Wer für Aufklärung sorgen möchte, der sollte sich zuvor kundig machen.
Rötung durch michDer neue ständige Gerichtshof seit dem 11. Zusatzprotokoll zur EMRK[[Links nur für registrierte Nutzer]]Das 11. Zusatzprotokoll,[Links nur für registrierte Nutzer] das am 1. November 1998 in Kraft trat, gestaltete den Schutzmechanismus der EMRK grundlegend um und markierte die Geburtsstunde des EGMR in seiner heutigen Form. Der Gerichtshof wurde in ein ständiges Gericht umgewandelt, das ganzjährig tagt und mit hauptberuflich tätigen Richtern besetzt ist. Die Individualbeschwerde wurde für alle Mitgliedsstaaten obligatorisch und ist nun unmittelbar an den Gerichtshof zu richten, der als einziges Organ zur Entscheidung über sie berufen ist. Damit einher ging die Auflösung der Europäischen Kommission für Menschenrechte. Ebenso entfiel die Entscheidungsbefugnis des Ministerkomitees, dessen Kompetenz darauf beschränkt wurde, die Umsetzung der Urteile des EGMR zu überwachen.
Die Reform führte zugleich zu einer enormen Zunahme der Anzahl der Beschwerden. Um die Belastungen für den EGMR, die eine deutliche Erhöhung der Dauer von Verfahren zur Folge hatte, einzudämmen, wurde am 13. Mai 2004 das 14. Zusatzprotokoll zur EMRK[Links nur für registrierte Nutzer] verabschiedet. Sein Inkrafttreten verzögerte sich bis zum 1. Juni 2010, da Russland lange Zeit die Ratifikation verweigerte.
Weiterhin sind die USA, Kanada, China, Brasilien und Australien keine europäischen Länder und somit folgerichtig auch keine Mitglieder des Europarats.