwas "Billigung von Straftaten" und "Verunglimpfen des Andenkens Verstorbener". Das sind Straftaten – und die Person, die den Post geschrieben und damit veröffentlich hat, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Verunglimpfung Verstorbener
Ungewöhnlich ist allerdings, dass in diesem Fall auch strafrechtlich gegen Personen vorgegangen wurde, die den Post mit einem Like versehen haben. Auch der erfülle den Tatbestand der "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" sowie der "Belohnung und Billigung von Straftaten", so die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Meiningen.
Sie hatte eine Hausdurchsuchung veranlasst. Dabei wurden Smartphones und Speichermedien beschlagnahmt, auch haben Beamte Online-Speicher durchsucht.