Zitat von
Tryllhase
Es gibt eine ganz andere Steilvorlage für diese Partei:
Richter Bormann (Gardelegen) hat gerade das ehemalige Salzwedeler Kreisvorstandsmitglied wegen Volksverhetzung verurteilt. Der hatte sich wohl in einer geschlossenen Facebook-Gruppe der AfD in der Hinsicht geäußert, dass bestimmte Deutsche an die Wand gehören. Er bestreitet zwar die Urheberschaft, kommt damit natürlich nicht durch. Und an diesem Beispiel sollte jeder lernen, dass geschlossene Gruppen öffentlichen gleichzusetzen sind. Soweit, so gut. Ich kann als Außenstehender nicht beurteilen, wer Recht hat.
Interessant ist für mich die Begründung des Urteils:
Er habe gewollt, dass zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt wird- (und nun kommts "gegen diejenigen, die ausländischen Mitbürgern helfen".
Es geht also längst nicht mehr um geschützte Minderheiten, wie das Gesetz es ursprünglich bezweckte, sondern hier wird eine Gruppe Einheimischer, die zufällig mal das Gleiche tut, denen gleichgestellt. Kein Wort davon, dass ständig öffentlich zum Hass auf eine andere Menschengruppe (Pack) aufgestachelt wird, die gegen die Zuwanderung ist. Kein Wort zu der ständigen linken Mordhetze. Kein Wort zur Aufstachelung der Bevölkerung gegen die AfD. Sondern offenbar wie aus finsterster Vergangenheit:
"Wer eine Minderheit nach 130 ist, bestimmen wir!" So lang war nicht einmal der Gummiparagraf der DDR ausziehbar. Diese Entwicklung ist hochgradig beängstigend. Sie wird die beiden vergangenen Terrorsysteme weit in den Schatten stellen. Die AfD könnte davon profitieren. Intelligente Politiker vorausgesetzt.